Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung (kurz KWP) bildet das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (auch Wärmeplanungsgesetz genannt – kurz WPG).
Das WPG ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die KWP soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen informieren, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Derzeit werden bundesweit nur rund 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme versorgt. Diese wird bisher lediglich zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesländer, dafür zu sorgen, dass in ihrem Gebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Sie können diese Aufgabe auf andere zuständige Stellen in ihrem Gebiet übertragen. Dies können insbesondere Kommunen, d.h. Städte und Gemeinden sein. In den Bundesländern müssen die Planungen wie folgt erarbeitet werden: Für ein Gemeindegebiet mit einer Einwohnerzahl über 100.000 müssen die Pläne bis 30.06.2026 erstellt werden. In Gemeindegebieten mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 bis 30.06.2028.
Nach derzeitiger Rechtslage besteht kein Anschlusszwang für Immobilieneigentümer an Wärmenetze. Im Hinblick auf die angestrebte zügige Dekarbonisierung des Wärmesektors sind dezentrale bzw. quartiersbezogene Lösungen – also der Einbau einer auf erneuerbare Energie basierenden Heizung – oftmals planerisch zeitnah zu erarbeiten und umzusetzen.
Heizung optimieren und sparen
Spielen Sie einmal durch, wie auch Sie Strom und Heizenergie mit Optimierungsmaßnahmen einsparen können: der Austausch der Heizungspumpe oder ein hydraulischer Abgleich rechnen sich.