Wenn Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft machen möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse: Die Behörde setzt einen Teil der BEG um und ist für Sanierungen im Bestand zuständig.
Themen im Überblick
BAFA-Förderung für energieeffiziente Heizung
Mit verschiedenen Zuschüssen unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem Privatpersonen, die den Energieverbrauch ihrer Heizungsanlage minimieren wollen.
Zuschuss von 15 Prozent für die Optimierung der Heizungsanlage – mit iSFP-Bonus 20 Prozent
Zuschuss von 15 Prozent für Smart Home – mit iSFP-Bonus 20 Prozent
Zuschuss von 15 Prozent für eine Lüftungsanlage – mit iSFP-Bonus 20 Prozent
Zuschüsse von bis zu 30 Prozent für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetz
Förderoptionen für Ihre neue Heizung
Beim BAFA können Sie seit 2024 nur noch Fördermittel für die Heizungsoptimierung erhalten. Beim Einbau einer neuen Heizung ist die KfW zuständig. Informieren Sie sich umfassend über mögliche Förderungen für Ihre Heizung. Diese Optionen gibt es:
Förderung für die energetische Sanierung
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.
Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.
Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.
Zuschüsse für den Einbau erneuerbarer Energien und Heizungsoptimierung
Ihre Heizung im Keller tut schon seit einigen Jahren ihren Dienst?
Dann verbraucht die Anlage sehr wahrscheinlich unnötig viel Energie. Das verursacht hohe CO2-Emissionen und Sie geben mehr Geld fürs Heizen aus als eigentlich nötig. Abhilfe schafft neben dem Einbau energieeffizienter Heiztechnik auch die Heizungsoptimierung und der Einbau von Lüftungsanlagen. Beides wird unter anderem über das BAFA gefördert, das einen Teil der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) umsetzt. Diese wurdewiederholt angepasst.
Im Januar 2024 ist die überarbeitete BEG in Kraft getreten: Eine wesentliche Änderung 2024 besteht darin, dass das BAFA nicht mehr die Heizungsförderung übernimmt. Zuschüsse und Kredite für den Einbau einer neuen Heizung sind ausschließlich über die KfW-Förderung erhältlich.
Über das BAFA können Sie seit 2024 ausschließlich Fördermittel für einzelne Effizienz-Maßnahmen abrufen.
Födermittel für Heizungsoptimierung, Anlagetechnik und Gebäudehülle 2024
Für die Heizungsoptimierung gibt es eine Basisförderung von 15 Prozent.
Bei Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden, greift der iSFP-Bonus von 5 Prozent.
Für den Einbau von Anlagen zur Emissionsminderung von Feuerungsanlagen werden 50 Prozent gewährt.
Insgesamt betragen dieförderfähigen Kostenje Wohneinheit und Kalenderjahr 30.000 Euro. Bei iSFP- geförderten Maßnahmen erhöhen sich diese auf 60.000 Euro.
Förderung für die energetische Sanierung
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.
Es muss nicht immer der Austausch einer Heizung notwendig sein, um die Energieeffizienz eines Hauses zu verbessern. Auch kleinere Sanierungsmaßnahmen tragen zu einem reduzierten Energieverbrauch bei.
BAFA-Förderung für die Optimierung der Heizung
Ob Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich oder Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung – beim BAFA erhalten Sie Fördermittel für verschiedene einzelne Effizienz-Maßnahmen. Hier ein Überblick über Ihre Optionen.
Geringere Heizkosten, mehr Komfort, weniger Umweltbelastung – und all das ohne größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand. All das spricht für die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage. Die Arbeiten zur Verbesserung der energetischen Effizienz einer Heizungsanlage rentieren sich schon nach wenigen Jahren. Wenn Sie ineffiziente Heizungspumpen austauschen oder die Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich optimal einstellen lassen, gibt es dafür vom BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Nettokosten. Mit dem iSFP-Bonus sind maximal 20 Prozent möglich. Voraussetzung ist, dass Ihre Heizung mindestens zwei Jahre alt ist und ein Fachhandwerker die Optimierungsmaßnahmen übernimmt. Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen nicht älter als zwanzig Jahre alt sein.
Gefördert werden ebenfalls Maßnahmen, die dazu beitragen, die Staubemissionen bei Feuerungsanlage für Biomasse um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Voraussetzung ist: Die Anlagen müssen eine Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr aufweisen und dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen, also etwa Kamin- oder Kachelöfen, sind ausgenommen.
Die BAFA-Förderung zur Optimierung der Heizung ist nicht mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln kombinierbar. Auch dürfen Sie für die Handwerkerleistungen, die über den Zuschuss gefördert wurden, nicht zusätzlich noch eine Steuerermäßigung beantragen.
BAFA-Förderung für einen hydraulischen Abgleich
Erst nach der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist eine Heizungsanlage optimal auf das Gebäude abgestimmt. Dank dieser Maßnahme verteilt sich die Heizwärme gleichmäßig im ganzen Gebäude: Ohne Abgleich ist es in Räumen, die nahe am Heizkessel liegen, in der Regel zu warm und in Räumen, die weiter entfernt liegen, zu kalt. Daher sorgt ein hydraulischer Abgleich nicht nur für geringere Energiekosten, sondern erhöht auch den Wohnkomfort. Wenn Sie für weitere Optimierungsmaßnahmen, wie beispielsweise den Austausch einer alten Heizungspumpe oder den Einbau einer Flächenheizung Fördermittel beantragen wollen, ist der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage Pflicht.
Der hydraulische Abgleich muss nach einem bestimmten Verfahren erfolgen. Für Förderanträge ist seit 2023 nur noch das Verfahren B zulässig, bei dem die raumweise Heizlast berechnet wird. Dazu ist das entsprechenden Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. zu verwenden.
Pumpentausch
Der Austausch einer alten Heizungspumpe ist sinnvoll, weil diese dafür sorgt, dass das von der Heizungsanlage erwärmte Wasser zu den Heizkörpern oder Flächenheizungen gelangt. Veraltete Modelle können ihre Leistung nicht dem tatsächlichen Bedarf anpassen und verursachen unnötig hohe Stromkosten. Daher lohnt sich der Umstieg auf eine moderne, geregelte Hocheffizienzpumpe. Die Kosten dafür können im Rahmen der BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch für den Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern.
Achtung: Im Rahmen der Heizungsoptimierung ist der Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern nicht förderfähig. Weitere Informationen erhalten auf dem BAFA-Portal zur BEG.
BAFA-Förderung Smart-Home-Systeme
Für Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Zuhause liegt der Fördersatz bei 15 Prozent, mit dem iSFP-Bonus sind es maximal 20 Prozent. Diesen erhalten Sie, sofern die Smart-Home-Systeme zu einer besseren Energieeffizienz Ihrer Heizung oder anderer Anlagen, wie beispielsweise der Lüftungstechnik, beitragen.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, darunter:
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“)
BAFA-Förderung für die Lüftung
BAFA- Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent erhalten Sie auch für den Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen. Mit dem iSFP-Bonus sind maximal 20 Prozent möglich. Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
BAFA-Förderung Gebäudehülle
Das BAFA unterstützt auch bei Maßnahmen die Gebäudehülle betreffend. Hier liegt der Fördersatz ebenfalls bei 15 Prozent ohne iSFP und bei 20 Prozent mit dem iSFP-Bonus. Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
Sommerlicher Wärmeschutz
Erneuerung /Aufbereitung von Vorhangfassaden
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.