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Modernisieren und sparen – die steuerliche Förderung macht’s möglich

Eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig in die eigenen vier Wände zu investieren, ist die energetische Gebäudesanierung.

Eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen und gleichzeitig in die eigenen vier Wände zu investieren, ist die energetische Gebäudesanierung. Diese ist von der Bundesregierung gewollt, trägt zum Erreichen deutscher und europäischer Klimaziele bei und wird auch steuerlich gefördert – ab diesem Jahr zu besonders lukrativen Bedingungen.   

Die Wärmeerzeugung in Gebäuden verursacht neben Verkehr und Industrie die meisten CO2-Emissionen in Deutschland. Die Bundesregierung schafft daher stets neue Anreize für die energetische Sanierung, zuletzt mit einer seit Januar 2020 geltenden Steuerermäßigung für Investitionen in die Heizungsanlage.

Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die neue Fördermöglichkeit für die energetische Gebäudesanierung ist für die Dauer von zehn Jahren angelegt, endet also Ende 2029. Zusätzlich zu den Steuererstattungen profitieren Hauseigentümer auch von den sinkenden Heizkosten, die mit den Modernisierungen einhergehen. So amortisieren sich die Investitionen innerhalb weniger Jahre.

Weniger Heizkosten, mehr Klimaschutz

Das eigentliche Ziel der Fördermaßnahmen ist eine Verbesserung des CO2-Fußabdrucks. Denn rund jede Zweite der Heizungsanlagen in Deutschland sind veraltet und arbeiten ineffizient. Hinzu kommt, dass sie überwiegend mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas betrieben werden, die bei ihrer Verbrennung CO2 freisetzen.

Dabei gibt es attraktive Alternativen wie beispielsweise Hybrid-Lösungen oder Brennstoffzellensysteme mit einer besseren Umweltbilanz. Um den Bestand zu erneuern, fördert die Bundesregierung deshalb insbesondere Maßnahmen mit Anreizen für die Optimierung, für die Anschaffung moderner Anlagen und für die Nutzung regenerativer Energie. Umgekehrt soll das Heizen mit Gas und Öl über die Einführung einer CO2-Steuer stufenweise teurer werden.

So funktioniert die steuerliche Förderung

Zunächst müssen Sie sich entscheiden: entweder für eine KfW- oder BAFA-Förderung zur energetischen Sanierung einer selbst genutzten Immobilie oder für die Steuerermäßigung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit den öffentlichen Förderungen ist nicht möglich.  Allerdings ist die Steuerermäßigung eine gute Lösung für diejenigen Immobilienbesitzer, die ihre KfW- oder BAFA-Förderung nicht oder nicht fristgerecht beantragt haben – auf diese Weise muss niemand auf eine Förderung verzichten.

Wenn Sie die Kosten Ihrer Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen möchten, muss Ihr Haus mindestens zehn Jahre alt sein. Außerdem müssen die Maßnahmen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Wenn Sie 2020 auf das Heizen mit einer Wärmepumpe oder einem Pelletofen umsteigen oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitern, können Sie sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2020 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent steuerlich absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro. Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Modernisierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise geltend gemacht:

  • sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden
  • sieben Prozent (maximal 12.000 Euro) im zweiten Kalenderjahr
  • sechs Prozent im dritten Kalenderjahr

Auch Lüftung abzugsfähig

Abzugsfähig sind seit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme, wie sie beispielsweise in Smart Homes zum Einsatz kommen. Auch die Wärmedämmung an Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Beratungsleistungen werden steuerlich begünstigt. Auch hier gilt es, Fachbetriebe einzubeziehen, die für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen sorgen.

Also: Nie war der Zeitpunkt günstiger, um beispielsweise auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletofen umzusteigen, die Brennwertheizung mit einer Solaranlage zu kombinieren oder andere Sanierungspläne in die Tat umzusetzen.

Bildnachweis: © iStock/Wipada Wipawin

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