Staatliche Förderung der Heizung durch BEG
Wenn Sie den Energieverbrauch beim Heizen langfristig senken möchten, empfiehlt sich der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Dadurch machen Sie sich auch unabhängiger von konventionellen Energieträgern – und steigern den Marktwert Ihrer Immobilie.
Die Konditionen für die Förderung eines Heizungstauschs durch die Förderinstitutionen von BAFA und KfW wurden bereits 2020 angehoben. Durch die BEG, die seit 2021 gilt, kommen noch höhere Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau und neue Fördermittel für heizsparende digitale Lösungen hinzu. Gefördert werden zudem Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen. Eine weitere wichtige Änderung bei der Förderung einer Heizung durch die BEG ist die Einführung eines zusätzlichen Förderbonus´ von 5 Prozent, wenn Sie eine Sanierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vornehmen lassen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise Ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und erhalten künftig nicht nur 45 Prozent der Investitionskosten, sondern mit dem iSFP-Bonus sogar 50 Prozent. Bei einer Biomasseanlage sind es sogar 55 Prozent, denn in diesem Fall greift der durch die BEG neu eingeführte Innovationsbonus Biomasse in Höhe von fünf Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre neue Anlage die Grenzwerte für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhält. Das BAFA und die KfW setzen die BEG seit 2021 schrittweise um.
Termine der BEG im Überblick
Seit 1. Januar 2021
- sind Zuschüsse für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) über die BAFA abrufbar
Bis zum 30. Juni 2021
- sind Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Neubau über die bisherigen KfW-Förderprogramme zu beantragen
- gelten für die Sanierung und den Neubau weiterhin die bisherigen KfW-Förderregeln
Ab 1. Juli 2021
- entfällt die Möglichkeit für Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Neubau
- startet die KfW die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM)
- starten jeweils Maßnahmen für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) als Zuschuss- und Kreditförderung durch die KfW.
Zum 01. Januar 2023
- Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude gehen an das BAFA über, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.
ACHTUNG: Die Möglichkeit, Zuschüsse über das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA) oder über das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430) zu beantragen, endete am 31.12.2020.
Im Rahmen der BEG gelten weiterhin die Anforderungen an Effizienzhäuser bzw. -gebäude sowie an Einzelmaßnahmen, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 festgelegt wurden. Die bereits angehobenen Fördersätze wurden beibehalten.
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht umfassend sanieren, sondern lediglich Ihre Heizungsanlage erneuern möchten, sind Sie beim BAFA an der richtigen Adresse. Über die BAFA-Förderung erhalten Sie im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien: Unterstützung gibt es bspw. beim Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermieanlage oder auch einer Hybridheizung. Fördermittel für Einzelmaßnahmen im Neubau sind in der BEG nicht vorgesehen. Bis zum 31. Juni 2021 können Sie allerdings noch den Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragen.
Die KfW-Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie im Rahmen einer Komplettsanierung oder beim Bau effizienter Neubauten eine neue Heizung einbauen möchten. Die KfW unterstützt Sie sowohl mit einem Zuschuss als auch mit einem Kredit. Fördermittel erhalten Sie für verschiedene Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen, wie bspw. für den Einbau von Brennstoffzellensystemen zur Energiegewinnung oder den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Ab 1. Juli 2021 setzt die KfW die BEG für Einzelmaßnahmen (BEG WG) sowie für Wohngebäude (BEG WG) um. Dann greifen bei der Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen einer Komplettsanierung oder im Neubau neue Richtlinien: So erhalten Sie beispielsweise bei einer Sanierung einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent und beim Neubau von 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu wurden neue Effizienzhausklassen entwickelt. Auch bei der Baubegleitung gibt es über die BEG WG höhere Fördermittel.
Als alternative Förderung zu BAFA und KfW gibt es zudem seit 2020 die steuerliche Förderung für eine energetische Gebäudesanierung. Wenn Sie im Laufe des Jahres zum Beispiel eine neue Heizung einbauen, Ihre Fenster erneuern oder die Außenwände dämmen, können Sie die Kosten dafür im darauffolgenden Jahr von der Steuer absetzen und eine saftige Steuerermäßigung erhalten. Achtung: Den Steuerbonus können Sie nicht zusätzlich zu einer Förderung durch BAFA oder KfW in Anspruch nehmen.
Neue Heizung einbauen mit staatlicher Förderung
Die meisten Gebäude in Deutschland werden derzeit mit Erdgas oder Öl beheizt. Bei der Verbrennung dieser Energieträger wird CO2 freigesetzt. Mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien will der Staat den Ausstoß des Treibhausgases im Gebäudebereich reduzieren. Wenn Sie daher bei der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien setzen, können Sie im Rahmen des BEG für Ihre neue Heizung eine Förderung beim BAFA beantragen und bekommen einen Teil der Investitionskosten zurück.
Mit der BEG bekommen Sie einen Teil der Investitionskosten zurück. Besonders hoch fällt die BAFA-Förderung für eine neue Wärmepumpe oder Biomasseanlage sowie für Kombinationen aus erneuerbarer Heiztechnik aus: So erhalten Sie zum Beispiel für den Einbau einer effizienten Pelletheizung eine Förderung in Form eines Zuschusses von 35 Prozent der Investitionskosten.
Ergänzend dazu wurde im Rahmen der BEG ein Innovationsbonus Biomasse in Höhe von fünf Prozent eingeführt. Diesen können Sie beanspruchen, wenn Ihre neue Anlage die Grenzwerte für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhält. Und auch beim Austausch einer Ölheizung gibt es einen Zusatzbonus: War zuvor eine Ölheizung im Gebäude installiert, erhöht sich der Zuschuss um weitere zehn Prozent auf insgesamt 45 Prozent. Mit dem bereits erwähnten iSFP-Bonus durch die BEG sind es 50 Prozent und mit dem Innovationsbonus Biomasse sogar 55 Prozent.
Eine staatliche Förderung für eine neue Gasheizung ist über die BEG nur dann möglich, wenn eine Gasbrennwertheizung entweder direkt bei Einbau oder aber innerhalb der darauffolgenden zwei Jahre mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Fall 30 Prozent und im zweiten Fall 20 Prozent. In Neubauten ist keine Förderung für eine Gasheizung möglich. Eine Förderung für eine neue Ölheizung ist sowohl bei Sanierung als auch im Neubau ausgeschlossen.
Fördermittel für die Heizungsoptimierung
Die Optimierung der Heizungsanlage wird auch im Rahmen der BEG von beiden Institutionen gefördert. Denn bereits mit kleineren Maßnahmen an einer bestehenden Heizung – ob durch den Einbau neuer Heizungspumpen und einen hydraulischen Abgleich – lässt sich die Energieverschwendung beim Heizen eindämmen.
Bei einer professionellen Heizungsoptimierung sparen Sie gleich doppelt. Der Austausch veralteter Heizungs- oder Warmwasserzirkulationspumpen sowie ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durch den Fachhandwerker senkt die jährlichen Heizkosten. Gleichzeitig erhalten Sie dafür eine staatliche Förderung für die Heizungsoptimierung.
Indem Sie alte Pumpen durch moderne hocheffiziente Modelle ersetzen, tilgen Sie den oft größten Stromfresser im Haushalt. Nach einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage erhalten die Heizkörper und Heizflächen exakt die benötigte Menge an Heizwasser, um alle Räume im Haus gleichmäßig und energieeffizient zu erwärmen.
Im Förderprogramm des BAFA für die Heizungsoptimierung können Sie einen Zuschuss von 20 Prozent auf die Nettokosten für die genannten Optimierungsmaßnahmen beantragen. Die Investition rentiert sich daher schon nach wenigen Jahren. Werden im Zuge eines hydraulischen Abgleichs zum Beispiel zudem voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler oder Pufferspeicher eingebaut, werden auch diese Maßnahmen vom BAFA bezuschusst.