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Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Komplettsanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung und die BEG-Fördermittel.

Förderung für die Haussanierung: das Ganze im Blick

Bei der Komplettsanierung eines Gebäudes werden Maßnahmen wie der Austausch alter Fenster, die Wärmedämmung und der Einbau einer neuen Heizung perfekt aufeinander abgestimmt. Die Investition lohnt sich ­– mit den neuen Fördermitteln durch die BEG mehr denn je.

  • Umfassende energetische Sanierung spart Heizkosten und steigert den Immobilienwert
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Tilgungszuschuss liegt zwischen 5 und 45 Prozent
Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.

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Staatliche Förderung für die energetische Sanierung: Das sind Ihre Optionen

Sie möchten künftig weniger Geld fürs Heizen ausgeben, die Umwelt entlasten und den Wert Ihrer Immobilie steigern?

Für mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden sorgen insbesondere die Installation einer neuen Heizung, der Austausch alter Fenster sowie die fachgerechte Dämmung von Dach und Fassade. Ihr Einsatz für ein energieeffizientes Zuhause wird vom Staat honoriert: Für die Investitionen im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard können Sie einen Förderkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen und dabei von den Bonusregeln profitieren. Beim BAFA können Sie ausschließlich einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung beantragen.

Reformen der BEG

Um die verfügbaren Haushaltsmittel optimal für Sanierungen einzusetzen und das Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes im Jahr 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2022 erste einschneidende Änderungen an der BEG vorgenommen und die Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wie Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpe gestrichen.

Im Gegenzug wurde der Heizungs-Tausch-Bonus (in Höhe von 10 Prozent) und der Wärmepumpen-Bonus (in Höhe von 5 Prozent) eingeführt. Die Zusatzboni gibt es zusätzlich zum regulären Fördersatz. Seit Jahresbeginn 2023 gilt die novellierte BEG.

Folgende übergreifende Änderungen sind 2023 in Kraft getreten: 

  • Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, liegt 2023 beim BAFA. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.  
  • Bei Öl- und Gasheizungen wird die Heizungsoptimierung nur noch gefördert, wenn die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden (beispielsweise, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert).
  • Die Materialkosten bei Eigenleistungen (wenn Sie in Eigenregie Erneuerungen vornehmen) werden gefördert. Der sachgemäße Einbau muss von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer bestätigt werden.
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist nur in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizsystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs gemäß des Bestätigungsformulars der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. förderfähig. 
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent).

Heizungs-Tausch-Bonus beim Tausch einer Gas – oder Ölheizung

Wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung gegen eine klimaschonendere Technologie wie zum Beispiel eine Wärmepumpe austauschen, gibt es dafür einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent. Diesen erhalten Sie zusätzlich zur Basisförderung von 25 Prozent.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen können Sie einen Bonus von 10 Prozent erhalten, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Wichtig ist, dass das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt wird.

KfW-Förderung für energetische Sanierung

Die KfW-Förderung können Sie für die energetische Sanierung nutzen, wenn Sie eine Komplettsanierung anstreben oder Sie Ihre Immobilie auf ein energetisches Niveau bringen möchten, das den KfW-Effizienzhaus-Standards entspricht. Dann können Sie Fördermittel für Wohngebäude (BEG WG) in Form von Krediten inkl. Tilgungszuschüssen abrufen. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen bei Komplettsanierungen und Neubau (BEG WG) finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.

Allgemeine Infos zur KfW-Förderung

Die KfW-Förderung beruht auf sogenannten Effizienzhaus-Standards. Diese werden durch eine Kennzahl angegeben, die sich an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientiert. Ein Beispiel: Ein KfW- Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Energie eines Gebäudes nach den GEG- Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je kleiner eine Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes und desto höher fällt die Förderung aus. Wichtig ist, sämtliche Sanierungsmaßnahmen professionell zu planen und umzusetzen, damit sie gut aufeinander abgestimmt sind. Daher schreibt die KfW vor, dass Sie ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes bei der Sanierung unterstützt und die Unterlagen für den Antrag erstellt.

KfW-Kredit für Sanierung

Wenn Sie die umfassende Sanierung Ihrer Immobilie nicht aus eigenen Mitteln stemmen können, greift Ihnen der Staat mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit für die Sanierung unter die Arme. Mit dem Förderangebot 261 bietet Ihnen die KfW einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. 

KfW- Förderung für die Baubegleitung

Zusammen mit den KfW-Förderangeboten zur BEG können Sie einen Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz beantragen: 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Ihnen zurückerstattet.

Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.

Förderung für eine neue Heizung

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

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Effizienzhäuser und Zusatzboni 

Bei einer Förderung über die KfW gelten bestimmte technische Standards wie das Effizienzhaus:  Es gibt die Effizienzhäuser 85, 70, 55, 40 und das Effizienzhaus Denkmal.

Je niedriger die Zahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses: Das Effizienzhaus 40 schneidet unter energetischen Gesichtspunkten am besten ab. Im Rahmen der Einführung der BEG-WG wurden neben den Effizienzhäusern weitere Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt:

EE-Klasse 

Eine Effizienzhaus EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen. Voraussetzung ist, dass die klimafreundlichen Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert werden und nicht bereits vorhanden waren. Die Effizienzgebäude EE-Klasse können Sie sowohl im Neubau wie auch bei einer Altbausanierung anstreben und umsetzen. Dann erhalten Sie zusätzlich zu den KfW-Fördersätzen einen Zuschuss von 5 Prozent. 

NH-Klasse 

Eine Effizienzhaus NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wurde. Dazu müssen Sie einen Energie-Experten hinzuziehen, der das Zertifikat ausstellt. Nur dann können die Leistungen gefördert werden. Die Effizienzgebäude NH-Klasse gilt sowohl für den Neubau als auch für Komplettsanierungen. Zusätzlich zu den Basisfördersätzen erhalten Sie einen Zuschuss von 5 Prozent, wenn Sie eine NH-Klasse umsetzen.  

Gebäude „Worst Performing Building“ (WPB)

Häuser, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden, fasst die KfW in der Gebäudekategorie WPB zusammen: Sie zählen zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland. Ein Haus, das 1957 erbaut wurde und bei dem die Außenwände nicht saniert wurden, gehört beispielsweise in diese Kategorie. Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie zu den Basisfördersätzen einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.  

Serielle Sanierung 

Um den Aufwand bei Sanierungen zu reduzieren und die Durchführung zu erleichtern, wurde 2023 in der BEG ein neuer Bonus von 15 Prozent für die serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, wenn Sie bei der Sanierung vorgefertigte Module beispielsweise für die Anlagentechnik einer Wärmepumpe verwenden, werden Ihnen 15 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss oder als direkt ausgezahlter Zuschuss gutgeschrieben. Den neuen Bonus können Sie beim KfW-Förderangebot Wohngebäude – Kredit 261 beantragen – vorausgesetzt Sie sanieren Ihr Haus zu einem Effizienzhaus.

Förderungen BEG WG im Neubau

Eine Kreditförderung für einen Neubau können Sie beantragen, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse handelt.

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung für die Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit. Details und Förderbestimmungen zum KfW- Förderprodukt Wohngebäude Kredit (261) erhalten Sie auf der KfW-Website.

Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)  

Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse).

Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung) 

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 85: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 70: 10 Prozent 
  • Effizienzhaus 55: 15 Prozent 
  • Effizienzhaus 40: 20 Prozent

Zusatzboni als Tilgungszuschuss  

Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:  

  • Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent 
  • Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung): 5 Prozent 
  • WPB-Bonus (Gebäude „Worst Performing Building“): 10 Prozent 
  • Bonus für serielles Sanieren: 15 Prozent  

Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit dem Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.

Förderung Photovoltaik-Anlagen

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind nicht mehr im Rahmen der BEG WG über die KfW erhältlich. Bei PV-Anlagen greift das KfW-Programm 270. 

Darüber hinaus profitieren Sie vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem unter anderem 2023 verbesserte Rahmenbedingungen für Solarenergie eingeführt wurden. 

Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.

Förderungen BEG WG im Neubau

Eine Kreditförderung für einen Neubau können Sie beantragen, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse handelt.

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit. Details und Förderbestimmungen zum KfW- Förderprodukt Wohngebäude Kredit (261) erhalten Sie auf der KfW-Website.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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So beantragen Sie die Förderung für die energetische Sanierung 

Grundsätzlich ist wichtig, dass Sie die staatliche Förderung für die Sanierung Ihres Altbaus beantragen, bevor die Handwerker mit den Arbeiten beginnen.

Ebenso müssen Sie in einem ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Er prüft, ob Ihre Immobilie technisch förderfähig ist und erstellt eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“.

Um den Kredit (Förderangebot 261) zu beantragen, wenden Sie sich an ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe, das Sie berät und den Antrag für Sie ausfüllt und bei der KfW einreicht. Haben Sie eine Zusage über die Förderung erhalten, können Sie Ihr Sanierungsvorhaben starten.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Förderung für die energetische Sanierung an die KfW oder auch an einen Fachhandwerksbetrieb Ihres Vertrauens.

Bildnachweis: © VdZ / Thilo Ross

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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