Wenn Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft machen möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse: Die Behörde setzt einen Teil der BEG um und ist für Sanierungen im Bestand zuständig.
Bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit
Bei einer förderfähigen Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kann das BAFA für die erste Wohneinheit bis zu 60.000 Euro Ausgaben berücksichtigen. Die Grundförderung von 15 Prozent wird auf die gesamten förderfähigen Ausgaben angewendet. Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent gilt nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Daraus ergibt sich ein möglicher Zuschuss von bis zu 10.500 Euro (= 9.000 Euro Grundförderung + 1.500 iSFP-Bonus).
Quelle: BMWE-FAQ zur BEG und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.
Welche BAFA-Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Das BAFA ist innerhalb der BEG EM für weitere Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand zuständig. Dazu zählen unter anderem: Gebäudehülle verbessern, Lüftungstechnik modernisieren, eine bestehende Heizung optimieren sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Für einen neuen Wärmeerzeuger und den regulären Anschluss an ein bestehendes Wärme- oder Gebäudenetz führt der Förderweg dagegen zur KfW.
Ihr Vorhaben
Förderweg
Förderart
Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster oder Außentüren energetisch verbessern
BAFA – BEG EM Gebäudehülle
Zuschuss
Lüftungsanlage oder digitales Effizienzsystem einbauen
BAFA – BEG EM Anlagentechnik außer Heizung
Zuschuss
Bestehende Heizung hydraulisch abgleichen oder technisch optimieren
BAFA – BEG EM Heizungsoptimierung
Zuschuss
Staubemissionen einer bestehenden Biomasseheizung deutlich senken
BAFA – BEG EM Emissionsminderung
Zuschuss
Gebäudenetz errichten, umbauen oder erweitern
BAFA – BEG EM Anlagen zur Wärmeerzeugung
Zuschuss
Energetische Fachplanung und Baubegleitung nutzen
BAFA – BEG EM Fachplanung/ Baubegleitung
Zuschuss
Quelle: BAFA-Förderübersicht und BMWE-Informationen zur BEG EM; Stand: 30. Juli 2026.
BAFA-Zuschüsse für mehr Energieeffizienz im Bestand
Die BAFA-Förderung setzt bei bestehenden Gebäuden und Anlagen an. Gefördert werden Maßnahmen, die das energetische Niveau verbessern und die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik muss der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen.
FAKT
Eine neue Heizung wird nicht beim BAFA beantragt
Das BAFA bezuschusst die Optimierung einer vorhandenen Heizung sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers – etwa einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermieanlage – wird grundsätzlich über die KfW-Heizungsförderung beantragt.
Quelle: BMWE-FAQ zur BEG und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.
Welche Einzelmaßnahmen fördert das BAFA?
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA fördert energetische Verbesserungen an Bauteilen, die beheizte oder gekühlte Räume von der Außenluft, dem Erdreich oder unbeheizten Bereichen trennen. Ziel ist, Wärmeverluste im Winter und unerwünschte Wärmeeinträge im Sommer zu reduzieren.
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
Dämmung von Kellerdecken und Bauteilen gegen unbeheizte Räume
Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
außenliegender sommerlicher Wärmeschutz mit optimierter Tageslichtversorgung
Für die Antragstellung muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die energetische Qualität, erstellt die Technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Eine Übersicht über die Energieeffizienz-Experten finden Sie hier.
Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle; Stand: 30. Juli 2026.
Anlagentechnik außer Heizung
Gefördert wird Anlagentechnik, die den Energieverbrauch eines Bestandsgebäudes senkt, ohne selbst ein neuer Wärmeerzeuger zu sein. Dazu zählen insbesondere Lüftungs- und digitale Steuerungssysteme.
Zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen mitWärme- und Kälterückgewinnung
Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz
Efficiency-Smart-Home-Anwendungen, sofern sie die energetische Betriebsführung verbessern
Wichtig: Auch für diesen Förderbereich ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Reine Komfort- oder Sicherheitsfunktionen ohne nachweisbaren energetischen Nutzen sind nicht automatisch förderfähig.
Quelle: BAFA, Anlagentechnik außer Heizung; Stand: 30. Juli 2026.
Heizungsoptimierung
Eine vorhandene Heizungsanlage lässt sich häufig effizienter betreiben, ohne den Wärmeerzeuger sofort auszutauschen. Das BAFA fördert Maßnahmen, die das Heizsystem besser an das Gebäude und den tatsächlichen Wärmebedarf anpassen.
Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Grundstück
Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsysteme, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizsystem
Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen
Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein. Handelt es sich um eine fossile Öl- oder Gasheizung, darf diese zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens zwanzig Jahre alt sein. Die Förderung zur Verbesserung der Anlageneffizienz ist bei Wohngebäuden auf Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt.
Quelle: BAFA, Heizungsoptimierung; Stand: 30. Juli 2026.
Hydraulischer Abgleich als Fördervoraussetzung
Bei wassergeführten Heizsystemen setzt die geförderte Heizungsoptimierung grundsätzlich einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B oder ein als gleichwertig anerkanntes Verfahren voraus. Dabei wird die erforderliche Heizlast raumweise ermittelt und das System so eingestellt, dass Heizflächen, Volumenströme, Vorlauftemperatur und Pumpenleistung zusammenpassen.
Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, die die Staubemissionen einer bestehenden Feuerungsanlage für feste Biomasse um mindestens 80 Prozent senken. Der Fördersatz ist höher als bei der üblichen Heizungsoptimierung, weil ausschließlich nachgewiesene Emissionsminderungsmaßnahmen unterstützt werden.
elektrostatische Staubabscheidung
katalytische Nachverbrennung
vollautomatische Verbrennungsregelung
notwendige Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung
Die Feuerungsanlage muss älter als zwei Jahre sein und eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt besitzen. Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Quelle: BAFA, Heizungsoptimierung und Emissionsminderung von Biomasseheizungen; Stand: 30. Juli 2026.
Fachplanung und Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich zur eigentlichen Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt bei Planung, Ausschreibung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Die Förderung wird nur im Zusammenhang mit einer geförderten BAFA-Einzelmaßnahme gewährt.
Quelle: BAFA, Fachplanung und Baubegleitung; Stand: 30. Juli 2026.
BEG-Förderung 2026
BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Antragstellung, Stand Juli 2026.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Förderbereich und den anerkannten förderfähigen Ausgaben. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Der iSFP-Bonus kann hinzukommen.
bestehende Heizungsanlage älter als zwei Jahre; Höchstalter 20 Jahre bei einer fossilen Anlage.
iSFP-Bonus
zusätzlich 5 Prozentpunkte
nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der regulären Höchstgrenze
Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
50 %
mindestens 80 % Staubminderung; keine Einzelraumfeuerungsanlage
Fachplanung und Baubegleitung
50 %
nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme
Quelle: BAFA-Förderübersicht, BMWE und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.
Welche Kosten berücksichtigt das BAFA?
Der Fördersatz wird nur auf die vom BAFA anerkannten förderfähigen Ausgaben angewendet. Für Wohngebäude wird die Höchstgrenze anhand der Zahl der von der Maßnahme betroffenen Wohneinheiten berechnet. Die Grenzen gelten insgesamt pro Gebäude und Kalenderjahr – unabhängig davon, wie viele Anträge gestellt werden.
Wohneinheit
Maximal förderfähige Ausgaben ohne iSFP
erste Wohneinheit
30.000 Euro
zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro
ab der siebten Wohneinheit
jeweils 8.000 Euro
Bei einer förderfähigen Maßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan erhöht sich die Ausgabenobergrenze. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit können dann bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden. Bei Mehrfamilienhäusern wird die erhöhte Obergrenze entsprechend der in der Richtlinie vorgesehenen Staffelung für das gesamte Gebäude berechnet.
So funktioniert der neue iSFP-Bonus
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein Wohngebäude schrittweise energetisch verbessert werden kann. Wird eine darin empfohlene Maßnahme innerhalb der geltenden Frist umgesetzt, kann der iSFP die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen und einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen.
Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus jedoch nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Ausgaben angewendet. Er greift nur für den Teil, der die reguläre Ausgabenobergrenze ohne iSFP übersteigt. Bei einem Einfamilienhaus sind das die förderfähigen Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro bis höchstens 60.000 Euro.
BEISPIEL
50.000 Euro förderfähige Kosten mit iSFP
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent von 50.000 Euro und damit 7.500 Euro. Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gilt nur für den Betrag oberhalb von 30.000 Euro, also für 20.000 Euro. Das ergibt weitere 1.000 Euro. Der mögliche Gesamtzuschuss beträgt damit 8.500 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Maßnahme wird an einem Bestandsgebäude in Deutschland umgesetzt.
Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei den einschlägigen Maßnahmen mindestens fünf Jahre zurück.
Die Maßnahme verbessert das energetische Niveau des Gebäudes.
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthält von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.
Mit den eigentlichen Arbeiten wurde vor dem Förderantrag noch nicht begonnen.
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.
Der Zuschuss muss vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie bereits einen förderkonformen Lieferungs- oder Leistungsvertrag sowie eine TPB-ID. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
Angebote einholen und Förderfähigkeit prüfen: Klären Sie mit Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten, ob die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen: Der Energieeffizienz-Experte oder das registrierte Fachunternehmen erfasst die technischen Daten und stellt eine TPB-ID bereit. Achtung: Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
Vertrag mit Förderbedingung abschließen: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
Antrag im BAFA-Portal stellen: Geben Sie die TPB-ID ein und reichen Sie die erforderlichen Angaben ein. Der Antrag muss vor dem Beginn der Handwerksarbeiten gestellt sein.
Zuwendungsbescheid abwarten: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vorErhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Maßnahme fachgerecht umsetzen: Lassen Sie alle förderfähigen Leistungen nachvollziehbar und getrennt von nicht geförderten Positionen abrechnen.
Technischen Projektnachweis erstellen lassen: Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die Umsetzung und stellt eine TPN-ID bereit.
Verwendungsnachweis einreichen: Übermitteln Sie TPN-ID, Rechnungen und weitere Nachweise über das BAFA-Portal. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte?
Wer die technischen Nachweise erstellen darf, hängt vom Förderbereich ab. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetzen, Fachplanung und Anträgen mit iSFP-Bonus ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei der Heizungsoptimierung und der Emissionsminderung einer Biomasseanlage kann alternativ ein hierfür registriertes Fachunternehmen eingebunden werden.
Förderbereich
Fachunternehmen
Energieeffizienz-Experte
Gebäudehülle
nicht ausreichend
erforderlich
Anlagentechnik außer Heizung
nicht ausreichend
erforderlich
Heizungsoptimierung
möglich
alternativ möglich
Emissionsminderung Biomasse
möglich
alternativ möglich
Gebäudenetz errichten, umbauen oder erweitern
nicht ausreichend
erforderlich
Antrag mit iSFP-Bonus
nicht ausreichend
erforderlich
Fachplanung und Baubegleitung
nicht ausreichend
erforderlich
Quelle: BAFA, Förderprogramm im Überblick; Stand: 30. Juli 2026.
Ergänzungskredit für bereits bewilligte Einzelmaßnahmen
Ein BAFA-Zuwendungsbescheid kann mit einem KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 kombiniert werden. Der KfW-Ergänzungskredit finanziert förderfähige Kosten, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.
Der Zuwendungsbescheid darf bei der Kreditbeantragung höchstens zwölf Monate alt sein. Der BAFA-Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein. Der Ergänzungskredit ersetzt den BAFA-Antrag nicht und kann ohne vorherigen Zuwendungsbescheid nicht genutzt werden.
Quelle: KfW, Ergänzungskredit 358/359; Stand: 30. Juli 2026.
Was bedeuten BEG und GModG für die BAFA-Förderung?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das GModG regelt die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Die BEG EM legt dagegen fest, welche energetischen Maßnahmen der Staat bezuschusst. Eine gesetzlich zulässige Technik ist deshalb nicht automatisch förderfähig.
Handwerkersuche und Ausstellungsverzeichnis
Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn
Allgemeine Förderhotline des Bundes
0800 0115 000
Quelle: BAFA- und BMWE-Kontaktinformationen; Stand: 30. Juli 2026.
HERSTELLERNEUTRAL SEIT 2007
Unabhängige Orientierung rund ums Heizen
intelligent-heizen.info informiert unabhängig von einzelnen Herstellern und ohne Produktempfehlungen. Die Inhalte ordnen Förderprogramme und technische Möglichkeiten anhand fachlicher Kriterien ein. Grundlage sind Primärquellen von KfW, BAFA und Bundesministerien sowie die Expertise der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.
Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Merkblätter und Förderzusagen. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.