Wer Stellplätze an Mehrparteienhäusern fit für E-Mobilität machen will, kann jetzt von einer neuen Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) profitieren. Unterstützt werden unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Mietwohnungen.
Gefördert werden Ladeinfrastruktur, Vorverkabelung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen – mit Zuschüssen von 1.300 bis 2.000 Euro pro Stellplatz, je nach Ausstattung. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich den Bewohnern zur Verfügung steht. Darunter fallen auch Ladepunkte, Netzanschlüsse, Vorverkabelung, technische Komponenten sowie erforderliche bauliche Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Das Bundesministerium für Verkehr hat ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt. Pro Stellplatz beträgt die maximale Förderhöhe 2.000 Euro. Diese Fördersumme erhalten Antragsteller, die einen bidirektionalen Ladepunkt installieren lassen. Bidirektionales Laden erlaubt den Stromfluss vom E-Auto zurück ins Haus oder Stromnetz, dadurch wird das Fahrzeug zum mobilen Speicher. 1.500 Euro erhalten Antragsteller, die einen Ladepunkt installieren lassen. Die Förderung liegt bei 1.300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Grundsätzlich gibt es hier folgende Punkte zu beachten:
- Das bestehende Mehrparteienhaus muss sich in Deutschland befinden
- Die Ladeinfrastruktur darf nur von den Bewohnern nutzbar sein (also nicht öffentlich zugänglich)
- Die Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss muss gewährleistet sein.
- Der Kostenvoranschlag muss bei Antragstellung vorliegen
- Der Baubeginn darf erst nach Bewilligung des Förderantrags eingeleitet werden
Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wo kann ich meinen Antrag stellen?
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de. Die Antragstellung erfolgt digital.
Foto: Intelligent heizen/Björn Lülff
