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Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Klimafreundlich heizen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.

Energieeffizientes Heizen

Klimafreundlich heizen ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ganz einfach. Das weiterentwickelte und seit 2024 gültige Programm fördert Maßnahmen, die dazu beitragen das Heizen von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzustellen und die Energieeffizienz zu erhöhen.

Richtlinien 2024

Eckpunkte für den Heizungstausch

  • Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für Bestandsgebäude beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die selbst im Haus wohnen, erhalten für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bis Ende des Jahres 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Danach sinkt der Zuschuss alle 2 Jahre um 3 Prozent.
  • Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro bekommen einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent.
  • Für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel gibt es den Effizienz-Bonus von 5 Prozent.
  • Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent.

Eckpunkte: Heizungsoptimierung, Anlagetechnik und Gebäudehülle

  • Für die Heizungsoptimierung gibt es eine Basisförderung von 15 Prozent.
  • Bei Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt werden, greift der iSFP-Bonus von 5 Prozent
  • Für den Einbau von Anlagen zur Emissionsminderung von Feuerungsanlagen werden 50 Prozent gewährt.
  • Insgesamt betragen die förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr 30.000 Euro. Bei iSFP- geförderten Maßnahmen erhöhen sich diese auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Die BEG – optimierte Förderkonditionen für energieeffiziente Heiztechnik

Für das Erreichen der Klimaziele spielt der Gebäude- und Wärmesektor eine zentrale Rolle.

Für das Erreichen der Klimaziele spielt der Gebäude- und Wärmesektor eine zentrale Rolle. Der Staat fördert aus diesem Grund energieeffiziente Heiztechnologien. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt einen wichtigen Schritt dar: Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 wurde die BEG 2021 eingeführt, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und neue Konditionen anzubieten. 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird, überarbeitet. Es bildet die Grundlage für die BEG, die 2024 ebenfalls angepasst wurde. Das Förderprogramm BEG zielt darauf ab, mehr Hauseigentümer und Sanierer dafür zu gewinnen, sich für klimafreundliche Lösungen zur entscheiden.

Eine Infografik zeigt, welche Förderbereiche es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt.
Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Allgemeine Infos zur BEG 

Gesetzlich ist Heizen mit erneuerbaren Energien seit 1. Januar 2024 verpflichtend. So soll schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt werden und spätestens bis zum Jahr 2045 alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Umsetzung und Zuständigkeiten

Die Bundesförderung ist in die folgenden vier Teilprogramme gegliedert: 

BEG EM: Einzelmaßnahmen ausschließlich im Bestand (Sanierung von Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Diese können Sie als Zuschuss oder Kredit über die KfW beantragen. Die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, ebenso die Heizungsoptimierung und Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung).

BEG WG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Wohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 

BEG KFN:  Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG)
Maßnahmen für einen Neubau mit hohen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstandards wie beispielsweise ein Effizienzhaus 40, das die Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt.  Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die KfW beantragen.

BEG NWG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Nicht-Wohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die KfW beantragen.

Reformen der BEG 

Um die verfügbaren Haushaltsmittel optimal für Sanierungen einzusetzen und das Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes im Jahr 2045 zu erreichen, wurde die BEG in den vergangenen Jahren immer wieder an die gegebenen Umstände angepasst.

Folgende übergreifende Änderungen gelten:

  • Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.  
  • Bei Öl- und Gasheizungen wird die Heizungsoptimierung nur noch gefördert, wenn die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden (beispielsweise, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert).
  • Die Materialkosten bei Eigenleistungen (wenn Sie in Eigenregie Erneuerungen vornehmen) werden gefördert. Der sachgemäße Einbau muss von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer bestätigt werden.
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist nur in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizsystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs gemäß des Bestätigungsformulars der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. förderfähig. 
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Broschüren und Formulare

Die Reihe der VdZ-Informationsbroschüren wird kontinuierlich erweitert und steht Ihnen als Download kostenfrei zur Verfügung.

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Fokus auf klimafreundlichen Energieträgern 

Besonders hoch fällt die Förderung bei der Wärmepumpe aus: Mit dem Energieeffizienz-Bonus für Wärmepumpen erhalten Antragssteller 5 Prozent zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent vorausgesetzt die Wärmepumpe bezieht ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser aus oder nutzt ein natürliches Kältemittel. Die Förderung für Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich wird mit einem Fördersatz von 15 Prozent belohnt.

Fördersätze BEG

MaßnahmeZuschussiSFPKlimageschwindigkeits-BonusEffizienz-BonusMax. Fördersatz
Gebäudehülle15%5%20%
Anlagentechnik15%5%20%
Solarthermische Anlagen30%max. 20%70%
Biomasseheizungen30%max. 20%70%
Wärmepumpen30%max. 20%5%70%
Wasserstoffähige Heizungen30%70%
Brennstoffzellenheizung30%max. 20%70%
Innovative Heizungstechnik30%max. 20%70%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz30%max. 20%70%
Gebäudenetzanschluss30%max. 20%70%
Wärmenetzanschluss30%max. 20%70%
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15%5%20%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderzung50%50%
Fachplanung und Baubegleitung50%50%

Für Modernisierung im Bestand – die BEG-Einzelmaßnahmen

Ob Heizungsoptimierung, neue Heizung oder Lüftung – Modernisierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass Sie bei der Wärmeversorgung Energie einsparen, werden belohnt. Als Hauseigentümer oder Sanierer profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – je nachdem, welches Vorhaben Sie angehen möchten.

Die BEG EM umfasst einzelne Sanierungen unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Auch für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie einen Zuschuss. 

Die BEG EM können Sie ausschließlich für Bestandsgebäude beantragen, also für Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für die Förderung der Heizungsoptimierung muss die Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt sein. Wenn fossile Brennstoffe genutzt werden, darf diese nicht älter als zwanzig Jahre sein.

Das gibt es bei der Antragstellung zu beachten

Seit 2024 können Sie Fördermittel für eine Heizung im Rahmen der BEG bei der KfW beantragen. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Ab Ende Februar startet die Antragstellung.

Antrag für einen Zuschuss

Der Antrag für einen Zuschuss muss gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! In diesem Vertrag muss festgehalten sein, dass das Erteilen des Auftrags an die Förderung geknüpft ist. Das heißt, die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass vereinbart werden muss, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.

Übergangsregelung für den Heizungstausch

Ein Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen. 

Antragstellung beim BAFA

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen beim BAFA startete zum 1. Januar 2024. Für die Förderung systemischer Sanierungen (BEG WG und NWG) bleibt die Antragstellung durchgängig möglich.

Fördermittel für neue Heizung und Heizungsoptimierung

Wenn Sie sich eine neue Heizung mit der BEG EM fördern lassen möchten, dürfen Sie eine Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Diese liegen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Zuschussförderungbei 30.000 Euro, sie erhöht sich auf 60.000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.

Bei der Kreditförderung liegt die Höchstgrenze bei 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Beim Heizungsaustausch oder der Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn Sie Ihrem Antrag eine Erklärung des Fachunternehmers beifügen. Darin muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt werden, ebenso wie die durch die Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus.

Zusatzboni bei der BAFA-Förderung

Beim Einbau einer neuen Heizung erhalten Sie seit 2024 Fördermittel in Form von Zuschüssen oder Krediten über die KfW. Neben der Grundförderung von 30 Prozent profitieren Sie dabei von Zusatzboni wie dem Effizienz-Bonus für die Wärmepumpedem Klimageschwindigkeits-Bonus oder dem iSFP-Bonus, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans vornehmen lassen. Die Zusatzboni sollen einen zusätzlichen Anreiz für den Wechsel von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien schaffen. 

Für die Zusatzboni gelten folgende Kriterien:  

Klimageschwindigkeits-Bonus 

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ersetzt den früheren Heizungstausch-Bonus und wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten, funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Er kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer die Immobilie auch selbst bewohnen. In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der Bonus liegt bis zum 31.12.2028 bei 20 Prozent. Danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist wie folgt gestaffelt:

  • Ab 01. Januar 2029: 17 Prozent
  • Ab 01. Januar 2031: 14 Prozent
  • Ab 01. Januar 2033: 11 Prozent
  • Ab 01. Januar 2035: 8 Prozent

Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.

Effizienz-Bonus 

Der Effizienz-Bonus für die Wärmepumpevon 5 Prozent kann zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent genutzt werden, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen oder ein natürliches Kältemittel nutzen. Er kann mit dem Geschwindigkeits-Bonus kombiniert werden. 

iSFP-Bonus

Den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent erhalten Sie, wenn Sie energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Lüftungstechnik oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP) vornehmen lassen. Der Einbau von Heiztechnik kann nicht mit dem iSFP-Bonus kombiniert werden.

Ein Beispiel: Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe 

Wenn Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, können Sie von folgenden Fördersätzen profitieren: 

  • 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpe 
  • Max. 20 Prozent über den Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 Prozent über den Effizienz-Bonus für Wärmepumpe 
  • 30 Prozent über den Einkommens-Bonus (selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr)

Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kumulierbar.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Für Maßnahmen im Neubau und bei Komplettsanierung – die BEG Wohngebäude 

Wenn Sie Ihr Haus oder Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen möchten, greift das zweite Teilprogramm der Bundesförderung – die BEG WG. Dafür ist die KfW zuständig.

Die BEG WG umfasst Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen, unter anderem in den Bereichen Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik.

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Eckpunkte der BEG WG

Effizienzhaus-Förderung im Neubau und bei einer Sanierung:

  • wenn mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (EE)
  • wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhält (NH)
  • Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden
  • Angabe der Energie- und CO2-Einsparungen zur Evaluation erforderlich

Ein Effizienz­haus ist ein energe­tischer Standard für Wohn­gebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamt­energie­bedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle? Zusätzlich zu den Effizienzhaus-Standards wurden mit der Einführung der BEG die Effizienzgebäude-Klasse für Erneuerbare Energien (EE) und für Nachhaltigkeit (NH) eingeführt.

Effizienzhäuser und andere Zusatzboni

Häuser, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden, fasst die KfW in der Gebäudekategorie WPB zusammen: Sie zählen zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland. Ein Haus, das 1957 erbaut wurde und bei dem die Außenwände nicht saniert wurden, gehört beispielsweise in diese Kategorie. Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie zur Grundförderung einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.  

Eine Familie sitzt zusammen auf einem Sofa. Die Mutter hält ein Sparschwein in der Hand, die Tochter ein Geldstück.
BEG: Nachhaltigkeit wird gefördert.

Serielle Sanierung 

Um den Aufwand bei Sanierungen zu reduzieren und die Durchführung zu erleichtern, wurde 2023 in der BEG ein neuer Bonus von 15 Prozent für die serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, wenn Sie bei der Sanierung vorgefertigte Module beispielsweise für die Anlagentechnik einer Wärmepumpe verwenden, werden Ihnen 15 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss gutgeschrieben. Den neuen Bonus können Sie beim KfW-Förderangebot Wohngebäude – Kredit 261 beantragen – vorausgesetzt Sie sanieren Ihr Haus zu einem Effizienzhaus.

Im Rahmen der BEG WG wurden für eine zusätzliche Förderung zur Basisförderung verschiedene Standards entwickelt, was die Effizienz angeht, ebenso wie bestimmte Gebäudekategorien.

Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)  

Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse)

Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung) 

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 85: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 70: 10 Prozent
  • Effizienzhaus 55: 15 Prozent 
  • Effizienzhaus 40: 20 Prozent

Zusatzboni als Tilgungszuschuss  

Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:  

  • Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent 
  • Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung):  5 Prozent 
  • WPB-Bonus (Gebäude „Worst Performing Building“): 10 Prozent 
  • Bonus für serielles Sanieren: 15 Prozent  

Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.

Förderungen BEG WG im Neubau

Eine Kreditförderung für einen Neubau können Sie beantragen, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse handelt. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit. Details und Förderbestimmungen zum KfW- Förderprodukt Wohngebäude Kredit (261) erhalten Sie auf der KfW-Website.

Bildnachweise: © iStock.com / vgajic, iStock.com / simpson33, iStock.com / Hispanolistic

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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