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Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein geplantes deutsches Bundesgesetz, das die bisher geltenden Regeln zur Heizung und Energieeffizienz in Gebäuden neu ordnen soll. Es soll das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, ersetzen und mehr Flexibilität für Eigentümer schaffen – bei gleichzeitigem Fortschritt in Richtung Klimaschutz.

Worum geht es?

Ursprünglich sah das GEG vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Diese sogenannte 65-Prozent-Regel war politisch sehr umstritten. Nun soll sie wegfallen. Stattdessen werden neue Regeln unter dem GMG eingeführt, die Eigentümer freier in der Wahl der Heiztechnik machen, gleichzeitig aber langfristig klimafreundliches Heizen fördern.

Was ändert sich mit dem GMG?

  • Mehr Wahlfreiheit bei Heizungen: Hausbesitzer sollen wieder einfacher zwischen verschiedenen Heizsystemen – z. B. Öl, Gas, Wärmepumpe oder Hybridlösungen – entscheiden können, ohne die starre 65-Prozent-Pflicht.
  • Technologieoffenheit statt starre Vorgaben: Der bisherige zentrale Paragraph (§ 71 GEG), der die Details zur Heiztechnik regelte, soll entfallen. Das macht viele Vorgaben und Übergangsfristen überflüssig und vereinfacht die Planung und den Einbau neuer Systeme.
  • „Bio-Treppe“ für fossile Brennstoffe: Gas- und Ölheizungen wären weiterhin erlaubt, allerdings mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder Bio-Heizöl ab etwa 2029. So sollen Emissionen schrittweise sinken – ein Konzept, das als „Bio-Treppe“ bezeichnet wird.
  • Wärmewende langfristig im Blick: Trotz mehr Flexibilität bleibt das übergeordnete Ziel, die Wärmeversorgung bis 2045 auch im Gebäudesektor klimaneutral zu machen.

Warum wird das Gesetz reformiert?

Das bisherige „Heizungsgesetz“ galt vielen Eigentümern als zu restriktiv und wenig praxistauglich, da besonders die Pflicht zu hohem Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungen hohe Kosten und Umstellungsdruck bedeutete. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will daher mehr technologische Offenheit, einfachere Regeln und Planungssicherheit schaffen, ohne die Förderung klimafreundlicher Systeme aufzugeben.

Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Vereinfachte Entscheidung: Eigentümer haben wieder mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl der Heizung.
  • Keine strenge 65-Prozent-Pflicht mehr: Das kann Anschaffung und Umrüstung günstiger oder flexibler machen.
  • Förderung bleibt wichtig: Staatliche Förderprogramme für energieeffizientes Heizen sollen weiterhin bestehen und Eigentümer beim Austausch unterstützen.
  • Langfristige Ziele bleiben bestehen: Auch wenn die Regeln flexibler werden, soll der Gebäudesektor Beitrag zur Klimaneutralität leisten.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch in der politischen Planung. Konkrete Inhalte und Termine können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Bis Ostern will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Ziel ist ein Inkrafttreten des neuen GMG vor dem 1.7.2026 – vorbehaltlich des (erfolgreichen) parlamentarischen Verfahrens.

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