Lange wurde um Änderungen beim sogenannten Heizungsgesetz gerungen.
Am 13. Mai 2025 hat das Bundeskabinett neue Regeln zum Heizen verabschiedet. Die vorherigen Regelungen sollen damit ersetzt werden. Was sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes für Verbraucher?
Aus dem „Heizungsgesetz“ wird künftig das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Geplant sind mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch und weniger starre Vorgaben. Die Reform ist aber noch nicht final: Nach dem Kabinettsbeschluss muss dieser noch durch den Bundestag und den Bundesrat.
Was sind die wesentlichen Grundpfeiler des Gebäudemodernisierungsgesetzes?
- Die 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare Energien aus dem GEG beim Einbau neuer Heizungen soll entfallen
- Statt der 65-Prozent-Regel soll die sogeannnte Biotreppe zum Tragen kommen: das bedeutet, dass ab 2029 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden sollen (Biomethan oder Bioöl)
- Allerdings sind klimafreundliche Gase und Öle derzeit nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und teuer. Mieter sollen deswegen vor „überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt“ werden
- Ab 2028 sollen CO₂-Preis und Gasnetzentgelte je zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden. Das soll ab 2029 auch für Aufschläge auf klimafreundlichere Brennstoffe gelten
- Bestehende Gas- oder Ölheizungen sollen in der Regel weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden dürfen, solange sie funktionieren
Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer künftig beim Heizungstausch?
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) soll die freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer gelten. Sie sollen künftig wählen können aus bspw. Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas– und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein.
Wie sieht es mit der Förderung aus?
Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 geplant. Der Zeitplan war aber nicht zu halten und wurde nun angepasst: Vorgesehen ist nun der 1. November 2026. Nach dem Kabinettsbeschluss im Mai soll der Gesetzentwurf zwischen Juni und September im Bundestag beraten werden. Dort können noch Änderungen vorgenommen werden. Im Oktober folgt anschließend die Beratung im Bundesrat.
Quelle: BMWE
Foto Header: Intelligent heizen/Thilo Ross
