Neuerungen 2023 im Überblick: energetische Gebäudestandards bei Neubauten und Fördermittel
Wer einen Neubau energiesparend realisieren möchte, hat viele Möglichkeiten – bei der Wahl der Bauweise als auch der Energieträger. Darüber hinaus unterstützt der Staat den Bau eines energieeffizienten Hauses mit Fördermitteln. Das Serviceportal „Intelligent heizen“ erklärt, worauf es dabei ankommt.
Berlin, 26. Juni 2023. Die energetischen Standards, die beim energieeffizienten Bauen gelten, sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Sie wurden Anfang 2023 aktualisiert. Dabei wurde unter anderem der vorgeschriebene Primärenergiebedarf von 75 Prozent auf 55 Prozent reduziert. Das heißt: Ein Neubau darf nun nur noch maximal 55 Prozent des Energiebedarfs des sogenannten Referenzgebäudes aufweisen. Ein Gebäude, das diesen Mindeststandard erfüllt (Effizienzhaus 55) wird nicht gefördert. Fördermittel gibt es ausschließlich für Neubauten, die höhere Energiestandards vorweisen, wie beispielsweise das Effizienzhaus 40. Dann greift die von der KfW im März 2023 eingeführte Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau“.
Eine effiziente Heizungsanlage ist Pflicht
In einem klimafreundlichen Neubau wie dem Effizienzhaus 40 ist ein Heizsystem erforderlich, welches besonders viel Energie einspart und Ressourcen schont. Eine gute Lösung stellt zum Beispiel die Wärmepumpe dar, welche die natürlichen Wärmequellen aus dem Grundwasser, der Luft oder der Erde nutzt. Für den Betrieb braucht sie nur einen geringen Anteil an elektrischer Energie. Aus 1 kWh Strom erzeugt die Wärmepumpe 4 kWh Wärme.
In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und einer Solarthermie-Anlage können weitere Pluspunkte in Sachen Energieeffizienz erzielt werden: Voraussetzung dafür ist eine entsprechend große Dachfläche. Dann kann die Solarthermie-Anlage zum Aufbereiten des Warmwassers und der selbst erzeugte Strom aus der PV-Anlage für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden. Noch effizienter wird es, wenn die Wärme über eine Flächenheizung gleichmäßig im Haus verteilt wird.
Um Energieverluste über die Außenwände, das Dach oder die Fenster zu vermeiden, sollte das Haus außerdem in jedem Fall gut gedämmt und mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sein.
Fördermittel für klimafreundlichen Neubau
Wer Fördermittel der KfW abrufen möchte, darf für die Energieerzeugung im Neubau weder Biomasse noch Öl oder Gas nutzen. Folgende weitere Faktoren sind bei der Umsetzung eines Effizienzhaus 40 zu beachten:
- Es müssen die hohen Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.
- Es muss ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Warmwasser- und Wärmeversorgung gewährleistet sein.
- Eine sehr gute Wärmedämmung (vom Dach bis zur Bodenplatte) ist vorgeschrieben, ebenso Wärmeschutz bei Fenstern (beispielsweise durch Dreischeiben-Schutzverglasung).
- Wärmebrücken müssen vermieden und eine luftdichte Gebäudehülle angestrebt werden.
Die Bundesregierung plant, das GEG anzupassen und ab 2025 das Effizienzhaus 40 als gesetzlichen Neubau-Standard einzuführen. Wer bei einem Neubau schon heute auf einen hohen Energiestandard achtet, profitiert nicht nur von Fördermitteln, sondern auch von langfristig niedrigen Energiekosten und mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern.
Weiterführende Informationen zum energieeffizienten Bauen stehen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info zur Verfügung.