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Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.
Foerderstopp

Förderung für eine neue Heizung

Jetzt staatliche Zuschüsse sichern

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

Mit einer Förderung vom Staat zur neuen Heizung

Sanieren lohnt sich: Fördermittel für eine neue Heizung bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

  • Das BAFA bietet eine Förderung für die neue Heizung, wenn die Anlage erneuerbare Energien nutzt.
  • Durch Zusatzboni kann sich die Heizungsförderung auf bis zu 40 Prozent erhöhen.

Förderoptionen für Ihre neue Heizung durch BEG

Informieren Sie sich umfassend über mögliche Förderungen für die Heizung. Diese Optionen gibt es:

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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Förderung für die Heizungs­optimierung

Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.

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Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Fokus auf klimafreundlichen Energieträgern 

Der Fokus der BEG bei der Heizungsförderung liegt auf Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und innovativer Heizungstechnik.

Besonders hoch fällt die Förderung bei der Wärmepumpe aus: Mit dem Wärmepumpen-Bonus erhalten Antragsteller 5 Prozent zusätzlich zum Fördersatz in Höhe von 25 Prozent, wenn die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. Die Förderung für einzelne Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich wird mit einem Fördersatz von 15 Prozent belohnt. 

Bei einer Heizungsmodernisierung lohnt es sich, wenn Sie vollständig auf die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsteigen. Dafür können Sie Fördermittel erhalten. Lassen Sie sich vorab in jedem Falle von einem Fachhandwerker dazu beraten, welches Heizsystem am besten zu Ihrem konkreten Gebäude und Ihren Ansprüchen passt.

Voraussetzung für eine BAFA-Förderung beim Heizungstausch ist, dass Sie Ihre alte Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren nutzen. Je nachdem, mit welcher Technik Sie Ihre alte Heizung erneuern, gibt es einen Zuschuss auf die Investitionskosten (Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer).

Heizungsförderung 2023 

Seit 2021 gelten für die Heizungsförderung die Richtlinien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Diese wurde 2022 und 2023 wiederholt angepasst

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Förderung von Mietkosten für Ersatzgeräte bei Heizungsdefekt 
    Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden (beispielsweise, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert).
  • Förderung von Brennstoffzellenheizung über BAFA 
    Für die Förderung für Brennstoffzellenheizung ist das BAFA zuständig. Förderfähig sind ausschließlich Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. 
  • Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen
    Wenn Sie Ihre Heizung oder die Dämmung Ihres Hauses in Eigenregie verbessern, bekommen Sie maximal 20 Prozent der Materialkosten zurückerstattet. Voraussetzung: ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachhandwerksunternehmen muss die fachgerechte Umsetzung nach Einbau bestätigen. 
  • Strengere Anforderungen für Förderung von Biomasseheizung   
    Biomasseheizungen sind nur in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe förderfähig.
    Tipp: Der Steuerbonus ist für Biomasseheizungen eine gute Alternative. Insgesamt sind 20 Prozent Förderung möglich – ohne Solarthermie oder Wärmepumpen-Pflicht. 

Fördersätze BEG 

Folgende Fördermittel können Sie im Rahmen der BEG für die Heizungsförderung nutzen:

Einzelmaßnahmen ZuschussZuschussiSFPHeizungstauschWärmepumpe
Standard(Boni kumulierbar)(Boni kumulierbar)(Boni kumulierbar)
Gebäudehülle15%5%
Anlagentechnik15%5%
Solarkollektoranlagen25%10%
Biomasseheizungen10%10%
Wärmepumpen25%10%5%
Brennstoffzellenheizung25%10%
Innovative Heizungstechnik25%10%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
(ohne Biomasse)
30%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
(mit maximal 25% Biomasse für Spitzenlast)
25%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
(mit maximal 75% Biomasse)
20%
Gebäudenetzanschluss25%10%
Wärmenetzanschluss30%10%
Heizungsoptimierung15%5%

Zusatzboni zur Basisförderung

Neben der Basisförderung profitieren Sie beim Einbau einer neuen Heizung von Zusatzboni wie dem Heizungs-Tausch-Bonus, dem Wärmepumpen-Bonus oder iSFP-Bonus, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans vornehmen lassen.

Die Zusatzboni sollen einen zusätzlichen Anreiz für den Wechsel von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien schaffen. 

Für die Zusatzboni gelten folgende Kriterien:   

Heizungs-Tausch-Bonus

Die Austauschprämie für Ölheizungen wurde durch den Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) ersetzt. Dieser wird unter folgenden Kriterien gewährt:

  • beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
  • beim Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, vorausgesetzt die Inbetriebnahme liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurück. Hinweis: bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

Wichtig: Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Heizungs-Tausch-Bonus ist mit dem Wärmepumpen-Bonus kumulierbar. 

Wärmepumpen-Bonus

Wenn Sie sich bei einer neuen Heizung für eine Wärmepumpe entscheiden, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen.

iSFP-Bonus

Den iSFP-Bonus erhalten Sie, wenn Sie energetische Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP) vornehmen lassen. Seit August 2022 können Sie diesen beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr nutzen. Für die Heizungsoptimierung oder Lüftung können Sie den iSFP-Bonus weiterhin beantragen.

Innovationsbonus Biomasse

Der Innovationsbonus Biomasse in Höhe von 5 Prozent wurde im Zuge der Anpassungen 2023 gestrichen. 

Fördermittel für Lüftungstechnik

BAFA-Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent gibt es darüber hinaus auch für den Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen. Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte mit Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
  • Kompaktgeräte ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Wenn Sie eine Lüftungsanlage als Teil einer Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) einbauen lassen, können Sie von dem iSFP-Bonus profitieren und Ihren Zuschuss um weitere 5 Prozent erhöhen.

Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Auch Digitalisierungsmaßnahmen sind förderfähig, die zu einer besseren Energiebilanz Ihrer Heizung oder anderer Anlagen, wie beispielsweise der Lüftungstechnik, beitragen. Einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent erhalten Sie vom BAFA im Rahmen der BEG EM für die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten- und Energiekosten
  • elektronische Heizkostenverteiler
  • elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
  • Wohnungsdisplay zur Heiz- und Elektroenergie
  • elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate

Auch Umfeldmaßnahmen anrechenbar!

Bei der Berechnung des Zuschusses können Sie auch Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung anrechnen lassen. Darüber hinaus sind sogenannte Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu zählen Maßnahmen wie die Entsorgung der alten Heizung, der Einbau von Niedertemperatur-Heizkörpern oder die Sanierung des Heizraums. Ebenso werden Kosten berücksichtigt, die für Beratung, Planung und Baubegleitung anfallen.

Förderfähige Kosten

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für BEG geförderte Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto). Weitere Informationen zu den Fördermitteln des BAFA im Rahmen der BEG finden auf der Website des BAFA.

Erneuerbare Energien – warum es sich lohnt

Ihnen ist Klimaschutz wichtig? Sie möchten unabhängiger von möglichen Preissteigerungen bei herkömmlichen Brennstoffen werden? Dann ist es Zeit, Ihre bestehende Heizung zu erneuern und eine der attraktiven Fördermöglichkeiten des BAFA für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beantragen. Sie haben die Wahl:

Wärmepumpen und Biomasseanlagen

Wenn Sie Ihr Haus künftig vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen möchten, bietet sich in vielen Fällen der Einbau einer Wärmepumpen- oder einer Biomasseanlage an. Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft die darin gespeicherte Energie, um daraus mithilfe von elektrischer Energie Wärme zu erzeugen. Alternativ kann auch eine Biomasseanlage ein Gebäude komplett mit Wärme und Warmwasser versorgen. Zu den vom BAFA geförderten Anlagen gehören beispielsweise Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, wenn sie mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden. Kachel- oder Kaminöfen, die nur in einem einzelnen Raum Wärme abgeben, werden dagegen nicht vom BAFA gefördert. 

Solarthermie-Anlage

Ein Fachmann repariert ein Solarmodul auf einem Dach.
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen.

Mit der Installation einer Solarthermie-Anlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen. Eine solche Anlage ersetzt keine Heizung, sie ist aber eine ökologisch wie ökonomisch empfehlenswerte Ergänzung zu einem bestehenden Heizsystem – wie zum Beispiel einer Wärmepumpe. Auch in einer EE-Hybridanlage stellt sie eine wichtige Komponente dar: Diese koppelt verschiedene Wärmequellen, wie z.B. eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage mit einer Solaranlage. Die genannten erneuerbaren Energiequellen verfügen bei einer EE-Hybridanlage über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.

Achtung: Wichtig ist, dass die neue Heizung die für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ihr Fachhandwerker berät Sie dahingehend gern. Darüber hinaus sind seit 2023 Biomasseheizungen nur in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe förderfähig. 

Tipp: Der Steuerbonus ist für Biomasseheizungen eine gute Alternative. Insgesamt sind 20 Prozent Förderung möglich – ohne Solarthermie oder Wärmepumpen-Pflicht.

Das ist bei der Antragstellung für die Förderung der neuen Heizung zu beachten

Die Förderung beantragen Sie über ein Online-Formular des BAFA und zwar unbedingt, bevor Sie einen Fachbetrieb mit den geplanten Maßnahmen beauftragen. Beachten sollten Sie, dass die Summe der Kosten, die Sie im Antrag auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen angeben, nicht mehr nachträglich nach oben korrigiert werden kann. Neben den Anschaffungskosten der Heizungsanlage können für die Förderung der neuen Heizung auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie für sogenannte Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden. Darunter sind Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar für den Heizungstausch notwendig sind. Das kann beispielsweise die Errichtung eines Lagerraums für Holzpellets, die Sanierung des Schornsteins, die Wärmedämmung von Rohrleitungen oder der Ersatz alter Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper sein. Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung können im Antrag aufgeführt werden. Bei Wohngebäuden werden Investitionskosten maximal in Höhe von insgesamt 60.000 Euro brutto pro Wohneinheit berücksichtigt. Den Antrag für die Förderung der neuen Heizung können auch andere Personen – etwa Fachhandwerker, Energieberater oder Architekten – für Sie beim BAFA stellen. Dafür müssen sie eine entsprechende Vollmacht ausfüllen.

Um Fördergeld vom BAFA für eine neue Heizung zu erhalten, ist bei allen Anlagen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Denn nur wenn die Anlage dadurch richtig eingestellt ist, heizen Sie energieeffizient. Die Kosten dafür werden ebenfalls gefördert.

Was Sie noch beachten müssen: Wenn Sie die Zuschüsse des BAFA für Maßnahmen rund um die neue Heizung in Anspruch nehmen, können Sie dafür nicht zusätzlich die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung nutzen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Konditionen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des BAFA. Ebenso können Sie sich mit Fragen an die Hotline des BAFA wenden (+49 6196 908-1625) oder das Kontaktformular des Portals nutzen.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Wenn Sie nicht nur Einzelmaßnahmen planen, sondern Ihr Haus komplett sanieren und damit auf einen höheren Effizienzstandard bringen wollen, können Sie dafür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Die KfW-Förderung lohnt sich zum einen, da der Zinssatz für einen Kredit in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Bundesmitteln verbilligt wird. Zum anderen müssen Sie dank attraktiver Tilgungszuschüsse einen Teil des Darlehens nicht zurückzahlen. Dabei gilt: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard der neuen Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.

Sie wollen Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie die Fördermittel für Wohngebäude der BEG nutzen. Die Fördersätze (Tilgungszuschuss) für die Sanierung wurden im Zuge der erwähnten Anpassungen geändert.

Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)  

Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse).

Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung) 

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 85: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 70: 10 Prozent 
  • Effizienzhaus 55: 15 Prozent 
  • Effizienzhaus 40: 20 Prozent

Zusatzboni als Tilgungszuschuss  

Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:  

  • Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent 
  • Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung):  5 Prozent 

Förderung Photovoltaik-Anlagen

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind nicht mehr im Rahmen der BEG WG über die KfW erhältlich. Bei PV-Anlagen greift das KfW-Programm 270. Darüber hinaus profitieren Sie vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem unter anderem 2023 verbesserte Rahmenbedingungen für Solarenergie eingeführt wurden.

KfW-Förderung für nachhaltige Neubauten

Wenn Sie einen Neubau planen, wird dieser nur dann gefördert, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 in der NH-Klasse handelt. Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wurde. Dazu müssen Sie einen Energie-Experten hinzuziehen, der das Zertifikat ausstellt. Nur dann können die Leistungen gefördert werden. Die Effizienzgebäude NH-Klasse gilt ausschließlich für den Neubau. Der Tilgungszuschuss beträgt dann 5 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist bei einem Neubau auf maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Bildnachweise: © VdZ / Thilo Ross, iStock / Ingo Bartussek

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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