Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vom Staat unterstützt – einschließlich der Sanierung und Optimierung von Heizungsanlagen. Unser Beitrag gibt einen Überblick über förderfähige Maßnahmen, Konditionen und Antragsstellen.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Das Förderprogramm wurde im Juli 2022 deutlich gekürzt und zum 1.1.2023 erneut umfassend reformiert. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wird es bis auf Weiteres fortgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass eine neue, CDU/CSU-geführte Bundesregierung Änderungen vornehmen wird.
Was ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“?
Die 2021 neue eingeführte „Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme rund um die Bereiche Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Die BEG unterstützt unter anderem den Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogramm-Gruppen:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Hinweis: Die gesetzlichen Richtlinien zur BEG lassen sich hier als pdf-Dokumente herunterladen.
Wo erfolgt die Antragsstellung für die BEG-Programme?
Antragsberechtigt sind unter anderem Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Für Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen sind insbesondere die Programme BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude) relevant, die jeweils mehrere Teilprogramme umfassen.
Die zuständige staatliche Antragsstelle ist programmabhängig: Bestimmte BEG EM-Teilprogramme werden online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Die anderen BEG EM-Teilprogramme sowie das BEG WG werden über die KfW-Bank abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt durchgängig digital über spezielle Onlineportale.
Tipp: Hier ist eine aktuelle Förderübersicht (inklusive Förderkonditionen) zum kompletten BEG EM-Programmangebot von BAFA und KfW downloadbar.
Welche BEG Einzelmaßnahmen werden über das BAFA abgewickelt?
Das BEG EM bezuschusst Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Vom BAFA werden folgende BEG EM-Teilprogramme im Bereich „Sanierung Wohngebäude“ administriert:
Gebäudehülle: Gefördert werden Einzelmaßnahmen an mindestens fünf Jahre alten Gebäuden (Zeitpunkt Bauantrag); dazu gehören u. a.:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
- Einbau von Fenstern und Außentüren
- sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik (außer Heizung): Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu zählen u. a. Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Smarthome-Systeme.
Heizungsoptimierung: Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Wichtige Voraussetzungen: Der Wärmeerzeuger ist älter als zwei Jahre; fossil befeuerte Öl-/Gas-Wärmeerzeuger dürfen nicht älter als 20 Jahre sein. Bezuschusst werden u. a.:
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
Tipps:
- Alle oben genannten Maßnahmen lassen sich mit einer ebenfalls bezuschussbaren Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten kombinieren. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, die z. B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt sind.
- Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Welche BEG Einzelmaßnahmen werden über die KfW abgewickelt?
Der für die meisten Eigentümer von Bestandsgebäuden wichtigste BEG EM-Programmteil ist das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)“. Es bezuschusst den Einbau von effizienten und klimafreundlichen Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Der Fördersatz liegt bei 30 % bis maximal 70 % und ist abhängig von der gewählten Maßnahme, dem Alter des Heizsystems und den persönlichen Einkommensverhältnissen. Der voraussichtliche Zuschussbetrag hängt zudem von den zu berücksichtigenden, förderfähigen Kosten ab. Und die sind gedeckelt, z. B. auf 30.000 Euro beim Einfamilienhaus.
Wie Sie die KfW-Heizungsförderung konkret beantragen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Tipp: Zusätzlich zu einer bereits erteilten BEG EM-Zuschussförderung (von KfW und BAFA) können Eigentümer ergänzend noch einen Kredit von max. 120.000 Euro je Wohneinheit über das KfW-Programm „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359)“ beantragen. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ist ein zusätzlicher Zinsvorteil möglich.
Welche weiteren BEG-Förderprogramme bietet die KfW an?
Alternativ zur Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) ist bei der KfW auch der Programmteil BEG WG beantragbar, falls der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung umfassender energieeffizient sanieren möchte. Das Programm „Wohngebäude – Kredit (Nr. 261)“ bietet bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus für Sanierung und Kauf. Möglich ist hierbei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %.
Tipp: Insbesondere bei umfassenderen Sanierungsvorhaben sollten Eigentümer prüfen, ob weitere KfW-Förderprogramme interessant und nutzbar sind. Dazu zählen z. B. „Altersgerecht Umbauen –Kredit Nr. 159“, um Barrieren zu reduzieren und vor Einbruch zu schützen, sowie „Erneuerbare Energien – Standard (Kredit Nr. 270)“ für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme aus Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas etc.
Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren wollen, könnte zudem das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308)“ interessant sein.
Foto: Intelligent heizen/Thilo Ross