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So gelingt der Wechsel zum neuen Heizsystem

Fachhandwerker bei der Heizungsberatung

Eine Heizungssanierung senkt nicht nur die Energiekosten und CO₂-Emissionen, sondern erhöht auch den Wohnkomfort. Bei der Auswahl eines neuen Wärmeerzeugers sind jedoch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie weitere Rahmenbedingungen und wichtige Aspekte zu beachten. Wer frühzeitig und planvoll modernisiert, profitiert gleich mehrfach.

Bis 2045 soll Deutschland, und damit auch der Gebäudesektor, klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll beispielsweise der Einsatz fossiler Energieträger zum Heizen schrittweise reduziert und ab 2045 vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Ein zentraler Schritt zur Umsetzung dieser Vorgabe ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), das am 1.1.2024 in Kraft getreten ist. Hinweis: Diese Anforderungen gelten so lange, bis die von der neuen Bundesregierung angekündigte Reform des GEG 2024 vollzogen ist.

Übergangsfristen für die erneuerbare Wärmepflicht

Das GEG 2024, oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, schreibt vor, dass beim Einbau eines neuen Wärmerzeugers (im Neubau und bei Sanierungen) möglichst ein System installiert wird, das mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien (EE) nutzt. Diese Bestimmung ist allerdings nicht in jedem Fall sofort einzuhalten: Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel seit dem 1.1.2024 (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags). Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, wurden vom Gesetzgeber längere Übergangsfristen vorgesehen, um eine bessere Abstimmung der individuellen Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Die verpflichtenden Wärmeplanungen müssen Gemeinden ab 100.000 Einwohner bis spätestens zum 30.6.2026 und kleinere Gemeinden bis zum 30.6.2028 abschließen.

Was gilt für neue Öl- und Gasheizungen?

Während der kommunalen Wärmeplanungsphase dürfen Gebäudeeigentümer übergangsweise neue Heizungen einbauen, die nicht GEG 2024-konform sind. Dazu zählen selbst zu 100 Prozent fossil betriebene Öl- und Gasbrennwertkessel. Allerdings gibt es einen Haken: Der Betreiber muss ab 2029 sicherstellen, dass seine Anlage einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzt: mind. 15 Prozent ab 2029, mind. 30 Prozent ab 2035 und mind. 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 greift dann die 100 Prozent-EE-Pflicht. Diese Auflagen entfallen, falls der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz oder eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt.

Wann ist eine energetische Sanierung ratsam?

Eigentümer älterer Gebäude suchen oft nicht nur eine Möglichkeit, ihr fossiles Heizsystem durch eine erneuerbare und kostensparende Alternative zu ersetzen, sondern auch nach Wegen, den Energieverbrauch ihres Hauses dauerhaft zu senken. Doch wann ist der Verbrauch eigentlich zu hoch? Eine erste Orientierung bietet der „Heizspiegel für Deutschland 2024“.

Laut diesem besteht dringender Handlungsbedarf, wenn der Heizenergieverbrauch als „zu hoch“ eingestuft wird – beispielsweise, wenn er in einem öl- oder gasbeheizten Eigenheim über 230 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche liegt. Aber auch ein erhöhter Verbrauch zwischen 145 und 230 Kilowattstunden pro Quadratmeter sollte Eigentümer dazu veranlassen, energetische Sanierungsmaßnahmen ernsthaft in Betracht zu ziehen – insbesondere, wenn der Einbau eines Wärmepumpensystems geplant ist. Denn eine energetisch verbesserte Gebäudehülle reduziert nicht nur die Heizlast, sondern steigert zusätzlich die Effizienz der neuen Heiztechnik.
Tipp: Die wirtschaftlich und technisch sinnvollen Sanierungsoptionen kann ein qualifizierter Energieberater im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ analysieren und aus den Ergebnissen einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.

Heizungstausch so früh wie möglich planen

Untersuchungen zeigen, dass sich durch den Austausch eines alten Kessels die Energiekosten im Durchschnitt um etwa 15 bis 25 Prozent senken lassen. Wer jedoch bei einem altersschwachen, reparaturanfälligen Kessel zu lange zögert, riskiert einen plötzlichen Komplettausfall – möglicherweise sogar mitten in der Heizsaison. In einer solchen Notsituation müssen Hausbesitzer unter Umständen mit längeren Installationszeiten rechnen. Dies gilt besonders bei einem Wechsel von einem Öl- oder Gaskessel auf eine reine Wärmepumpenheizung, etwa wenn anlagen- oder bautechnische Voraussetzungen ungünstig sind oder es Engpässe bei Notheizungen, Material oder Fachhandwerkern gibt.
Zudem befinden sich Hausbesitzer in einer akuten Notsituation in einer schlechten Verhandlungsposition gegenüber den Handwerkern.
Deshalb ist es sinnvoll, den Heizungstausch frühzeitig und sorgfältig zu planen. So lassen sich nicht nur unerwartete Probleme vermeiden, sondern auch die maximalen Fördermittel bestmöglich ausschöpfen. Die KfW-Heizungsförderung unterstützt den Einbau erneuerbarer Heiztechnologien mit Zuschüssen von 30 bis 70 Prozent bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten. Diese sind jedoch gedeckelt – im Eigenheimbereich z. B. auf maximal 30.000 Euro.

Die beliebtesten Heizungssanierungsvarianten

Die gesetzlich zulässigen sowie staatlich förderfähigen Heizsystemlösungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 aufgelistet. Alternativ können Eigentümer auch ein individuelles (teil-)erneuerbares Heizsystem aus bestehenden und neuen Wärmequellen zusammenstellen. Dafür ist jedoch ein kostenpflichtiger, rechnerischer Nachweis durch einen Gutachter erforderlich. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Hausbesitzer für eine standardisierte, GEG-konforme Heizlösung.
Beim Austausch einer alten Öl- oder Gaszentralheizung wählen Modernisierer meistens eine der folgenden vier Varianten:

  • Ersatz des alten Kessels durch eine Heizwärmepumpe: Am beliebtesten sind Luft-Wasser-Heizwärmepumpen, die mit einem Heizkörper oder Flächenheizsystem gekoppelt werden.
  • Die Installation eines erneuerbaren Hybridheizsystems insbesondere in (unsanierten) Gebäude mit hohem Heizwärmeverbrauch. Hierbei deckt die Wärmepumpe die Grundlast und ein Gas- oder Öl-Brennwertkessel die Spitzenlast ab.
  • Die Umstellung auf einen Holz- oder Pelletkessel
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz

In Gebäuden mit raumweisen Einzelheizungen (z. B. Gas-Einzelöfen oder Nachtspeicherheizungen) bieten Luft-Luft-Wärmepumpensysteme (Split-Klimaanlagen) eine interessante Alternative. Diese Geräte werden raumweise installiert und nutzen die Raumluft sowohl zum Heizen im Winter als auch zum Kühlen im Sommer.
Wichtig: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 stellt für jede Heizsystemvariante verbindliche Rahmenbedingungen auf, die der Fachhandwerker bei der Planung berücksichtigen muss.
Zudem sollte der Fachmann u. a. eine Heizlastberechnung durchführen und prüfen, ob eine energiesparende Absenkung der Vorlauftemperatur möglich ist.

Verbrauch erfassen und überwachen

Nach Abschluss aller Arbeiten, der Inbetriebnahme und dem hydraulischen Abgleich sollten sich die Bewohner vom Fachmann in ihr neues Heizsystem einweisen lassen.
Im laufenden Betrieb empfiehlt es sich, den Heizenergieverbrauch kontinuierlich zu überwachen – idealerweise mit elektronischer, vernetzter Mess- und Regeltechnik, die eine Nutzung und Datenauswertung per App ermöglicht. Bleiben die erwarteten Einsparungen aus oder steigt der Energieverbrauch plötzlich und über einen längeren Zeitraum an, kann dies auf Defekte oder fehlerhafte Einstellungen des Heizsystems hindeuten. Auch ein verändertes Heiz- und Nutzungsverhalten kann zu deutlichen Verbrauchsschwankungen führen. In solchen Fällen ist es ratsam, zeitnah einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Ursachen zu identifizieren und zu beheben. Ebenso wichtig sind regelmäßige Wartung und Optimierung des Heizsystems, insbesondere bei Heizwärmepumpen.

Wer darauf achtet, profitiert langfristig von einer zuverlässigen, energiesparenden und umweltfreundlichen Heizlösung.

Foto: Intelligent heizen

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