Von den Kommunen können sogenannte Verbrennungsverbote für Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerstätten verhängt werden. Dies geschieht vornehmlich in Neubaugebieten, aber auch bei Modernisierungsprojekten. Verbrennungsverbote entstehen faktisch durch:
- Verbrennungsverbote in Bebauungsplänen
- Festlegungen in Brennstoffverordnungen
- Anschluss- und Benutzungszwänge in Satzungen
- Anschluss- und Benutzungszwänge bzw. Verbrennungsverbote in Grundstückskaufverträgen
- Bestimmungen in Luftreinhalteplänen