Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die alljährliche Steuererklärung. Haben Sie Ihre Heizung im vergangenen Jahr warten oder modernisieren lassen? Dann können Sie für diese Leistungen einen attraktiven Steuerbonus kassieren. Ab 2014 gilt außerdem: Auch der Einbau eines Kaminofens in einem bestehenden Haushalt wird steuerlich begünstigt.
Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die alljährliche Steuererklärung. Haben Sie Ihre Heizung im vergangenen Jahr warten oder modernisieren lassen? Dann können Sie für diese Leistungen einen attraktiven Steuerbonus kassieren. Ab 2014 gilt außerdem: Auch der Einbau eines Kaminofens in einem bestehenden Haushalt wird steuerlich begünstigt.
Heizung auf Vordermann bringen und Steuern sparen
Für Handwerkerleistungen können pro Jahr und Haushalt 20 % der Lohnkosten – in der Höhe von maximal 6.000 € – geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 1.200 €. Das Finanzamt bezuschusst verschiedenste Arbeiten – so auch die Wartung und Modernisierung der Heizung. Eigentümer, die ihre Anlage im Rahmen der Wartung hydraulisch abgleichen lassen, sparen deshalb gleich mehrfach: Neben dem Steuerbonus profitieren sie von sinkenden Heizkosten. Denn ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme gleichmäßig und effizient im Haus verteilt.
Neue Regeln für den Steuerbonus
Das Bundesfinanzministerium hat im Januar 2014 ein neues Anwendungsschreiben zu den steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen veröffentlicht. Daraus geht unter anderem hervor, für welche konkreten Arbeiten mit einem Steuerbonus zu rechnen ist. Bislang wurden nur Handwerkerleistungen zur Renovierung und Modernisierung sowie zum Erhalt steuerlich begünstigt. Jetzt bringen auch Maßnahmen wie der Bau eines Carports, der Ausbau des Dachgeschosses oder der Einbau eines Kaminofens steuerliche Vorteile. Achtung: Wer von der Steuerersparnis profitieren möchte, muss die Immobilie bereits bewohnen. Maßnahmen, die bei der Errichtung eines Neubaus durchgeführt werden, sind weiterhin von der Regelung ausgeschlossen.
Steuerabzug auch für Mieter
Um von der Steuerersparnis zu profitieren, müssen die Lohnkosten für die Handwerkertätigkeiten explizit auf der Rechnung ausgewiesen sein. Außerdem akzeptiert das Finanzamt nur Belege, die per Überweisung bezahlt wurden. Auch Mieter können Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen. Das gilt ebenfalls für Arbeiten, die der Vermieter in Auftrag gegeben hat. Sie lassen sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung ablesen.
Kein Steuerbonus bei öffentlich geförderten Maßnahmen
Eigentümer sollten außerdem beachten, dass der Steuerbonus nicht mit einer staatlichen Förderung kombiniert werden kann: Wer für eine Modernisierungsmaßnahme bereits staatliche Fördermittel erhalten hat, kann dafür nicht noch zusätzlich Lohnkosten von der Steuer absetzen. Weitere Informationen über die verschiedenen Förderprogramme für die Heizungsmodernisierung bietet unser Informations- und Serviceportal.