Ob neue Heizung, hydraulischer Abgleich oder Sanierung zum Effizienzhaus: Für viele energetische Maßnahmen gibt es staatliche Zuschüsse, Förderkredite oder steuerliche Vergünstigungen. Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, hängt unter anderem davon ab, was Sie planen und ob Sie das Gebäude selbst bewohnen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Die KfW ist vor allem für den Heizungstausch und die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus zuständig. Das BAFA bezuschusst weitere Einzelmaßnahmen wie Lüftung, Heizungsoptimierung und Dämmung. Daneben können Eigentümer selbst genutzter Immobilien den Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz prüfen.
Förderwege für Heizung und Sanierung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den Heizungstausch, einzelne energetische Maßnahmen und die umfassende Sanierung bestehender Gebäude. Je nach Vorhaben wird die Förderung als Zuschuss oder Förderkredit über die KfW beziehungsweise das BAFA vergeben.
Die BEG gliedert sich in die drei Bereiche Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Für den klimafreundlichen Neubau stehen gesonderte KfW-Förderprogramme zur Verfügung.

BEG-Förderung 2026
BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Antragstellung, Stand Juli 2026.

BAFA-Förderung
Wenn Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft machen möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse.

KfW-Förderung
Wenn Sie neu bauen oder Ihr Zuhause auf ein besseres Energieniveau bringen möchten, sind Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der richtigen Adresse.

Steuerliche Förderung
Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.
Förderung für Vorhaben
Wenn Sie auf der Suche nach Fördermitteln für ein spezielles Vorhaben sind, schauen Sie hier:

