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Eine umfassende energetische Sanierung verbindet Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeversorgung
Förderung

Förderung für die energetische Sanierung

Komplettsanierung

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung umfassend energetisch sanieren? Hier erfahren Sie, welche Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus infrage kommt, welche Einzelmaßnahmen das BAFA bezuschusst und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Förderung für die Haussanierung: das Ganze im Blick

Bei einer Komplettsanierung werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Wärmeversorgung aufeinander abgestimmt. Ziel ist, eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet die Planung, erstellt die erforderlichen Nachweise und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung.

  • Eine umfassende energetische Sanierung senkt den Energieverbrauch, steigert den Wohnkomfort und trägt zu einer Erhöhung des Immobilienwerts bei
  • Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses bietet die KfW mit dem Kredit 261 bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.

BEG-Förderung 2026

BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Antragstellung, Stand Juli 2026.

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Staatliche Förderung für die energetische Sanierung: Das sind Ihre Optionen

Sie möchten künftig weniger Geld fürs Heizen ausgeben, die Umwelt entlasten und den Wert Ihrer Immobilie steigern?

Für mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden sorgen insbesondere die Installation einer neuen Heizung, der Austausch alter Fenster sowie die fachgerechte Dämmung von Dach und Fassade. Ihr Einsatz für ein energieeffizientes Zuhause wird vom Staat honoriert: Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus steht der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Den Austausch einer bestehenden Heizung fördert die KfW über den Zuschuss 458. Andere energetische Einzelmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle, an Lüftungsanlagen oder zur Heizungsoptimierung, bezuschusst das BAFA. Eigentümer selbst genutzter Immobilien können alternativ für bestimmte Maßnahmen die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz nutzen.

Reformen der BEG

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für mehrere KfW-Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Betroffen sind unter anderem der KfW-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus und die KfW-Heizungsförderung. Bereits zugesagte Anträge behalten ihre Gültigkeit.

 Heizungsförderung 2026 

  • Geblieben: Für den Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung gibt es weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent.
  • Geändert: Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Zuvor lag der Bonus bei 20 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 wird er halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um vier Prozentpunkte reduziert. Zum 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
  • Geändert: Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird in drei Stufen vergeben. Je nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen beträgt er 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Neu: Mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das Haushaltseinkommen für die Förderung um 10.000 Euro reduziert (Familienzuschlag). So kann auch bei einem Einkommen bis 60.000 Euro ein Bonus von 10 Prozent möglich sein.
  • Der maximale Fördersatz beträgt 80 Prozent.
  • Abgeschafft: Der bisherige Wärmepumpen-Effizienzbonus von 5 Prozent und der Zuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen entfallen. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums haben sich die geförderten Technologien inzwischen als Standard am Markt etabliert.

Folgende übergreifende Änderungen gelten:

Für neue Anträge gelten insbesondere folgende Änderungen:

  • Der KfW-Kredit 261 beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • Förderfähig sind nur noch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal – jeweils mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse.
  • Die Tilgungszuschüsse wurden gegenüber den vorherigen Bedingungen pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert.
  • Der frühere zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen.
  • Der Bonus für serielles Sanieren soll auf Effizienzhaus 70 EE ausgeweitet werden; die Beantragung ist nach Angaben der KfW voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.

KfW-Förderung für energetische Sanierung

Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses steht der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Der Austausch einer einzelnen Heizungsanlage wird dagegen über die KfW-Heizungsförderung, beispielsweise den Zuschuss 458 für private Eigentümer von Wohngebäuden, unterstützt.

Allgemeine Infos zur KfW-Förderung

Der Effizienzhaus-Standard beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Ein Effizienzhaus 40 erreicht beispielsweise höchstens 40 Prozent des zulässigen Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Welche Förderung möglich ist, hängt seit dem 21. Juli 2026 zusätzlich davon ab, ob die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.

KfW-Kredit für Sanierung

Mit dem KfW-Kredit 261 können Sie die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses finanzieren. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.

KfW- Förderung für die Baubegleitung

Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung kann zusammen mit dem KfW-Kredit 261 gefördert werden. Dafür stellt die KfW einen zusätzlichen Kreditbetrag bereit und gewährt darauf einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der zusätzliche Kreditbetrag beispielsweise bis zu 10.000 Euro je Vorhaben; der Tilgungszuschuss liegt bei bis zu 5.000 Euro.

Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.

Förderung für eine neue Heizung

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

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Förderungen BEG WG für die energetische Sanierung

Eine Kreditförderung für die energetische Sanierung oder den Kauf eines Effizienzhauses können Sie bei der KfW beantragen.

Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW im Programm 261 nur noch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal – jeweils in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse.

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE): Ein wesentlicher Anteil des Wärme- und Kältebedarfs wird durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt.
  • Nachhaltigkeits-Klasse (NH): Für die NH-Klasse ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erforderlich.
  • Worst Performing Building (WPB): Als WPB gelten Gebäude, die hinsichtlich ihres energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehören. Die Einstufung prüft der Energieeffizienz-Experte anhand der Förderbedingungen.
  • Serielle Sanierung: Hier werden vorgefertigte Bauelemente, etwa für Fassade und Dach, eingesetzt. Für bestimmte Effizienzhaus-Stufen ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss möglich.

Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)

Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse).

Aktuelle Tilgungszuschüsse im KfW-Kredit 261

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussMaximaler Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 EE10 %bis 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 NH15 %bis 22.500 Euro
Effizienzhaus 55 EE5 %bis 7.500 Euro
Effizienzhaus 55 NH10 %bis 15.000 Euro
Effizienzhaus 70 EEkein Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 NH5 %bis 7.500 Euro
Effizienzhaus 85 EEkein Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 NH5 %bis 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal EE5 %bis 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal EE10 %bis 15.000 Euro

Zusätzliche Tilgungszuschüsse: Für ein Worst Performing Building sind 10 Prozentpunkte möglich. Für eine serielle Sanierung auf Effizienzhaus 40 oder 55 beträgt der Bonus 15 Prozentpunkte. Die KfW plant außerdem einen Bonus von 5 Prozentpunkten für serielle Sanierungen auf Effizienzhaus 70 EE; die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Förderungen BEG EM: Zuschuss für neue Heiztechnologien

Den Einbau einer förderfähigen Heizung oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz unterstützt die KfW als Einzelmaßnahme.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Förderung einer neuen Heizung.

Förderung Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaikanlagen werden nicht als Einzelmaßnahme der BEG gefördert. Für die Finanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ infrage kommen. Bei privaten Antragstellern muss zumindest ein Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme eingespeist werden. Zusätzlich gelten die jeweils aktuellen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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So stellen Sie einen Antrag auf eine KfW-Förderung

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der KfW beantragt werden. Bei der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden. 

Für den KfW-Kredit 261 beauftragen Sie zunächst einen Energieeffizienz-Experten. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag. Anschließend beantragen Sie den Kredit vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen beziehungsweise vor dem Kaufvertrag über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher beauftragt werden.

Bei der KfW-Heizungsförderung und bei BAFA-Zuschüssen muss spätestens mit der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Mit der Ausführung darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden.

Ergänzungskredit

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 beantragt werden. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA. Der Antrag wird über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro können im Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten.

Bildnachweis: © VdZ / Thilo Ross

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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