Seit 1.1.2025 müssen alle Stromversorger variable Stromtarife anbieten. Durch die intelligente Steuerung von Wärmepumpen und Haushaltsgeräten kann der Energieverbrauch gezielt an günstige Strompreise angepasst werden. Für die optimale Nutzung der dynamischen Tarife sind ein Smart Meter sowie eine passende Regeltechnik erforderlich.
Die Digitalisierung der Stromversorgung und des Stromverbrauchs ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche, erneuerbare Energiewende. Nur so lassen sich Angebot und Nachfrage effizient aufeinander abstimmen. Künftig können Verbraucher außerdem von günstigeren Tarifen profitieren – etwa mittags bei hoher Solarstromproduktion oder an windreichen Tagen, wenn viel Windenergie verfügbar ist. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die Energieversorger dazu verpflichtet, ab 2025 ihren Kunden dynamische Stromtarife anzubieten. Diese haben dann die Chance, von den günstigen Börsen-Strompreisen zu profitieren. Eine Schlüsselrolle spielen intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter.
Was kann ein Smart Meter?
Smart Meter werden häufig mit digitalen Stromzählern, den sogenannten modernen Messeinrichtungen (MME), verwechselt. Diese ersetzen den herkömmlichen analogen Drehscheiben-Zähler und verfügen über ein elektronisches Messwerk sowie eine digitale Anzeige. Sie zeigen den aktuellen Stromverbrauch und historische Verbrauchswerte an, übertragen die Daten jedoch nicht automatisch an den Energieversorger. Verbraucher müssen also die Zählerstände weiterhin selbst ablesen und übermitteln.
Smart Meter – oder intelligente Messsysteme (iMSys) – bieten deutlich mehr Funktionen. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway, das als Kommunikationsmodul dient. Dieses ermöglicht die sichere Vernetzung mehrerer Messeinrichtungen und technischer Geräte wie Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen. Zudem kann es Messdaten in Echtzeit erfassen und verarbeiten und dann automatisch und verschlüsselt über eine sichere Verbindung übertragen. Darüber hinaus empfangen Smart Meter externe Signale, beispielsweise zu dynamischen Stromtarifen oder Tarifänderungen, und ermöglichen eine intelligente und kostenoptimierte Steuerung des Stromverbrauchs.
Wichtig ist, dass das Smart Meter mit weiteren Komponenten kommunizieren kann: z. B. mit dem Regelgerät der Wärmepumpe oder mit einem Energiemanagement- oder Smart Home-System, welches z. B. Haushaltsgeräte, Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage, Stromspeicher und Wallbox für E-Fahrzeuge verbindet.
Welche Vor- und Nachteile haben Smart Meter?
Wie eingangs erwähnt, spielen Smart Meter eine zentrale Rolle, um bei der fortschreitenden, erneuerbaren Energieversorgung das intelligente Stromnetz (Smart Grid) dynamisch zu stabilisieren. Folgende Vor- und Nachteile ergeben sich aus Verbrauchersicht:
Vorteile:
- Automatische Verbrauchserfassung: Kein manuelles Ablesen mehr notwendig, da der Zählerstand automatisch an den Energieversorger übermittelt wird.
- Stromverbrauch optimieren und verringen: Verbraucher können ihren Stromverbrauch in Echtzeit überwachen und effizienter steuern sowie unnötige Stromverbräuche leichter erkennen.
- Erhöhte Transparenz: Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten anderer Haushalte.
- Basis für dynamische Stromtarife: Ermöglicht die Nutzung von preisgünstigen und zeitvariablen digitalen Stromtarife, vor allem in Phasen hoher erneuerbarer Energieeinspeisung.
- Kosteneinsparung: Wer „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Wärmepumpe oder Wallbox besitzt und dem Netzbetreiber Zugriff gewährt, kann von niedrigeren Netzentgelten profitieren.
- Integration in ein Energiemangementsystem und ins Smart Home: Smart Meter können so mit intelligenten Haushaltsgeräten, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen vernetzt werden.
- Stabilisierung des Stromnetzes: Durch bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage kann das Netz effizienter genutzt und Lastspitzen reduziert werden.
Nachteile:
- Kosten für Einbau und Betrieb: Haushalte zahlen für das Smart Meter eine jährliche Gebühr, die jedoch vom Gesetzgeber gedeckelt wurden. Die Betriebskosten liegen bei maximal 20, 50, 90 oder 120 Euro pro Jahr, abhängig vom Stromverbrauch/Erzeugerleistung, oder pauschal 50 Euro, falls sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Haushalt befinden.
- Begrenzte Einsparpotenziale für manche Haushalte: Ohne flexible Stromtarife oder große Verbraucher wie Wärmepumpen oder E-Autos bringt ein Smart Meter oft nur geringe finanzielle Vorteile.
- Datenschutzbedenken: Die automatische Übermittlung von Verbrauchsdaten wirft Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf.
Wer muss ein Smart Meter einbauen lassen?
Zum 1.1.2025 haben sich auch die Pflichten bezüglich des Einbaus von Smart Metern geändert. Haushalte, die in eine der drei folgenden Kategorien fallen, benötigen es zwingend:
1. Haushalte, die über eine stromerzeugende Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt besitzen. Dazu zählen zum Beispiel Photovoltaik- oder eine KWK-Anlage.
2. Haushalte, die einen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr haben.
3. Haushalte, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzen, womit zum Beispiel Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Ladestationen für E-Autos, falls sie ein vermindertes Netzentgelt erhalten, gemeint sind.
Hauseigentümer, die in eine dieser drei Pflichtkategorien fallen, müssen den für sie kostenfreien Einbau durch den Messstellebetreiber dulden.
Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber zusätzlich die Möglichkeit (Option) hat, den Einbau bei weiteren Fallgruppen zu beauftragen. Für die betreffenden Kunden ist so ein optionaler Einbau verbindlich und muss von ihnen geduldet werden.
Wichtig: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass „der Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden.“
Wer ist für den Smart Meter-Einbau zuständig?
Haushalte müssen den Smart Meter-Pflichteinbau nicht selbst aktiv veranlassen. Zuständig dafür ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“, der meist identisch mit örtlichem Netzbetreiber ist (siehe Stromrechnung). Messstellenbetreiber sind zudem für die Wartung und den Betrieb des Smart Meters verantwortlich. Und sie legen die Terminvergabe für den Einbau der neuen Messtechnik fest. Die betreffenden Haushalte werden normalerweise mindestens drei Monate im Voraus über den Termin informiert.
Allerdings muss man davon ausgehen, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis alle „Pflichtfälle“ ein Smart Meter bekommen haben. Der sogenannte Smart Meter-Rollout soll bis Ende 2030 für mindestens 95 Prozent der von der Einbaupflicht betroffenen Haushalte abgeschlossen sein.
Hinweis: Ein Hauseigentümer kann sich auch freiwillig für ein Smart Meter entscheiden. In diesem Fall muss er den Einbau beim grundzuständigen Messstellenbetreiber beantragen. Nach der sogenannten Beauftragung auf Kundenwunsch muss die Installation innerhalb von vier Monaten erfolgen und darf einmalig maximal 100 Euro kosten.
Foto: EMH metering