Meine Heizung von A‐Z
Zentrale Begriffe einfach erklärt: So verstehen Sie Ihre Heizung.
Meine Heizung von A‐Z
Zentrale Begriffe einfach erklärt: So verstehen Sie Ihre Heizung.
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das nach europäischer Richtlinie Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise. Ein Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Dabei wird zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch auf Grundlage des Verbrauchs der vergangenen drei Jahre für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser an. Das Ergebnis des Verbrauchsausweises kann aber deutlich schwanken, da es stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig ist. Der Bedarfsausweis ist dagegen deutlich aussagekräftiger. Er enthält Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, die mittels einer Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt werden.
Seit dem 1. Mai 2014 muss bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 15.000 €. Außerdem müssen Energiekennwert oder Effizienzklasse schon in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Auch und Makler müssen dieser Pflicht nachgehen. Das wurde im GEG neu festgelegt.