Gute Nachrichten für alle, die ihre Heizung erneuern wollen: Die bundeseigene Förderbank KfW hat zum 1. August ihre Konditionen verbessert. Wer plant, seine Heizungsanlage zu modernisieren, kann dafür ab sofort bis zu 50.000 € zu vergünstigten Bedingungen leihen. Die KfW schenkt Heizungsmodernisierern 7,5 % der Kreditsumme.
Gute Nachrichten für alle, die ihre Heizung erneuern wollen: Die bundeseigene Förderbank KfW hat zum 1. August ihre Konditionen verbessert. Wer plant, seine Heizungsanlage zu modernisieren, kann dafür ab sofort bis zu 50.000 € zu vergünstigten Bedingungen leihen. Die KfW schenkt Heizungsmodernisierern 7,5 % der Kreditsumme.
Viele Maßnahmen sind förderfähig
Um die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben, hat die nationale Förderbank KfW ihre Förderung für die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen ausgeweitet. Seit dem 1. August gelten neue Regeln für das Programm „Energieeffizient Sanieren“, die unter anderem das Umrüsten und Erneuern von Heizungsanlagen begünstigen. Wenn Sie als Hausbesitzer, Wohnungseigentümer oder Baugenossenschaft in eine moderne, energiesparende Heizung investieren wollen, können Sie dafür im Rahmen der Förderung für Einzelmaßnahmen über das Kreditprogramm 152 ab sofort vergünstigte Kredite bei der Bank beantragen. Von der bewilligten Kreditsumme müssen Sie nur 92,5 % zurückzahlen. Wenn Sie für die Heizungsmodernisierung also zum Beispiel 10.000 € leihen, zahlen Sie nur 9.250 € plus Zinsen zurück – die KfW schenkt Ihnen 750 € als sogenannten Tilgungszuschuss.
Bei einer Fördersumme von bis zu 50.000 € und einem effektiven Jahreszins von 0,75 % lohnt sich das, zumal verschiedenste Arbeiten rund um die Heizungsmodernisierung gefördert werden: Die Liste der förderfähigen Maßnahmen reicht vom Ausbauen und Entsorgen der gegenwärtigen Geräte bis zum Verputzen der Wände und Ausbessern der Fliesen nach dem Einbau der neuen Heizung. Neben der Modernisierung der Heizsysteme unterstützt die Bank übrigens auch die Sanierung der Lüftung finanziell.
Förderung jetzt auch für jüngere Gebäude
Für geplante Rundumsanierungen greift das Kreditprogramm 151, das auf die systematische Modernisierung von Gebäuden zu sogenannten KfW-Effizienzhäusern zugeschnitten ist. Dieses Programm wurde zum 1. August ebenfalls aufgewertet: Die maximale Fördersumme pro Wohneinheit beträgt nun 100.000 statt bisher 75.000 Euro. Grundsätzlich gelten für die Kredite und Zuschüsse im Rahmen von „Energieeffizient Sanieren“ seit der Umstellung alle Gebäude als förderfähig, die vor Februar 2002 gebaut wurden. Vor dem Stichtag 1. August waren die Baujahre ab 1995 noch von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie für Ihre Heizungsmodernisierung einen KfW-Kredit beantragen wollen, können Sie das direkt in Ihrer Hausbank von Ihrem Bankberater in die Wege leiten lassen. Die Sanierungsarbeiten sollten erst beginnen, nachdem Ihre Bank Ihnen mitgeteilt hat, dass die Förderung bewilligt ist. Nähere Informationen und eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Förderung führt, finden Sie bei der KfW.
Weitere Informationen über die finanzielle Förderung von Heizungsmodernisierungen gibt es auf dieser Website im Bereich Förderung. Dort können Sie sich nicht nur über die Angebote der KfW, sondern auch über die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren. Unsere kostenlose Datenbank hilft Ihnen dabei, gezielt die passende Förderung zu finden.