Im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz und der Heizungsförderung gab es in der Vergangenheit einige Unklarheiten, die zu einer Verunsicherung der Hauseigentümer geführt haben. Nach und nach wurde der gordische Knoten entwirrt. Eine erste Zwischenbilanz der Förderbank KfW fällt positiv aus.
Im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz und der Heizungsförderung gab es in der Vergangenheit einige Unklarheiten, die zu einer Verunsicherung der Hauseigentümer geführt haben. Nach und nach wurde der gordische Knoten entwirrt. Eine erste Zwischenbilanz der Förderbank KfW fällt positiv aus.
Laut Angaben der KfW wurden bis Ende Mai 2024 rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Damit sind Fördermittel in Höhe von 507 Millionen Euro bereits reserviert. „Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, sagte die für das inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin Katharina Herrmann am 7. Juni in Frankfurt am Main.
Neben einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten sind mehrere Boni möglich. Maximal kann der Investitionszuschuss 70 % erreichen.
KfW-Fördermittelfahrplan
Die KfW setzt die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gemäß einem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmten Förderfahrplan gestaffelt um:
- Seit 27. Februar können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.
- Am 28. Mai folgte plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Ende August folgt die dritte und letzte Antragstellergruppe. Diese umfasst Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.
Das Antragsverfahren: Zeitplan
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.
Informationen zum Heizungstausch
Klimafreundlich heizen ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ganz einfach. Das weiterentwickelte und seit 2024 gültige Programm fördert Maßnahmen, die dazu beitragen das Heizen von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzustellen und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die wichtigsten Informationen in kompakter Form finden Sie auf den Förderseiten von intelligent heizen. Eine Anleitung zum reibungslosen Ablauf der Antragstellung finden Sie ebenfalls dort.
Quelle: www.kfw.de
Foto: Gerd Altmann auf pixabay