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Mit Grünen Gasen richtig heizen

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schränkt die Nutzung von fossilem Erd- und Flüssiggas stark ein: Nach mehrjährigen Übergangsfristen müssen neu eingebaute Gasheizgeräte zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen Wasserstoff, Biogas bzw. Biomethan und Bioflüssiggas.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) verpflichtet seit dem 1.1.2024 Eigentümer prinzipiell dazu, dass ein neu eingebauter Wärmeerzeuger zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Allerdings gibt es für bestehende Gebäude und für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, derzeit noch längere Übergangsfristen, um den Hauseigentümern eine bessere Abstimmung ihrer Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Denn im Mittelpunkt dieser regionalen Wärmeplanungen steht die Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes (Fern- und Nahwärme) sowie von Wasserstoff-Netzausbaugebieten.

Wasserstoff ist vielseitig nutzbar und sehr begehrt

Wasserstoff gilt als bekanntester und wichtigster Hoffnungsträger der Energie- und Wärmewende. Heiß begehrt ist vor allem der sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird mittels Elektrolyse unter Einsatz von rein erneuerbar erzeugtem Strom erzeugt, wobei Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgetrennt wird. In Kombination mit technisch geeigneten Gasnetzen und Gasheizgeräten, die den Wasserstoff sicher transportieren und verbrennen können, wäre es dann perspektivisch möglich, vor Ort quasi klimaneutral zu heizen.

Hauptproblem ist jedoch, dass derzeit völlig unklar ist, in welchem Umfang, in welchen Regionen Deutschlands und zu welchen Kosten das Öko-Brenngas zur Gebäudebeheizung künftig zur Verfügung stehen wird. Aktuell existieren dafür weltweit nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an klimaneutralem oder klimafreundlich hergestelltem Wasserstoff wird hoch werden, denn neben den Wohngebäuden sollen ja auch Industrie und Verkehr CO2-frei umgestaltet werden.

Auch Biogas und Bioerdgas eignen sich zum Heizen

Doch Wasserstoff ist nicht das einzige „Grüne Gas“ bzw. „Ökogas“. Es gibt weitere, bereits verfügbare Gasprodukte, die im Vergleich zu fossilem Erd- und Flüssiggas wesentlich klimafreundlicher sind. Allerdings sind die verfügbaren Mengen limitiert.

Biogas

Biogas entsteht, wenn Biomasse in luftdichten Tanks („Fermentern“) unter Ausschluss von Sauerstoff mittels Mikroorganismen (Bakterien) vergärt wird. Das erzeugte Rohbiogas wird in der „Kuppel“ des Fermenters gesammelt und dann direkt vor Ort in einem Blockheizkraftwerk in Öko-Strom und -Wärme umgewandelt. 

Biomethan / Bioerdgas

Alternativ lässt sich Biogas in speziellen Gasaufbereitungsanlagen zu Biomethan veredeln und besitzt dann Erdgasqualität. Diese auch als Bioerdgas bezeichnete Qualität kann danach in das vorhandene Erdgasleitungsnetz (anteilig) eingespeist und zum Heizen genutzt werden.

Bio- und Naturgas-Tarife

Die Bio- und Naturgas-Tarife der Energieversorger bestehen in der Regel aus einer Mischung von Erdgas mit einem Anteil Biogas oder Biomethan von derzeit bis zu etwa 15 Prozent. Manche Versorger bieten auch sogenannte klimaneutrale Gas- oder Naturgas-Tarife an, bei denen die CO2-Emissionen beim Verbrauch durch Zertifikate kompensiert werden. Dabei wird oft in weltweite Klima- und Umweltschutzprojekte investiert.

Bioflüssiggas lässt sich in Tanks lagern

Bioflüssiggas, auch Bio-LPG oder Bio-Propan genannt, ist ein biogener Kraft- und Brennstoff, der deutlich weniger CO2-Emissionen verursacht als konventionelles Flüssiggas. Er basiert auf regenerativen oder recycelten Quellen, wozu u. a. industrielle Abfälle sowie tierische und pflanzliche Reststoffe zählen. Auch der Einsatz von erneuerbarem Dimethylether (DME) wird derzeit getestet.

Das Bio-Endprodukt unterscheidet sich technisch letztlich nicht vom fossilen Propangas und lässt sich somit in Flüssiggastanks bevorraten und mit „konventionellen“ Gasbrennwertheizgeräten nutzen. 

Wichtige Vorgaben und Fristen des GEG 2024 beachten

Das GEG 2024 erlaubt zwar den Einbau einer reinen Gasbrennwertheizung allerdings nur, wenn der Betreiber nachweislich erneuerbare Gase nutzt, also nachhaltiges Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grüner oder blauer Wasserstoff. Neben den technischen Bedingungen sind weitere Vorgaben und Fristen zu beachten, wie z. B.:

  • Kann das Gebäude nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden, müssen alle seit dem 1.1.2024 neu eingebauten, reinen Gasheizungen ab 2029 steigende Anteile von Grünen Gasen nutzen: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Und ab 2045 sind laut GEG 2024 keine fossilen Energieträger mehr erlaubt.
  • Wird nach der verbindlichen Einführung der kommunalen Wärmeplanung (spätestens Mitte 2026 bzw. 2028) eine Gasheizung ohne (perspektivische) Anschlussmöglichkeit an ein Wasserstoffnetz eingebaut, tritt sofort die 65-prozentige erneuerbare Wärmepflicht in Kraft. Allerdings gilt beim Heizungstausch eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren, innerhalb der auch (rein) fossiles Gas genutzt werden darf.

Übrigens: Bei GEG 2024-konformen Hybridheizungen, z. B. bei einem Wärmepumpen-Gasbrennwert-Hybridsystem, gilt die Pflicht zur Nutzung von Grünem Gas erst ab 2045; dann aber zu 100 Prozent.

Verpflichtende Beratung durch einen Heizungsexperten

Das GEG 2024 sieht vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, im Vorfeld eine verbindliche Beratung durch einen Fachmann erfolgen muss. Diese Beratung soll vor allem auf die Risiken in der Zukunft hinsichtlich der Brennstoffverfügbarkeit, der steigenden CO₂-Preise (bei fossilen Brennstoffen) und der Kosten für Grüne Gas beleuchten. Zudem soll sie auf alternative Heizsysteme, wie Wärmepumpen, hinweisen.

Heizungsmodernisierer, die sich für eine reine Gasheizung entscheiden, müssen bei der Produktwahl künftig generell darauf achten, dass sich das Gerät für den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff (Label „H2-Ready“) und/oder anderen Grünen Gasen eignet – oder sich später ohne großen Aufwand technisch entsprechend umrüsten lässt. 
Tipp: Die Mehrkosten (im Vergleich zur fossilen Gasbrennwertheizung) sind im Rahmen der KfW-Heizungsförderung bezuschussbar.

Bildnachweise: © Jost Listemann/Zukunft Gas

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