Wenn Sie zuhause mit einem Kachel- oder Kaminofen heizen, sollten Sie unbedingt vor Jahresende Baujahr und Emissionswerte des Gerätes überprüfen. Denn bis zum 1. Januar 2015 müssen Kachel- und Kaminöfen, die vor 1975 errichtet wurden, mit einem Filter nachgerüstet oder stillgelegt werden – wenn ihre Abgaswerte über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen.
Wenn Sie zuhause mit einem Kachel- oder Kaminofen heizen, sollten Sie unbedingt vor Jahresende Baujahr und Emissionswerte des Gerätes überprüfen. Denn bis zum 1. Januar 2015 müssen Kachel- und Kaminöfen, die vor 1975 errichtet wurden, mit einem Filter nachgerüstet oder stillgelegt werden – wenn ihre Abgaswerte über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen.
Schärfere Regeln für das Heizen mit Holz
Das Heizen mit Holz in Haus oder Wohnung wird immer beliebter. Der nachwachsende Energieträger verbrennt CO2-neutral und damit klimafreundlich. Allerdings werden bei der Verfeuerung von Holz auch Kohlenmonoxid und Feinstaub freigesetzt. Um die zunehmende Feinstaubbelastung durch kleine und mittlere Feuerungsanlagen zu reduzieren, wurde die erste Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, novelliert. Die Neufassung trat 2010 in Kraft und verpflichtet sowohl Hersteller als auch Betreiber von Holzöfen, schärfere Grenzwerte für Emissionen einzuhalten.
Wenn Sie einen Ofen besitzen, müssen sie daher nachweisen können, ob dieser die verschärften Anforderungen erfüllt. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom Hersteller oder Sie lassen die Grenzwerte vor Ort vom Schornsteinfeger überprüfen.
Welche Öfen müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden?
Ältere Holzöfen belasten die Umwelt stärker als jüngere Ofenmodelle. Daher ist die Pflicht nach Stilllegung oder Nachrüstung an das Alter des Ofens gekoppelt. Haben Sie einen Ofen, der vor 1975 errichtet wurde und die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid überschreitet, muss dieser noch bis Ende des Jahres 2014 mit einem Filter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bleibt dafür noch Zeit bis Ende 2017. Öfen, die zwischen 1985 bis 1994 errichtet wurden, können bis Ende 2020 nachgerüstet werden. Für Modelle, die nach 1994 gebaut wurden, gilt eine entsprechende Frist bis Ende 2024.
So genannte Grundöfen, nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie historische Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, müssen nicht saniert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als zusätzliche Heizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
Bei der Frage, ob es preiswerter ist, einen alten Ofen auszutauschen oder durch den Einbau eines Filters nachzurüsten, hilft Ihnen der Ofen- und Luftheizungsbauermeister weiter. Er ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Holzheizung.
Richtig mit Holz heizen
Holzöfen sind eine gute Möglichkeit, kostengünstig und klimaschonend zu heizen. Damit Sie dabei weder Nachbarn noch Umwelt durch schädliche Emissionen belasten, gilt es einige grundlegende Dinge zu beachten:
- Einsatz einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerungsanlage
- Nutzung von geeignetem, trockenem Holz mit einem Wasseranteil von 15 bis 20 %, das an einem sonnigen, luftigen Ort, vor Regen und Schnee geschützt, lagern kann
- Richtiger Umgang mit der Anlage
- Regelmäßige Wartung der Anlage durch den Fachhandwerker
Weitere Informationen zum Heizen mit Holz bietet unser Serviceportal „Intelligent heizen“.