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Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.
Förderung

Förderung für eine neue Heizung

Zuschüsse für den Heizungstausch nutzen

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung kann den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und – abhängig vom Gebäude, der Technik und den Energiepreisen – die laufenden Kosten senken.

Mit einer Förderung vom Staat zur neuen Heizung

Für den Austausch einer Heizung in einem bestehenden Wohngebäude können private Eigentümer den KfW-Zuschuss 458 beantragen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.

  • Die KfW bietet eine Förderung für die neue Heizung, wenn die Anlage erneuerbare Energien nutzt.
  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
  • Durch Zusatzboni kann sich die Heizungsförderung auf bis zu 80 Prozent erhöhen.

Förderoptionen für Ihre neue Heizung

Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten, welcher Förderweg zu Ihrem Vorhaben passt. Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert. Für weitere Effizienzmaßnahmen ist in der Regel das BAFA zuständig. Als Alternative kann bei selbst genutzten Immobilien die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen.

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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Ein Pärchen steht im Heizungskeller und blickt in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Fachmann zu sehen.

Förderung für die Heizungs­optimierung

Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.

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Förderung für eine neue Heizung

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

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Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Welche Heizsysteme werden gefördert?

Die KfW fördert unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen – hier nur die Investitionsmehrkosten – sowie innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Förderfähig sind außerdem der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz sowie notwendige Umfeldmaßnahmen.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Für die Grundförderung ist nicht das Alter der auszutauschenden Heizung entscheidend. Das Wohngebäude muss jedoch ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das Alter der alten Heizung spielt nur bei einzelnen Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus eine Rolle. Ein Fachbetrieb kann prüfen, welche Technik zum Gebäude und zum Wärmebedarf passt.

Die KfW plant für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.

Heizungsförderung 2026 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird unter den Rahmenbedingungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt. Für Anträge auf Heizungsförderung gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Bereits zuvor zugesagte oder vollständig eingereichte Anträge werden nach den jeweils maßgeblichen früheren Förderbedingungen bearbeitet.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Grundförderung  
    Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für Bestandsgebäude beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 
    Selbstnutzende Eigentümer können zunächst 16 Prozent erhalten, wenn sie eine begünstigte funktionsfähige Altanlage austauschen. Der Bonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 wird er nicht mehr gewährt.
  • Einkommensbonus
    Selbstnutzende Eigentümer erhalten 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Familienzuschlag  
    Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Der Familienzuschlag ist kein zusätzlicher Fördersatz.
  • Förderobergrenze
    Grundförderung und Boni sind grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Familienzuschlag – sind bis zu 80 Prozent möglich.
  • Entfallene Förderbestandteile: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen.

Die Boni sind addierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 80 Prozent.

Aktuelle Fördersätze der BEG

Folgende Fördermittel können Sie im Rahmen der BEG für die Heizungsförderung nutzen:

Maßnahme maßnahmeStelleGrundförderungKlimageschwindigkeits-bonusEinkommens-bonusMax. Fördersatz
Solarthermische AnlagenKfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
Biomasseheizungen¹KfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
WärmepumpenKfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
BrennstoffzellenheizungKfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
Innovative HeizungstechnikKfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
Gebäude-/WärmenetzanschlussKfW30 %bis 16 %10-40 %70/80 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung GebäudenetzBAFA30 %30 %
GebäudehülleBAFA15 %bis 20 %²
Anlagentechnik außer HeizungBAFA15 %bis 20 %²
Heizungsoptimierung zur EffizienzverbesserungBAFA15 %bis 20 %²
Heizungsoptimierung zur EmissionsminderungBAFA50 %50 %
Fachplanung und Baubegleitung³BAFA50 %50 %
¹ Gefördert werden nur die Investitionsmehrkosten. ² Bei Vorliegen eines förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplans kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozent hinzukommen;
seit 21. Juli 2026 gelten dafür zusätzliche Schwellen- und Berechnungsregeln. ³ Nur im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme.

Zusatzboni zur Grundförderung

Neben der Grundförderung können Sie beim Einbau einer neuen Heizung von Zusatzboni wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus, dem Effizienz-Bonus für die Wärmepumpe oder dem Einkommens-Bonus profitieren.

Zur Grundförderung können – abhängig von der Person, dem Einkommen und der auszutauschenden Heizung – der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus hinzukommen. Für die Zusatzboni gelten folgende Kriterien:   

Klimageschwindigkeitsbonus

Einen Klimabeschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten selbstnutzende Eigentümer. Dieser Bonus wird erstmals zum 1.2.2027 und danach halbjährlich (zum 1.2. und 1.8.) um jeweils 4 % abgesenkt. Ab 1.8.2028 entfällt der Bonus vollständig.

Hinweis: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie beim Austausch von mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen gewährt. Voraussetzung ist außerdem die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung.

Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus erhalten: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Für die Berechnung wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung herangezogen. Maßgeblich sind die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes.

Familienzuschlag und Förderobergrenze

Bei mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro. Die Förderung ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – beziehungsweise bis 40.000 Euro bei Berücksichtigung des Familienzuschlags – sind bis zu 80 Prozent möglich.

Fördermittel für ergänzende Maßnahmen über das BAFA

Bei Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren, wie beispielsweise eine Heizungsoptimierung oder eine verbesserte Anlagentechnik erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel.

Optimierung und hydraulischer Abgleich

Das BAFA fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz grundsätzlich mit 15 Prozent. Dazu zählen etwa der hydraulische Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe, die Dämmung von Rohrleitungen und der Einbau geeigneter Regelungstechnik. Beim hydraulischen Abgleich werden die erforderlichen Volumenströme berechnet und so eingestellt, dass alle Heizflächen bedarfsgerecht mit Heizwasser versorgt werden.

Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein. Bei fossil betriebenen Anlagen darf er höchstens 20 Jahre alt sein. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz werden nur in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten gefördert. Für wassergeführte Heizsysteme ist grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich.

Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Auch digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung können als Anlagentechnik gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen, elektronische Heizkörper- und Raumthermostate sowie Systeme zur Betriebsoptimierung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent; unter den Voraussetzungen des iSFP-Bonus kann sich die Förderung erhöhen.

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten- und Energiekosten
  • elektronische Heizkostenverteiler
  • elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
  • Wohnungsdisplay zur Heiz- und Elektroenergie
  • elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate

Lüftungsanlage

Auch der Einbau oder die Erneuerung einer energieeffizienten Lüftungsanlage kann über das BAFA mit 15 Prozent gefördert werden. Förderfähig sind je nach technischer Ausführung zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmerückgewinnung sowie bestimmte bedarfsgeregelte Abluftsysteme und Kompaktgeräte. Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte mit Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
  • Kompaktgeräte ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung und der Heizungsoptimierung kann ein iSFP-Bonus5 Prozent Förderung hinzu, wenn Sie diese im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) realisieren. In diesem Fall erhalten Sie 20 Prozent der Investitionskosten zurück.

Förderfähige Kosten

Beim KfW-Zuschuss 458 werden für die erste Wohneinheit zunächst höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um 750 Euro.

Bei den über das BAFA geförderten Effizienzmaßnahmen liegt die Höchstgrenze grundsätzlich bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Unter den Voraussetzungen des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beziehungsweise bei fehlender Antragsberechtigung für die geförderte Energieberatung kann sie 60.000 Euro je Wohneinheit betragen. Die Kostenobergrenzen für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen werden getrennt betrachtet und können je nach Vorhaben nebeneinander genutzt werden.

Ergänzungskredit

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen kann ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA, der noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro können den Ergänzungskredit Plus 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil nutzen. Für andere Antragsteller steht der Ergänzungskredit 359 zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse.

Heizungsförderung über die KfW

Ihnen ist Klimaschutz wichtig? Sie möchten unabhängiger von möglichen Preissteigerungen bei herkömmlichen Brennstoffen werden? Dann ist es Zeit, Ihre bestehende Heizung komplett zu erneuern und eine der attraktiven Fördermöglichkeiten der KFW für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beantragen. Sie haben die Wahl:

Wärmepumpen und Biomasseanlagen

Wenn Sie Ihr Haus künftig vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen möchten, bietet sich in vielen Fällen der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage an. Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft die darin gespeicherte Energie, um daraus mithilfe von elektrischer Energie Wärme zu erzeugen. Alternativ kann auch eine Biomasseanlage ein Gebäude komplett mit Wärme und Warmwasser versorgen. Zu den vom KfWgeförderten Anlagen gehören beispielsweise Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, wenn sie mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden. 

Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Auch die bisherige Pflicht, eine Biomasseheizung für den Klimageschwindigkeitsbonus mit Solarthermie, Photovoltaik zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zu kombinieren, besteht nach den neuen Förderbedingungen nicht mehr. Nicht gefördert werden reine Einzelraumfeuerungsanlagen, die lediglich einen Raum beheizen.

Solarthermie-Anlage

Ein Fachmann repariert ein Solarmodul auf einem Dach.
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen.

Eine Solarthermieanlage nutzt Sonnenenergie für die Warmwasserbereitung und kann zusätzlich die Raumheizung unterstützen. Sie kann als eigenständige Anlage zur Heizungsunterstützung oder als Bestandteil eines kombinierten Heizsystems gefördert werden. Ob und in welchem Umfang sie zum Gebäude passt, hängt unter anderem von Dachfläche, Ausrichtung, Wärmebedarf und vorhandener Anlagentechnik ab.

Wichtig ist, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte kann die Förderfähigkeit prüfen und die für den Antrag erforderliche Bestätigung erstellen.

Die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz kann für Eigentümer selbst genutzter Immobilien eine Alternative zur Zuschussförderung sein. Ob sie günstiger ist, hängt von den Kosten, der individuellen Steuerlast und der gewählten Maßnahme ab. Für dieselbe Maßnahme dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung nicht miteinander kombiniert werden.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Bildnachweise: © VdZ / Thilo Ross, iStock / Ingo Bartussek

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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