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Neues Heizungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit – aber auch mehr Eigenverantwortung

Mehr Spielraum bei der Heizungswahl: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht Eigentümer künftig auch den Einbau von Öl- oder Gasheizungen. Die neue Freiheit hat jedoch ihren Preis. Wer investiert, muss die künftigen Entwicklungen und wirtschaftlichen Risiken stärker selbst einschätzen.

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ steht vor einem Neustart. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) abgelöst werden. Nach aktuellem Stand soll das neue Gesetz möglichst noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Bislang hat die Regierungskoalition lediglich ein Eckpunktepapier vorgelegt, das einige wesentliche Neuerungen enthält. Die Konkretisierung soll in den kommenden Wochen erfolgen. Ein Gesetzentwurf könnte noch vor Ostern vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zentrale Unterschiede zwischen GMG und GEG

Die Ankündigung der Leitlinien für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz durch die Koalition aus Union und SPD am 24.2.2026 hat bereits ein kontroverses Medienecho ausgelöst. Grund dafür sind vor allem drei zentrale Unterschiede zwischen dem geplanten GMG und dem aktuell gültigen GEG 2024:

  • Es entfällt die bisherige pauschale Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
  • Es dürfen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. In Neubauten voraussichtlich aber nur bis Ende 2029.
  • Die direkte Kopplung von GMG und kommunaler Wärmeplanung wird aufgehoben.
    Anmerkung: Das aktuelle GEG 2024 erlaubt in Bestandsgebäuden ebenfalls den Einbau von Öl- und Gasheizungen – allerdings befristet bis zum 30.6.2026 bzw. 30.6.2028. Zu diesen Terminen endet die Pflicht zur Umsetzung einer Wärmeplanung in Kommunen mit über bzw. bis zu 100.000 Einwohnern.

Einführung einer „Bio-Treppe“

Ganz ohne Klimaschutzauflagen geht es jedoch nicht: Wer sich nach Inkrafttreten des GMG für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss vor dem Hintergrund der CO₂-Reduktionsziele im Gebäudebereich bestimmte Anforderungen erfüllen. Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“, die den Anteil klimaneutraler Brennstoffe, wie Biomethan oder Bioheizöl, bis 2040 in vier Stufen erhöht. Derzeit bekannt ist, dass der Startanteil ab dem 1.1.2029 bei mindestens 10 Prozent liegen soll. Die entsprechenden Tarife mit Bio-Anteil schließt der Betreiber direkt bei den Gas- und Öllieferanten ab. Die Kontrolle der Einhaltung dürfte – wie bereits bei anderen heizungsrechtlichen Vorgaben – voraussichtlich über den zuständigen Schornsteinfeger erfolgen.

Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung

Mit dem neuen Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die gesetzlichen Regelungen „flexibler, praxistauglicher und einfacher“ zu gestalten. Gleichzeitig will man sowohl die Entscheidungsfreiheit als auch die Eigenverantwortung der Eigentümer stärken. Das bedeutet in der Praxis: Hausbesitzer könnten sich künftig wieder leichter für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölbrennwertheizung entscheiden, sofern diese für den Einsatz mit bis zu 100 Prozent erneuerbaren Brennstoffen geeignet ist. Vorteilhaft ist, dass der Einbau einer modernen Gas- oder Ölbrennwertheizung häufig mit geringeren Anfangsinvestitionen verbunden ist, als bei einer Wärmepumpen- oder Pelletheizung. Zudem lässt sich ein solches System in vielen Bestandsgebäuden relativ schnell und unkompliziert installieren.
Allerdings bedeutet diese Freiheit auch, dass Eigentümer die damit verbundenen Risiken bzw. Unsicherheiten stärker selbst abwägen müssen. Dazu zählen:

  • Langfristige Verfügbarkeit: Ob künftig ausreichend klimafreundlicher Brennstoffe, z. B. Biomethan oder sogenannte E-Fuels, verfügbar sein werden, lässt sich derzeit kaum abschätzen. Da diese Energieträger auch in anderen Bereichen der Wirtschaft benötigt werden, könnte ihre Verfügbarkeit begrenzt bleiben.
  • Brennstoffpreis-Entwicklung: Nicht vorhersehbar ist die Entwicklung sowohl der erneuerbaren als auch fossilen Brennstoffpreise – auch vor dem Hintergrund steigender CO₂-Abgaben und der Abhängigkeit von Importen. Eine gewisse Kostendämpfung ergibt sich, weil sich durch den steigenden klimafreundlichen Brennstoffanteil der CO₂-Preis für den fossilen Restanteil verringert.
  • Zukunft der Gasinfrastruktur: Sollten die Verbrauchsmengen und die Zahl der Anschlüsse beim leitungsgebundenen Gas deutlich sinken, könnte sich der Betrieb der regionalen Infrastruktur für die Versorger wirtschaftlich immer weniger lohnen. Eventuell wird auch ein Wärmenetz priorisiert. In solchen Szenarien könnten entweder (bestimmte) Netze stillgelegt werden, oder die verbleibenden Nutzer müssten mit steigenden Netzkosten rechnen.
  • Klimawirkung: Auch aus klimapolitischer Sicht bleibt der Einbau von Öl- und Gasheizungen eine umstrittene Option. Zwar können moderne Brennwertgeräte zusammen mit Biobrennstoffen die CO₂-Emissionen reduzieren. Ihre Klimaschutzwirkung bleibt jedoch begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist für 2030 eine Evaluierung vorgesehen. Sollten die Reduktionsziele im Gebäudebereich nicht erreicht werden, müsste der Gesetzgeber nachsteuern.

Zwischenfazit

Entscheidend wird letztlich die konkrete Ausgestaltung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes und der dazugehörigen Förderprogramme sein. Erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, welche Vorgaben im Detail tatsächlich gelten werden. Zu hoffen ist zudem, dass die emotionale und polarisierende Debatte um das „„Habecksche Heizungsgesetz“ dann einer möglichst sachlich-konstruktiven Diskussion und Informationspolitik weicht – auch mit Blick auf die Eigenverantwortung der Eigentümer, die künftig stärker gefordert wird.

Trotz der vorgesehenen größeren Technologieoffenheit deutet vieles darauf hin, dass die Wärmepumpe – insbesondere in Kombination mit Photovoltaik – sowohl in Neu- als auch Bestandsgebäuden die zentrale Rolle spielen wird. Dies gilt vor allem dann, wenn die Investitionskosten für entsprechende Systeme weiter sinken.

Für Eigentümer eines älteren Gebäudes mit schlechtem energetischem Standard bleibt ein weiterer, wichtiger Aspekt: Vor dem Einbau eines neuen Heizsystems sollten zunächst Maßnahmen zur energetischen Sanierung geprüft werden. Das reduziert nicht nur die späteren Energiekosten, sondern steigert in der Regel auch den Wert der Immobilie.

Ein zusätzlicher Aspekt betrifft den Mieterschutz. Um zu verhindern, dass durch den Einbau ineffizienter Heizsysteme künftig überhöhte Nebenkosten entstehen, plant die Bundesregierung ergänzende Regelungen.

Foto: ZVSHK

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