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Ein Pärchen steht im Heizungskeller und blickt in die Kamera. Im Hintergrund ist ein Fachmann zu sehen.
Förderung

Förderung für die Heizungs­optimierung

Aktualisiert: 24.07.2026

Kosten sparen

Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.

Doppelt sparen dank Förderung der Heizungsoptimierung

Eine professionell optimierte Heizung verteilt die Wärme bedarfsgerechter und arbeitet effizienter. Das kann den Energieverbrauch und die Heizkosten senken. Förderfähige Maßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom BAFA bezuschusst.

  • 15 Prozent Grundförderung für förderfähige Maßnahmen; mit iSFP-Bonus bis zu 20 Prozent.
  • Förderfähig sind unter anderem der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher und geeignete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
  • Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz werden bei Wohngebäuden nur in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten gefördert.

Die BAFA-Förderung der Heizungsoptimierung im Überblick

Mit der Förderung für die Heizungsoptimierung treibt die Bundesregierung die Energiewende voran.

Das BAFA übernimmt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz. Wird die Maßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto. Berücksichtigt werden grundsätzlich bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit; mit iSFP-Bonus steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung zur Verbesserung der Anlageneffizienz gilt bei Wohngebäuden für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

  • Grundförderung: 15 %
  • mit iSFP-Bonus: bis zu 20 %
  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto
  • förderfähige Ausgaben: bis 30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 Euro
  • Wohngebäude: höchstens fünf Wohneinheiten
Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Hydraulischer Abgleich als Voraussetzung

Die im Rahmen der Heizungsoptimierung vorzunehmenden Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage vornehmen lassen.

Dieser ist eine Voraussetzung für die Heizungsoptimierung. Der hydraulische Abgleich senkt den Energieverbrauch bei der Erwärmung von Heizkörpern um bis zu zehn Prozent, mit dem Einbau voreinstellbarer Thermostatventile sogar um bis zu 20 Prozent. Außerdem sorgt er für eine optimale Verteilung der Wärme im Haus. Um Fördermittel für die Optimierung Ihrer Heizung zu bekommen, müssen Sie einen Nachweis für den hydraulischen Abgleich erbringen. Ihr Handwerker kann die von der VdZ entwickelten Formulare zum hydraulischen Abgleich nutzen.

Attraktiven Zuschuss durch die BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung sichern

Den Zuschuss beantragen Sie vor Beginn der Arbeiten über das BAFA-Portal. Spätestens bei der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung sowie dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen. Ein registriertes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung und übergibt Ihnen die TPB-ID für den Antrag. Bei einem Antrag mit iSFP-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Nach der Antragstellung können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Auch förderfähig: Smart-Home-Systeme

Förderfähig kann auch Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sein, wenn sie nachweislich der energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizungsanlage dient. Dazu zählen beispielsweise geeignete Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen oder zur bedarfsgerechten Regelung der Wärmeverteilung. Nicht jedes Smart-Home-Produkt ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die technischen Anforderungen der BEG EM und die Einbindung in die geförderte Heizungsoptimierung.

Mögliche heizungsbezogene Beispiele:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur bedarfsgerechten Steuerung der Heizungsanlage.
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Wärme- und Energieverbräuchen.
  • Einzelraumregelungen und technische Komponenten, die unmittelbar zur energetischen Optimierung der Wärmeverteilung beitragen.

Zusatzbonus für die Heizungsoptimierung! 

Wird die Heizungsoptimierung als Maßnahme eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der Zuschuss um fünf Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent. Gleichzeitig können bis zu 60.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit berücksichtigt werden. Für Maßnahmen zur Staubemissionsminderung bei Biomasseheizungen wird kein iSFP-Bonus gewährt.

Auch Maßnahmen zur Staubemissionsminderung bei bestimmten Biomasseheizungen können gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Feuerungsanlage für feste Biomasse älter als zwei Jahre ist, eine Nennwärmeleistung von mindestens vier Kilowatt hat und die Staubemissionen um mindestens 80 Prozent reduziert werden. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgeschlossen.

Bildnachweise: © iStock / Ingo Bartussek, VdZ, iStock.com / kontrast-fotodesign

Optimierungs­rechner

Sie möchten Heizkosten sparen und Ihren Energieverbrauch der Umwelt zuliebe senken? Mit dem Optimierungsrechner können Sie herausfinden, welches Einsparpotenzial Ihr Haus bietet.

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Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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