Der Staat unterstützt bei Investitionen in energieeffiziente und erneuerbare Heiztechnik – mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Informieren Sie sich über die Optionen für die Förderung der Heizung.
Themen im Überblick
BEG-Förderung 2026
BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Antragstellung, Stand Juli 2026.
Sparen beim Sanieren dank Heizungsförderung durch die BEG
Einer der größten Energiefresser in Ihrem Haushalt steht wahrscheinlich in Ihrem Keller – Ihre Heizung. Aktuelle Erhebungen des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigen, dass viele konventionelle Heizungsanlagen in Deutschland bereits ein hohes Alter aufweisen: Im Jahr 2025 waren mehr als 86 Prozent der Ölheizungen und rund zwei Drittel der Gasheizkessel älter als 20 Jahre. Richtig heizen mit moderner Technik spart dagegen Energie und Heizkosten. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern entlastet auch die Umwelt – und wird daher mit öffentlichen Mitteln gefördert. Wer die Effizienz einer bestehenden Heizungsanlage verbessern oder eine neue Heizung installieren möchte, muss also die Kosten dafür nicht allein tragen: Bund, Länder und Kommunen bieten attraktive Fördermittel für eine effiziente Heizung.
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist klimafreundliches Heizen besonders attraktiv: Die BEG schafft Anreize für Investitionen in energieeinsparende Technologie für Gebäude und Wohnungen und ist ein wichtiger Schritt bei der Energiewende: Denn bis 2045 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein. Das heißt, es sollen dann kaum noch klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, um so die globale Erwärmung zu bremsen. Auf Ebene des Bundes stehen Ihnen diese Optionen für die Förderung der Heizung zur Verfügung:
Förderung für die energetische Sanierung
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.
Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.
Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.
Wenn Sie den Energieverbrauch beim Heizen langfristig senken möchten, empfiehlt sich der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Dadurch machen Sie sich auch unabhängiger von konventionellen Energieträgern – und steigern den Marktwert Ihrer Immobilie.
Die Struktur der BEG: Einzelmaßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert, umfassende Effizienzhaus-Sanierungen mit Förderkrediten und Tilgungszuschüssen. Für klimafreundliche Neubauten stehen gesonderte KfW-Förderkredite zur Verfügung. Grafik: Intelligent heizen
Die BEG unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, umfassende energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten. Förderfähig können außerdem digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie notwendige Beratungs-, Planungs- und Installationsleistungen sein.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG); die BEG-Förderbedingungen wurden anschließend an den neuen gesetzlichen Rahmen angepasst. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Weitere Informationen finden Sie auf unserer BEG-Förderseite.
Wer ist zuständig?
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht umfassend sanieren, sondern lediglich Ihre Heizungsanlage optimieren möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse. Über die BAFA-Förderung erhalten Sie im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für die Heizungsoptimierung sowie für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit förderfähigen Komponenten.
Den Austausch einer bestehenden Heizung fördert die KfW über den Zuschuss 458. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus steht der KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Klimafreundliche Neubauten und der Ersterwerb entsprechender Wohngebäude werden über gesonderte KfW-Neubauprogramme mit Förderkrediten unterstützt.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Einführung der BEG weitere Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt, die bei der KfW-Förderung eine wichtige Rolle spielen: die Effizienzhaus-Klasse für Erneuerbare Energien (EE) und für Nachhaltigkeit (NH). Seit 21. Juli 2026 werden die Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal nur noch mit EE- oder NH-Klasse gefördert. Für die EE-Klasse müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Für die Nachhaltigkeits-Klasse ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.
Ergänzungskredit
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden kann zusätzlich ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden. Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Diese Zusage beziehungsweise Bewilligung liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Der Ergänzungskredit beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro bietet das Ergänzungskredit Plus (358) einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen
Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen wie beispielsweise für die Dämmung der Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung können Sie beim BAFA beantragen. Der Fördersatz beträgt hier 15 Prozent. Seit 21. Juli 2026 wird der weitere Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es bei der Grundförderung von 15 Prozent.
Als alternative Förderung zu BAFA und KfW gibt es die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wenn Sie im Laufe des Jahres zum Beispiel eine neue Heizung einbauen, Ihre Fenster erneuern oder die Außenwände dämmen, können Sie die Kosten dafür im darauffolgenden Jahr von der Steuer absetzen und eine Steuerermäßigung erhalten. Über drei Jahre verteilt lassen sich 20 Prozent der Ausgaben steuerlich absetzen (bis max. 40.000 Euro pro Wohneinheit).
Achtung: Den Steuerbonus können Sie für ein und dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich zu einer Förderung durch BAFA oder KfW in Anspruch nehmen.
Neue Heizung einbauen mit staatlicher Förderung
Mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien will der Staat den Ausstoß des Treibhausgases im Gebäudebereich reduzieren. Wenn Sie daher bei der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien setzen, können Sie im Rahmen des BEG für Ihre neue Heizung eine Förderung bei der KfW beantragen und bekommen einen Teil der Investitionskosten zurück.
Die Grundförderung für den Einbau eines förderfähigen Heizsystems in Bestandsgebäuden liegt bei 30 Prozent. Je nach erfüllten Voraussetzungen können der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus hinzukommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenzen für den Einkommens-Bonus einmalig um 10.000 Euro. Der maximale Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent; in der niedrigsten Einkommensstufe sind bis zu 80 Prozent möglich.
Fördermittel für die Heizungsoptimierung
Die Optimierung der Heizungsanlage wird im Rahmen der BEG vom BAFA gefördert. Denn bereits mit kleineren Maßnahmen an einer bestehenden Heizung – ob durch den Einbau neuer Heizungspumpen oder einen hydraulischen Abgleich – lässt sich die Energieverschwendung beim Heizen eindämmen. Bei einer professionellen Heizungsoptimierung sparen Sie gleich doppelt. Der Austausch veralteter Heizungs- oder Warmwasserzirkulationspumpen sowie ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durch den Fachhandwerker senkt die jährlichen Heizkosten. Gleichzeitig erhalten Sie dafür eine staatliche Förderung für die Heizungsoptimierung. Indem Sie alte Pumpen durch moderne hocheffiziente Modelle ersetzen, tilgen Sie den oft größten Stromfresser im Haushalt. Nach einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage erhalten die Heizkörper und Heizflächen exakt die benötigte Menge an Heizwasser, um alle Räume im Haus gleichmäßig und energieeffizient zu erwärmen.
Über die BAFA-Förderung können Sie für die Heizungsoptimierung einen Zuschuss von 15 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben für die genannten Optimierungsmaßnahmen beantragen. Die Anlage muss älter als zwei Jahre sein; fossil betriebene Wärmeerzeuger dürfen höchstens 20 Jahre alt sein. Der Zuschuss reduziert die Investitionskosten. Wie schnell sich die Maßnahme wirtschaftlich rechnet, hängt unter anderem vom Zustand der Anlage, den bisherigen Verbräuchen und den Energiepreisen ab. Werden im Zuge eines hydraulischen Abgleichs zum Beispiel zudem voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler oder Pufferspeicher eingebaut, werden auch diese Maßnahmen vom BAFA bezuschusst. Seit 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus nur für förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Der Grundfördersatz von 15 Prozent bleibt bestehen.
Optimierungsrechner
Sie möchten Heizkosten sparen und Ihren Energieverbrauch der Umwelt zuliebe senken? Mit dem Optimierungsrechner können Sie herausfinden, welches Einsparpotenzial Ihr Haus bietet.
Förderung der Heizung bei umfassender energetischer Sanierung
Mit einer energetischen Sanierung machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft.
Dabei werden einzelne Maßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Dämmung von Dach und Außenwänden oder die Installation einer modernen Heizung kombiniert. Für die Umsetzung eines solchen Maßnahmenpakets oder den Kauf einer bereits sanierten Immobilie stehen Förderprogramme der KfW zur Verfügung.
Für eine umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus können Sie den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit nutzen. Gefördert wird dabei das gesamte aufeinander abgestimmte Sanierungspaket. Eine Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermieanlage kann Teil dieses Pakets sein, wird im Kreditprogramm 261 jedoch nicht als eigenständige Heizungsmaßnahme gefördert. Seit dem 21. Juli 2026 sind nur noch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal förderfähig – jeweils in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse. Die Tilgungszuschüsse wurden gegenüber den bisherigen Förderbedingungen um zehn Prozentpunkte reduziert. Den Kredit beantragen Sie über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner.
Mehr zur KfW-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung erfahren.
Steuerliche Förderung für die Heizung
Mit der steuerlichen Förderung für die Heizung steht Eigentümern selbst genutzter Immobilien seit Januar 2020 eine weitere Förderoption zur Verfügung, mit der sie 20 Prozent der Kosten einer energetischen Sanierung von ihrer festgesetzten Einkommensteuer abziehen können. Maximal ist eine Steuerermäßigung von 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Die Kosten können erstmals in der Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden, geltend gemacht werden. Im ersten und zweiten Kalenderjahr sind dabei sieben Prozent (je maximal 14.000 Euro), im dritten Jahr weitere sechs Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) absetzbar.
Den Steuerbonus gibt es für einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz oder für schrittweise umgesetzte größere Sanierungen. Auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung Ihres Vorhabens werden gefördert. Beispielsweise können Sie so den Einbau erneuerbarer Heiztechnik wie etwa eine Wärmepumpe mithilfe der Förderung finanzieren, Wände dämmen, Fenster erneuern oder eine Lüftungsanlage einbauen. Ebenso kann die Optimierung einer mindestens zwei Jahre alten Gasheizung bei der steuerlichen Förderung berücksichtigt werden.
Regionale Förderung einer neuen Heizung
Neben den Förderprogrammen auf Ebene des Bundes lohnt es sich, auch im regionalen Umfeld Ausschau nach weiteren Möglichkeiten für die Förderung Ihrer Heizung zu halten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsmodalitäten. In einigen Kommunen in Deutschland sind auch die kommunalen Energieversorger geeignete Ansprechpartner zum Thema Heizungsförderung.
Hinweise zur Antragstellung
Bei der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Förderung für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Es soll vermieden werden, Fördermittel für Vorhaben zu blockieren, die nicht zügig umgesetzt werden.
Weitere Tipps für die Fördermittelsuche
Über die Fülle der Optionen für die Förderung einer Heizung sollten Sie sich vorab in Ruhe einen Überblick verschaffen. Denn in den meisten Fällen gilt: Antragstellung und Bewilligung müssen vor der Umsetzung des geplanten Vorhabens erfolgt sein. Holen Sie sich daher frühzeitig Rat von Experten. Erster Ansprechpartner ist dabei Ihr Fachhandwerker für Sanitär, Heizung und Klima. Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei Ihrem Energieversorger, Ihrer Kommune, einer örtlichen Kammer oder Verbraucherverbänden. Auch das kostenfreie Fördermittel-Tool hilft Ihnen, schnell und gezielt die passende Fördermöglichkeit für Ihr Vorhaben zu finden.