Loading... logo
Vor einem Einfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage sitzt eine Familie an einem Tisch auf der Terrasse.
Förderung

BAFA-Förderung 2026

Aktualisiert: 03.08.2026

Die BAFA-Förderung als Teil der BEG

Wenn Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft machen möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse: Die Behörde setzt einen Teil der BEG um und ist für Sanierungen im Bestand zuständig.

Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen

Das BAFA bezuschusst im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Dazu gehören unter anderem Dämmung, neue Fenster, Lüftungstechnik, digitale Effizienzsysteme und die Optimierung einer vorhandenen Heizung. Für den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers ist dagegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.

FAKT

Bis zu 10.500 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit

Bei einer förderfähigen Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kann das BAFA für die erste Wohneinheit bis zu 60.000 Euro Ausgaben berücksichtigen. Die Grundförderung von 15 Prozent wird auf die gesamten förderfähigen Ausgaben angewendet. Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent gilt nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Daraus ergibt sich ein möglicher Zuschuss von bis zu 10.500 Euro (= 9.000 Euro Grundförderung + 1.500 iSFP-Bonus).

Quelle: BMWE-FAQ zur BEG und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.

Welche BAFA-Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Das BAFA ist innerhalb der BEG EM für weitere Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand zuständig. Dazu zählen unter anderem: Gebäudehülle verbessern, Lüftungstechnik modernisieren, eine bestehende Heizung optimieren sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Für einen neuen Wärmeerzeuger und den regulären Anschluss an ein bestehendes Wärme- oder Gebäudenetz führt der Förderweg dagegen zur KfW.

Ihr VorhabenFörderwegFörderart
Dach, Fassade,
Kellerdecke, Fenster
oder Außentüren
energetisch verbessern
BAFA – BEG EM
Gebäudehülle
Zuschuss
Lüftungsanlage oder
digitales Effizienzsystem
einbauen
BAFA – BEG EM
Anlagentechnik außer
Heizung
Zuschuss
Bestehende Heizung
hydraulisch abgleichen
oder technisch
optimieren
BAFA – BEG EM
Heizungsoptimierung
Zuschuss
Staubemissionen einer
bestehenden
Biomasseheizung
deutlich senken
BAFA – BEG EM
Emissionsminderung
Zuschuss
Gebäudenetz errichten,
umbauen oder erweitern
BAFA – BEG EM
Anlagen zur
Wärmeerzeugung
Zuschuss
Energetische
Fachplanung und
Baubegleitung nutzen
BAFA – BEG EM
Fachplanung/
Baubegleitung
Zuschuss
Quelle: BAFA-Förderübersicht und BMWE-Informationen zur BEG EM; Stand: 30. Juli 2026.

BAFA-Zuschüsse für mehr Energieeffizienz im Bestand

Die BAFA-Förderung setzt bei bestehenden Gebäuden und Anlagen an. Gefördert werden Maßnahmen, die das energetische Niveau verbessern und die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik muss der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen.

FAKT

Eine neue Heizung wird nicht beim BAFA beantragt

Das BAFA bezuschusst die Optimierung einer vorhandenen Heizung sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers – etwa einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermieanlage – wird grundsätzlich über die KfW-Heizungsförderung beantragt.

Quelle: BMWE-FAQ zur BEG und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das BAFA?

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Das BAFA fördert energetische Verbesserungen an Bauteilen, die beheizte oder gekühlte Räume von der Außenluft, dem Erdreich oder unbeheizten Bereichen trennen. Ziel ist, Wärmeverluste im Winter und unerwünschte Wärmeeinträge im Sommer zu reduzieren.

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Dämmung von Kellerdecken und Bauteilen gegen unbeheizte Räume
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
  • außenliegender sommerlicher Wärmeschutz mit optimierter Tageslichtversorgung

Für die Antragstellung muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die energetische Qualität, erstellt die Technische Projektbeschreibung und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Eine Übersicht über die Energieeffizienz-Experten finden Sie hier.

Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle; Stand: 30. Juli 2026.

Anlagentechnik außer Heizung

Gefördert wird Anlagentechnik, die den Energieverbrauch eines Bestandsgebäudes senkt, ohne selbst ein neuer Wärmeerzeuger zu sein. Dazu zählen insbesondere Lüftungs- und digitale Steuerungssysteme.

  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen
  • Lüftungsanlagen mitWärme- und Kälterückgewinnung
  • Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Efficiency-Smart-Home-Anwendungen, sofern sie die energetische Betriebsführung verbessern

Wichtig: Auch für diesen Förderbereich ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Reine Komfort- oder Sicherheitsfunktionen ohne nachweisbaren energetischen Nutzen sind nicht automatisch förderfähig.

Quelle: BAFA, Anlagentechnik außer Heizung; Stand: 30. Juli 2026.

Heizungsoptimierung

Eine vorhandene Heizungsanlage lässt sich häufig effizienter betreiben, ohne den Wärmeerzeuger sofort auszutauschen. Das BAFA fördert Maßnahmen, die das Heizsystem besser an das Gebäude und den tatsächlichen Wärmebedarf anpassen.

  • Hydraulischer Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve
  • Austausch alter Heizungspumpen
  • Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
  • Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem Grundstück
  • Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsysteme, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizsystem
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen

Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein. Handelt es sich um eine fossile Öl- oder Gasheizung, darf diese zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens zwanzig Jahre alt sein. Die Förderung zur Verbesserung der Anlageneffizienz ist bei Wohngebäuden auf Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt.

Quelle: BAFA, Heizungsoptimierung; Stand: 30. Juli 2026.

Hydraulischer Abgleich als Fördervoraussetzung

Bei wassergeführten Heizsystemen setzt die geförderte Heizungsoptimierung grundsätzlich einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B oder ein als gleichwertig anerkanntes Verfahren voraus. Dabei wird die erforderliche Heizlast raumweise ermittelt und das System so eingestellt, dass Heizflächen, Volumenströme, Vorlauftemperatur und Pumpenleistung zusammenpassen.

VdZ-SERVICE

Nachweis mit dem VdZ-Formular

Für das Verfahren B steht das VdZ-Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung – Einzelmaßnahmen“ zur Verfügung.

Emissionsminderung bei Biomasseheizungen

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, die die Staubemissionen einer bestehenden Feuerungsanlage für feste Biomasse um mindestens 80 Prozent senken. Der Fördersatz ist höher als bei der üblichen Heizungsoptimierung, weil ausschließlich nachgewiesene Emissionsminderungsmaßnahmen unterstützt werden.

  • elektrostatische Staubabscheidung
  • katalytische Nachverbrennung
  • vollautomatische Verbrennungsregelung
  • notwendige Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung

Die Feuerungsanlage muss älter als zwei Jahre sein und eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt besitzen. Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Quelle: BAFA, Heizungsoptimierung und Emissionsminderung von Biomasseheizungen; Stand: 30. Juli 2026.

Fachplanung und Baubegleitung

Energetische Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich zur eigentlichen Einzelmaßnahme gefördert werden. Der Energieeffizienz-Experte unterstützt bei Planung, Ausschreibung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Die Förderung wird nur im Zusammenhang mit einer geförderten BAFA-Einzelmaßnahme gewährt.

Quelle: BAFA, Fachplanung und Baubegleitung; Stand: 30. Juli 2026.

Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.

BEG-Förderung 2026

BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Antragstellung, Stand Juli 2026.

Mehr erfahren

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Förderbereich und den anerkannten förderfähigen Ausgaben. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Der iSFP-Bonus kann hinzukommen.

FörderbereichFördersatzWesentliche Voraussetzung
Gebäudehülle15 %Bestandsgebäude; Energieeffizienz-
Experte erforderlich
Anlagentechnik
(außer Heizung)
15 %energetische Verbesserung;
Energieeffizienz-Experte erforderlich
Heizungsoptimierung zur
Effizienzverbesserung
15 %bestehende Heizungsanlage älter
als zwei Jahre; Höchstalter 20 Jahre
bei einer fossilen Anlage.
iSFP-Bonuszusätzlich
5 Prozentpunkte
nur auf den förderfähigen
Kostenanteil oberhalb der
regulären Höchstgrenze
Emissionsminderung bei
Biomasseheizungen
50 %mindestens 80 % Staubminderung;
keine Einzelraumfeuerungsanlage
Fachplanung und
Baubegleitung
50 %nur zusammen mit einer
geförderten Einzelmaßnahme
Quelle: BAFA-Förderübersicht, BMWE und BEG-EM-Richtlinie 2026; Stand: 30. Juli 2026.

Welche Kosten berücksichtigt das BAFA?

Der Fördersatz wird nur auf die vom BAFA anerkannten förderfähigen Ausgaben angewendet. Für Wohngebäude wird die Höchstgrenze anhand der Zahl der von der Maßnahme betroffenen Wohneinheiten berechnet. Die Grenzen gelten insgesamt pro Gebäude und Kalenderjahr – unabhängig davon, wie viele Anträge gestellt werden.

WohneinheitMaximal förderfähige Ausgaben ohne iSFP
erste Wohneinheit30.000 Euro
zweite bis sechste Wohneinheitjeweils 15.000 Euro
ab der siebten Wohneinheitjeweils 8.000 Euro

Bei einer förderfähigen Maßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan erhöht sich die Ausgabenobergrenze. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit können dann bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden. Bei Mehrfamilienhäusern wird die erhöhte Obergrenze entsprechend der in der Richtlinie vorgesehenen Staffelung für das gesamte Gebäude berechnet.

So funktioniert der neue iSFP-Bonus

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein Wohngebäude schrittweise energetisch verbessert werden kann. Wird eine darin empfohlene Maßnahme innerhalb der geltenden Frist umgesetzt, kann der iSFP die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen und einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen.

Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus jedoch nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Ausgaben angewendet. Er greift nur für den Teil, der die reguläre Ausgabenobergrenze ohne iSFP übersteigt. Bei einem Einfamilienhaus sind das die förderfähigen Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro bis höchstens 60.000 Euro.

BEISPIEL

50.000 Euro förderfähige Kosten mit iSFP

Die Grundförderung beträgt 15 Prozent von 50.000 Euro und damit 7.500 Euro. Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gilt nur für den Betrag oberhalb von 30.000 Euro, also für 20.000 Euro. Das ergibt weitere 1.000 Euro. Der mögliche Gesamtzuschuss beträgt damit 8.500 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme wird an einem Bestandsgebäude in Deutschland umgesetzt.
  • Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei den einschlägigen Maßnahmen mindestens fünf Jahre zurück.
  • Die Maßnahme verbessert das energetische Niveau des Gebäudes.
  • Die technischen Mindestanforderungen der BEG EM werden eingehalten.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 300 Euro brutto.
  • Der erforderliche Energieeffizienz-Experte oder das zuständige Fachunternehmen ist eingebunden.
  • Vor der Antragstellung liegt eine gültige Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID vor.
  • Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthält von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.
  • Mit den eigentlichen Arbeiten wurde vor dem Förderantrag noch nicht begonnen.
  • Rechnungen werden unbar bezahlt und für den Verwendungsnachweis aufbewahrt.

Eine umfassende energetische Sanierung verbindet Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeversorgung

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

Mehr erfahren

Wie stellen Sie den BAFA-Antrag richtig?

Der Zuschuss muss vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie bereits einen förderkonformen Lieferungs- oder Leistungsvertrag sowie eine TPB-ID. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.

  1. Angebote einholen und Förderfähigkeit prüfen: Klären Sie mit Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten, ob die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
  2. Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen: Der Energieeffizienz-Experte oder das registrierte Fachunternehmen erfasst die technischen Daten und stellt eine TPB-ID bereit. Achtung: Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
  3. Vertrag mit Förderbedingung abschließen: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
  4. Antrag im BAFA-Portal stellen: Geben Sie die TPB-ID ein und reichen Sie die erforderlichen Angaben ein. Der Antrag muss vor dem Beginn der Handwerksarbeiten gestellt sein.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vorErhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
  6. Maßnahme fachgerecht umsetzen: Lassen Sie alle förderfähigen Leistungen nachvollziehbar und getrennt von nicht geförderten Positionen abrechnen.
  7. Technischen Projektnachweis erstellen lassen: Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die Umsetzung und stellt eine TPN-ID bereit.
  8. Verwendungsnachweis einreichen: Übermitteln Sie TPN-ID, Rechnungen und weitere Nachweise über das BAFA-Portal. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte?

Wer die technischen Nachweise erstellen darf, hängt vom Förderbereich ab. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetzen, Fachplanung und Anträgen mit iSFP-Bonus ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei der Heizungsoptimierung und der Emissionsminderung einer Biomasseanlage kann alternativ ein hierfür registriertes Fachunternehmen eingebunden werden.

FörderbereichFachunternehmenEnergieeffizienz-Experte
Gebäudehüllenicht ausreichenderforderlich
Anlagentechnik außer
Heizung
nicht ausreichenderforderlich
Heizungsoptimierungmöglichalternativ möglich
Emissionsminderung
Biomasse
möglichalternativ möglich
Gebäudenetz errichten,
umbauen oder erweitern
nicht ausreichenderforderlich
Antrag mit iSFP-Bonusnicht ausreichenderforderlich
Fachplanung und
Baubegleitung
nicht ausreichenderforderlich
Quelle: BAFA, Förderprogramm im Überblick; Stand: 30. Juli 2026.

Ergänzungskredit für bereits bewilligte Einzelmaßnahmen

Ein BAFA-Zuwendungsbescheid kann mit einem KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 kombiniert werden. Der KfW-Ergänzungskredit finanziert förderfähige Kosten, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

Der Zuwendungsbescheid darf bei der Kreditbeantragung höchstens zwölf Monate alt sein. Der BAFA-Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein. Der Ergänzungskredit ersetzt den BAFA-Antrag nicht und kann ohne vorherigen Zuwendungsbescheid nicht genutzt werden.

Quelle: KfW, Ergänzungskredit 358/359; Stand: 30. Juli 2026.

Was bedeuten BEG und GModG für die BAFA-Förderung?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das GModG regelt die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Die BEG EM legt dagegen fest, welche energetischen Maßnahmen der Staat bezuschusst. Eine gesetzlich zulässige Technik ist deshalb nicht automatisch förderfähig.

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

Mehr erfahren

Beratung und Kontakt zum BAFA

Das BAFA informiert zu Fördervoraussetzungen, Antragsportal und Verfahrensstand.

Für die Auswahl und Auslegung einer Maßnahme sind je nach Förderbereich ein Fachunternehmen oder ein zugelassener Energieeffizienz-Experte zuständig.

KontaktAngabe
BAFA-Hotline BEG0800 539 9013
ErreichbarkeitMontag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Internetwww.bafa.de/beg
PostanschriftBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Frankfurter Straße 29–35,
65760 Eschborn
Allgemeine Förderhotline des Bundes0800 0115 000
Quelle: BAFA- und BMWE-Kontaktinformationen; Stand: 30. Juli 2026.

HERSTELLERNEUTRAL SEIT 2007

Unabhängige Orientierung rund ums Heizen

intelligent-heizen.info informiert unabhängig von einzelnen Herstellern und ohne Produktempfehlungen. Die Inhalte ordnen Förderprogramme und technische Möglichkeiten anhand fachlicher Kriterien ein. Grundlage sind Primärquellen von KfW, BAFA und Bundesministerien sowie die Expertise der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.

Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Merkblätter und Förderzusagen. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Bildnachweise: © VdZ / Thilo Ross, VdZ / Bjoern Luelf

Eine umfassende energetische Sanierung verbindet Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeversorgung

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

Mehr erfahren

Nach oben