Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie bringt neue Pflichten für Haus- und Wohnungsbesitzer mit sich. Für potenzielle Mieter und Käufer sind vor allem die Neuregelungen zum Energieausweis interessant: Das Dokument muss nun spätestens bei der Objektbesichtigung vorgelegt werden – und soll so für größere Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie bringt neue Pflichten für Haus- und Wohnungsbesitzer mit sich. Für potenzielle Mieter und Käufer sind vor allem die Neuregelungen zum Energieausweis interessant: Das Dokument muss nun spätestens bei der Objektbesichtigung vorgelegt werden – und soll so für größere Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen.
Ausweispflicht für die Energieeffizienz
Die novellierte EnEV stärkt die Rolle des Energieausweises bei der Immobiliensuche. Dieses Dokument gibt an, wie viel Energie ein gesamtes Gebäude durchschnittlich im Jahr verbraucht bzw. benötigt. Bisher mussten Verkäufer oder Vermieter den Ausweis nur auf Anfrage zur Verfügung stellen. Seit dem 1. Mai sind sie jedoch dazu verpflichtet, den Ausweis spätestens bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung vorzulegen. Außerdem müssen bereits in der Immobilienanzeige Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes veröffentlicht werden. Kommen Verkäufer oder Vermieter diesen Vorgaben nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Mit den strengeren Regelungen will die Bundesregierung die Transparenz auf dem Wohnungsmarkt verbessern.
Verbraucherfreundlicher, aber nicht optimal
Mit der neuen EnEV wurde auch eine verbraucherfreundlichere Gestaltung des Energieausweises eingeführt: Ab sofort ordnen neu ausgestellte Ausweise das Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Diese Skala wird auch für die Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten verwendet. A+ steht dabei für einen niedrigen, H für einen sehr hohen Energiebedarf. Verbraucher sollen so die Energieeffizienz von Gebäuden leichter erfassen und vergleichen können. In der Praxis ist das jedoch schwierig, denn die Berechnung der Effizienzklassen ist bisher nicht einheitlich geregelt. Darauf weist das „Bündnis Energieausweis“ hin, ein Zusammenschluss mehrerer Verbände, zu dem auch der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ gehört.
Kein einheitlicher Energieausweis
Auch nach der Novelle der EnEV gibt es weiterhin zwei verschiedene Arten von Ausweisen. Der günstigere, aber weniger aussagekräftige Verbrauchsausweis wird anhand des bisher gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Grundlage dafür sind die Heizkostenabrechnungen der Vorjahre. Das Ergebnis ist damit abhängig vom Verhalten der jeweiligen Nutzer des Gebäudes. Im Gegensatz dazu berechnet der kostenintensivere Bedarfsausweis objektiv den Energiebedarf des Gebäudes. Beurteilt werden dabei z.B. Heiztechnik und Gebäudedämmung. Die ermittelte Energieeffizienz eines Gebäudes fällt je nach Art des Ausweises unterschiedlich aus – und erschwert so Verbrauchern die Beurteilung verschiedener Immobilien. Deshalb setzt sich das „Bündnis Energieausweis“ weiterhin für einen einheitlichen Energieausweis ein, der einen besseren Vergleich von Gebäuden und Wohnungen ermöglicht.