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Ein Bauarbeiter arbeitet auf einem Gerüst vor einem Haus.

Energetische Sanierung

In einem Rutsch

Mit einer Komplettsanierung bringen Sie Ihr altes Haus schlagartig auf einen neuen energetischen Stand: Gebäudehülle dämmen, Fenster abdichten, das Heizsystem erneuern und eine Lüftungsanlage einbauen – einzelne Maßnahmen erfolgen in diesem Fall in einem Zug.

Worauf ist bei der energetischen Sanierung zu achten?

Mit einer Komplettsanierung machen Sie Ihr Haus energetisch fit für die Zukunft.

  • Die gesetzlichen Anforderungen an bestehende Gebäudeist sind im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) festgelegt. 
  • Wenn Sie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen, gibt es zusätzlich einen Förderbonus.

Warum Komplettsanierung und Modernisierung?

Ein altes Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, zahlt sich aus. Wenn Sie über die finanziellen Mittel verfügen, sollten Sie eine Komplettsanierung angehen. 

Langfristige Einsparungen und Perspektiven

Ende 2024 gab es in Deutschland rund 19,7 Millionen Wohngebäude. Viele Bestandsgebäude wurden zu Zeiten errichtet, in denen deutlich geringere energetische Anforderungen galten. Entsprechend groß ist das Potenzial, den Energiebedarf durch eine fachgerecht geplante Sanierung zu senken.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestands, Stand 2026.

Ein Handwerker mißt in einem Heizungskeller mit einem Metermaß die Länge von Rohren.

Zur energetischen Sanierung verpflichtet 

Gesetzlich vorgeschrieben ist die energetische Sanierung bzw. die Komplettsanierung bei Bestandsgebäuden nicht. Welche Pflichten gelten, hängt vom Gebäude und von gesetzlichen Ausnahmen ab. Nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt die bisherige pauschale 30-jährige Austauschpflicht für bestimmte alte Öl- und Gasheizkessel.

Infografik zur Wertsteigerung von Immobilien

Ein Haus mit einem hohen Energiebedarf zu sanieren, verbessert nicht nur die Energiebilanz Ihres Hauses, es steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. So sind in einem energetisch sanierten Haus die Heizkosten erheblich niedriger und der Wohnkomfort deutlich besser. Wichtige Informationen zur Energiebilanz werden im Energieausweis dokumentiert, der beim Verkauf des Hauses eine entscheidende Rolle spielt.

Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus steht der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Seit dem 21. Juli 2026 können bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Gefördert werden die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal jeweils mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA grundsätzlich mit 15 Prozent; unter den aktuellen Voraussetzungen können 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzukommen. Für einen förderfähigen Heizungstausch gilt der KfW-Zuschuss 458 mit 30 Prozent Grundförderung und möglichen Boni. .

Ein junges Paar sitzt auf der Treppe in einem Haus, das gerade renoviert wird.

Schritt-für-Schritt-Sanierung

Mit einzelnen Maßnahmen können Sie viel bewegen. Ob neue Heizung oder eine bessere Dämmung – die wesentlichen Schritte werden im individuellen Sanierungsfahrplan festgehalten.

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Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz  – was ist das genau?

Gerade im Altbau führen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung zu spürbaren Effekten. Einen detaillierten Überblick bietet der individuelle Sanierungsfahrplan.

Drei Frauen sitzen an einem Tisch mit Bauplänen und einem Laptop. Die eine Frau zeigt etwas auf dem Laptop.

Das Wesentliche im Blick – der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Bei der energetischen Sanierung versetzen Sie Ihr Haus in Form einer Komplettsanierung in einen besseren energetischen Gesamtzustand. Bevor es losgeht, wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der den energetischen Zustand Ihres Gebäudes festhält und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigt. Dazu brauchen Sie die Unterstützung einer Expertin oder eines Experten im Bereich der Energieberatung. Ein gründlicher Check des Gebäudes gibt Aufschluss über die Investitionskosten für die Maßnahmen und die Instandhaltungskosten ebenso wie über die Förderung. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann gefördert werden: Den iSFP-Bonus von 5 Prozent erhalten Sie für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung. Für eine Komplettsanierung mit dem KfW-Kredit 261 ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich; ein iSFP ist dafür jedoch nicht zwingend. Bei bestimmten BAFA-Einzelmaßnahmen bleibt ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich. Seit dem 21. Juli 2026 wird er erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro gewährt und nur auf den darüber liegenden Betrag berechnet. Für den Heizungstausch gilt der Bonus nicht.

Mögliche Sanierungsmaßnahmen

  • Heizung
    Wenn Sie mit Öl oder Gas heizen, sollten Sie sich nach Alternativen umschauen: Sie können mit erneuerbaren Energien nachrüsten oder sich für ein neues Heizsystem entscheiden. 
  • Lüftungsanlage
    Ein gutes Raumklima erhalten Sie mit einer Lüftungsanlage – oder noch besser: einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Sie wärmt kalte Luft von draußen vor und Sie sparen Heizkosten.
  • Photovoltaik
    Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Strombedarfs einer Wärmepumpe decken.
  • Solarthermie
    Solarthermie kann die Warmwasserbereitung und je nach Auslegung auch die Heizung unterstützen. Sie lässt sich mit vielen Heizsystemen kombinieren.
  • Dämmung
    Eine Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke und der Austausch energetisch schwacher Fenster können den Wärmebedarf deutlich reduzieren.
  • Fenster erneuern und Sonnenschutz
    Bis zu 20 Prozent der Raumwärme geht bei alten Fenstern verloren. Wenn Sie zudem einen Sonnenschutz einplanen, profitieren Sie im Sommer davon, dass das Gebäude sich nicht zu sehr aufheizt.

Tipps vom Experten

Was Sie über die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung wissen sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste – von unserem Fachhandwerker zusammengestellt. 

Vorgehen bei der energetischen Sanierung

  • Eine Energieberaterin oder Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan.
  • Bei der Umsetzung muss nicht zwingend der Austausch der Heizung (Wärmeerzeuger) an erster Stelle stehen.
  • Wenn zuerst die Fenster abgedichtet werden und die Fassade gedämmt ist, kann die Heizungsanlage – beispielsweise eine Wärmepumpe – von Beginn an mit Blick auf den Einsatz im luftdichten Gebäude dimensioniert werden.
  • Beim Tausch der Heizung muss immer auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

  • Für den Einbau von Lüftungsanlagen sollte ausreichend Platz eingeplant und die Schächte bereits angelegt werden (dezentrale Zufuhr, zentrale Abfuhr).
  • Heizkörper und Thermostate sollten angepasst und optimiert werden.
  • Rohrleitungen sollten gedämmt werden.

Allgemeine Hinweise

  • Bei der Modernisierung sollten mitunter längere Lieferzeiten eingeplant werden.
  • Ist Ihre Heizung 15 Jahre in Betrieb, sollten Sie über eine Erneuerung nachdenken.
  • Fördermittel gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Beispiel Systemkombination: Wärmepumpe + Photovoltaik-Anlage

  • Eine moderne Wärmepumpe kann Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen.
  • Mit einer PV-Anlage können Sie den Strom für den Betrieb der Wärmepumpe selbst erzeugen.

Häufige Fragen

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren, können Sie den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit nutzen. Seit dem 21. Juli 2026 werden nur noch die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal jeweils mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse gefördert. Der reguläre Tilgungszuschuss liegt je nach Stufe und Zusatzklasse zwischen 0 und 15 Prozent. Für ein Worst Performing Building oder eine förderfähige serielle Sanierung können zusätzliche Boni hinzukommen. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten.

Eine allgemeine Pflicht zur vollständigen energetischen Sanierung eines gekauften Hauses gibt es nicht. Nach einem Eigentumswechsel können jedoch einzelne Nachrüstpflichten bestehen, beispielsweise für eine unzureichend gedämmte oberste Geschossdecke oder für zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Welche Pflichten und Ausnahmen gelten, sollte vor der Planung fachlich geprüft werden.

Der beste Ansprechperson für eine energetische Sanierung ist eine Energieberaterin oder ein Energieberater, die Sie zum Beispiel über die Verbraucherzentrale oder die Deutsche-Energie-Agentur (dena) finden. Wenn Sie vorhaben, Fördermittel von der KfW zu nutzen, können Sie sich auch gleich dort an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Bildnachweise: © iStock / Nes, VdZ, iStock / MangoStar_Studio

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