Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.
Klimafreundlich heizen ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ganz einfach.
Alle Förderungen zum energieeffizienten Heizen als Zuschuss (BAFA)
Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten
Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus beim Heizungstausch
Ebenfalls förderfähig: Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung
Die BEG – optimierte Förderkonditionen für energieeffiziente Heiztechnik
Für das Erreichen der Klimaziele spielt der Gebäude- und Wärmesektor eine zentrale Rolle.
Der Staat fördert aus diesem Grund schon seit langem energieeffiziente Heiztechnologien. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt einen wichtigen Schritt dar: Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 wurde die BEG 2021 eingeführt, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und neue Konditionen anzubieten. Es wurden verschiedene Einzelprogramme zusammengeführt, weiterentwickelt und neu strukturiert und seit der Einführung mehrfach angepasst. Höhere Fördersätze für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau sowie Fördermittel für energiesparende, digitale Lösungen gingen an den Start. Das Ziel: Mehr Hauseigentümer und Sanierer dafür zu gewinnen, sich für klimafreundliche Lösungen zur entscheiden.
Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Allgemeine Infos zur BEG
Die Bundesförderung ist in die folgenden drei Teilprogramme gegliedert:
BEG EM: Einzelmaßnahmen ausschließlich im Bestand (Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
BEG WG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Wohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
BEG NWG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Nicht-Wohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die KfW beantragen.
Umsetzung der BEG
Mit verschiedenen Zuschüssen unterstützt das BAFA im Rahmen der BEG EM den Einbau klimaeffizienter Heiztechnik. Wenn Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchten, können Sie die Fördermittel für Wohngebäude der BEG WG nutzen und diese bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung.
Reformen der BEG
Um die verfügbaren Haushaltsmittel optimal für Sanierungen einzusetzen und das Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes im Jahr 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2022 erste einschneidende Änderungen an der BEG vorgenommen und die Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wie Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpe gestrichen. Im Gegenzug wurde der Heizungs-Tausch-Bonus (in Höhe von 10 Prozent) und der Wärmepumpen-Bonus (in Höhe von 5 Prozent) eingeführt. Die Zusatzboni gibt es zusätzlich zum regulären Fördersatz.Seit Jahresbeginn 2023 gilt die novellierte BEG.
Folgende übergreifende Änderungen sind 2023 in Kraft getreten:
Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, liegt 2023 beim BAFA. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.
Bei Öl- und Gasheizungen wird die Heizungsoptimierung nur noch gefördert, wenn die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist.
Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden (beispielsweise, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert).
Die Materialkosten bei Eigenleistungen (wenn Sie in Eigenregie Erneuerungen vornehmen) werden gefördert. Der sachgemäße Einbau muss von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer bestätigt werden.
Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent).
Änderungen bei der BAFA-Förderung 2023
Wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Heizungserneuerung, den Einbau einer Lüftungsanlage oder eine Dämmung vornehmen lassen möchten, können Sie die Fördermittel BEG EM über das BAFA abrufen. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden auf unserer BAFA-Förderseite.
Änderungen bei der KfW-Förderung 2023
Wenn Sie Ihr Haus im Rahmen einer Komplettsanierung auf den neuesten Stand bringen möchten oder einen Neubau planen, können Sie die Fördermittel für Wohngebäude (BEG WG) über die KfW in Form von Krediten inkl. Tilgungszuschüssen abrufen. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen bei Komplettsanierungen und Neubau (BEG WG) finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.
Broschüren und Formulare
Die Reihe der VdZ-Informationsbroschüren wird kontinuierlich erweitert und steht Ihnen als Download kostenfrei zur Verfügung.
Der Fokus der BEG bei der Heizungsförderung liegt auf Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und innovativer Heizungstechnik.
Besonders hoch fällt die Förderung bei der Wärmepumpe aus: Mit dem Wärmepumpen-Bonus erhalten Antragssteller 5 Prozent zusätzlich zum Fördersatz in Höhe von 25 Prozent, wenn die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. Die Förderung für Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich wird mit einem Fördersatz von 15 Prozent belohnt.
Für Modernisierung im Bestand – die BEG-Einzelmaßnahmen
Ob Heizungsoptimierung, neue Heizung oder Lüftung – Modernisierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass Sie bei der Wärmeversorgung Energie einsparen, werden belohnt. Als Hauseigentümer oder Sanierer profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – je nachdem, welches Vorhaben Sie angehen möchten.
Die BEG EM umfasst einzelne Sanierungen unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Auch für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie einen Zuschuss.
Die BEG EM können Sie ausschließlich für Bestandsgebäude beantragen, also für Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für die Förderung der Heizungsoptimierung muss die Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt sein. Wenn fossile Brennstoffe genutzt werden, darf diese nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Effiziente Heizsysteme
Die Heizung von heute kann mehr als nur Wärme und warmes Wasser erzeugen. Moderne Heizsysteme vereinen Effizienz, Klimaschutz und Zuverlässigkeit. Und: Es gibt passende Lösungen für jedes Gebäude.
Fördermittel für neue Heizung und Heizungsoptimierung
Wenn Sie sich eine neue Heizung mit der BEG EM fördern lassen möchten, dürfen Sie eine Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Diese liegen bei 60.000 Euro, das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für BEG geförderte Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto). Eine Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung: In diesem Fall ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto) erlaubt. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Beim Heizungsaustausch oder der Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn Sie Ihrem Antrag eine Erklärung des Fachunternehmers beifügen. Darin muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt werden, ebenso wie die durch die Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus.
Zusatzboni bei der BAFA-Förderung
Neben der Basisförderung profitieren Sie von Zusatzboni wie dem Heizungs-Tausch-Bonus, dem Wärmepumpen-Bonus oder iSFP-Bonus, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans vornehmen lassen. Die Zusatzboni sollen einen zusätzlichen Anreiz für den Wechsel von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien schaffen.
Für die Zusatzboni gelten folgende Kriterien:
Heizungs-Tausch-Bonus
Der Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent kann zusätzlich zu den Basisfördersätzen genutzt werden:
beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
beim Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen (vorausgesetzt die Inbetriebnahme liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurück)
Wichtig: Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektor-Anlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Heizungs-Tausch-Bonus ist mit dem Wärmepumpen-Bonus kumulierbar.
Wärmepumpen-Bonus
Der Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent kann zusätzlich zu den Basisfördersätzen genutzt werden, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen. Er kann mit dem Heizungs-Tausch-Bonus kombiniert werden.
iSFP-Bonus
Den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten Sie, wenn Sie energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Lüftungstechnik oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP) vornehmen lassen. Der Einbau von Heiztechnik kann nicht mit dem iSFP-Bonus kombiniert werden.
Ein Beispiel: Tausch einer Ölheizung gegen Wärmepumpen
Wenn Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, können Sie von folgenden Fördersätzen profitieren:
25 Prozent Basisförderung für Wärmepumpe
10 Prozent Heizungs-Tausch-Bonus
5 Prozent Wärmepumpen-Bonus
Der Staat trägt in diesem Fall bis zu 40 Prozent der Kosten.
Steuerliche Förderung
Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.
Für Maßnahmen im Neubau und bei Komplettsanierung – die BEG Wohngebäude
Wenn Sie Ihr Haus oder Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen möchten, greift das zweite Teilprogramm der Bundesförderung – die BEG WG. Dafür ist die KfW zuständig.
Die BEG WG umfasst Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen, unter anderem in den Bereichen Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik.
Eckpunkte der BEG WG
Effizienzhaus-Förderung im Neubau und bei einer Sanierung:
wenn mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (EE)
wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhält (NH)
Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden
Angabe der Energie- und CO2-Einsparungen zur Evaluation erforderlich
Als Effizienzhäuser gelten solche, die energetisch bessere Ergebnisse erzielen als im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Zusätzlich zu den Effizienzhaus-Standards wurden mit der Einführung der BEG die Effizienzgebäude-Klasse für Erneuerbare Energien (EE) und für Nachhaltigkeit (NH) eingeführt. Für besonders ambitionierte Bauvorhaben gibt es außerdem das neue Effizienzhaus 40 Plus.
Effizienzhäuser und andere Zusatzboni
Bei einer Förderung über die KfW gelten bestimmte technische Standards wie das Effizienzhaus: Es gibt die Effizienzhäuser 85, 70, 55, 40 und das Effizienzhaus Denkmal. Je niedriger die Zahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses: Das Effizienzhaus 40 schneidet unter energetischen Gesichtspunkten am besten ab. Im Rahmen der Einführung der BEG-WG wurden neben den Effizienzhäusern weitere Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt:
Gebäude „Worst Performing Building“ (WPB)
Häuser, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden, fasst die KfW in der Gebäudekategorie WPB zusammen: Sie zählen zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland. Ein Haus, das 1957 erbaut wurde und bei dem die Außenwände nicht saniert wurden, gehört beispielsweise in diese Kategorie. Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie zu den Basisfördersätzen einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.
BEG: Nachhaltigkeit wird gefördert.
Serielle Sanierung
Um den Aufwand bei Sanierungen zu reduzieren und die Durchführung zu erleichtern, wurde 2023 in der BEG ein neuer Bonus von 15 Prozent für die serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, wenn Sie bei der Sanierung vorgefertigte Module beispielsweise für die Anlagentechnik einer Wärmepumpe verwenden, werden Ihnen 15 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss gutgeschrieben. Den neuen Bonus können Sie beim KfW-Förderangebot Wohngebäude – Kredit 261 beantragen – vorausgesetzt Sie sanieren Ihr Haus zu einem Effizienzhaus.
Im Rahmen der BEG WG wurden für eine zusätzliche Förderung zur Basisförderung verschiedene Standards entwickelt, was die Effizienz angeht, ebenso wie bestimmte Gebäudekategorien.
Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)
Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse)
Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung)
Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
Effizienzhaus 85: 5 Prozent
Effizienzhaus 70: 10 Prozent
Effizienzhaus 55: 15 Prozent
Effizienzhaus 40: 20 Prozent
Zusatzboni als Tilgungszuschuss
Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:
Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent
Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung): 5 Prozent
WPB-Bonus (Gebäude „Worst Performing Building“): 10 Prozent
Bonus für serielles Sanieren: 15 Prozent
Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.
Förderungen BEG WG im Neubau
Eine Kreditförderung für einen Neubau können Sie beantragen, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse handelt. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit. Details und Förderbestimmungen zum KfW- Förderprodukt Wohngebäude Kredit (261) erhalten Sie auf der KfW-Website.
Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.