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Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.
Förderung

BEG-Förderung 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für Eigentümer von Wohnimmobilien als Unterstützung beim Heizungstausch, bei einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen und bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Beim Heizungstausch sind nun Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich– abhängig vom Einkommen und der persönlichen Situation. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist vor allem für den Heizungstausch und die Effizienzhaussanierung zuständig; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert weitere Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung, Lüftungstechnik und Dämmung. Für Neubauten gelten gesonderte KfW-Programme.

FAKT

Bis zu 80 Prozent Förderung beim Heizungstausch

Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und die sich in der niedrigsten Einkommensstufe befinden, können Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus bis zu einem Fördersatz von 80 Prozent kombinieren. Beispiel: Für ein Einfamilienhaus werden bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten bei einer Heizungssanierung berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

Quelle: BMWE, BEG-Richtlinien vom 17. Juli 2026, gültig ab 21. Juli 2026.

Welche BEG-Förderung passt zu meinem Vorhaben?

Der richtige Förderweg hängt davon ab, ob Sie eine Heizung austauschen, eine einzelne Sanierungsmaßnahme umsetzen, das gesamte Gebäude zum Effizienzhaus sanieren oder neu bauen möchten.

Eine Infografik zeigt, welche Förderbereiche es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt.

Die KfW vergibt Zuschüsse für den Heizungstausch und Kredite für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen. Das BAFA fördert weitere Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand. 

Der Neubau und Ersterwerb eines klimafreundlichen gelten eigene KfW-Programme.

Ihr VorhabenFörderbereichAnlaufstelleFörderart
Neue klimafreundliche Heizung oder
Gebäude- und Wärmenetzanschluss
BEG EinzelmaßnahmenKfWZuschuss
Dämmung, Fenster, Lüftung oder
Anlagentechnik außer Heizung
BEG EinzelmaßnahmenBAFAZuschuss
Heizungsoptimierung, zum Beispiel
hydraulischer Abgleich
BEG EinzelmaßnahmenBAFAZuschuss
Komplettsanierung eines Wohngebäudes
zum Effizienzhaus
BEG WohngebäudeKfW über
Finanzierungspartner
Kredit mit
Tilgungszuschuss
Klimafreundlicher
Neubau oder Erstkauf
KFNKfW über
Finanzierungspartner
Förderkredit
Quelle: BAFA-Förderprogramm im Überblick und KfW-Produktseiten, Stand Juli 2026

GUT ZU WISSEN

Förderrecht und Heizungsrecht sind nicht identisch

Die BEG regelt, ob und in welcher Höhe eine Maßnahme finanziell gefördert wird. Welche Heizung rechtlich eingebaut und betrieben werden darf, richtet sich dagegen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Heizungsanforderungen, wie etwa dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG 2024) und dem neuen, voraussichtlich ab 1.11.2026 gültigen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eine rechtlich zulässige Heizung ist deshalb nicht automatisch förderfähig; umgekehrt ersetzt eine Förderzusage nicht die Prüfung der gesetzlichen Anforderungen.

Was hat sich bei der BEG-Förderung seit 21. Juli 2026 verändert?

Die BEG-Reform hat vor allem die Förderhöchstbeträge, die Einkommensförderung und einzelne Bonusregelungen verändert.

Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung bleibt erhalten. Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien mit einem minderjährigen Kind werden stärker berücksichtigt. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus stufenweise, der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit werden künftig halbjährlich reduziert.

  • Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, innovative Heiztechnik, die Investitionsmehrkosten wasserstofffähiger Heizungen und förderfähige Netzanschlüsse bleiben grundsätzlich förderfähig.
  • Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit betragen zunächst 28.000 Euro und sinken ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro. Die Degression endet bei 22.000 Euro (ab August 2030).
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.
  • Der Einkommensbonus wird in drei Stufen von 10, 30 und 40 Prozent vergeben; maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
  • Bei mindestens einem minderjährigen Kind mit Kindergeldberechtigung erhöht sich die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus pauschal und einmalig um 10.000 Euro.
  • Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen und der pauschale Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.
  • Ab dem 1. Quartal 2027 wird für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % eingeführt. Im Gegenzug wird die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % abgesenkt.

Quelle: BMWE, finale BEG-Richtlinien und KfW-Förderbedingungen, Stand Juli 2026

Wie hoch ist die BEG-Förderung für eine neue Heizung?

Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Zusatzboni zusammen.

Die Grundförderung kann von Eigentümern beantragt werden, die eine förderfähige Heizung einbauen oder einen förderfähigen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen lassen. Einkommensabhängige Boni und der Klimageschwindigkeitsbonus sind grundsätzlich an die Selbstnutzung der geförderten Wohneinheit gebunden. Mehrere Förderbestandteile (Grundförderung plus Boni) können kombiniert werden, allerdings gilt eine Förderobergrenze.

FörderbestandteilHöheWer kann ihn erhalten?
Grundförderung30 %Eigentümer beim
Einbau einer förderfähigen
Heizung oder eines
förderfähigen Netzanschlusses
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzende Eigentümer
beim vorzeitigen Austausch
einer berechtigten alten Heizung
Einkommensbonus10 %, 30 % oder 40 %Selbstnutzende Eigentümer,
abhängig vom zu
versteuernden
Haushaltsjahreseinkommen
FamilienregelungEinkommensgrenze + 10.000 EuroSelbstnutzende Eigentümer
mit mindestens einem
minderjährigen Kind und
Kindergeldberechtigung
im Haushalt
Maximaler Fördersatzgrundsätzlich 70 %Bei Kombination
mehrerer Förderbestandteile
Maximaler Fördersatz
bei niedrigem Einkommen
bis zu 80 %Bei Kombination
mehrerer Förderbestandteile
in der niedrigsten
Einkommensstufe

Wie ist der Einkommensbonus gestaffelt?

Der Einkommensbonus richtet sich nicht nach dem Bruttoeinkommen, sondern nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Für den Nachweis verlangt die KfW die maßgeblichen Einkommensteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung. Lebt in der selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit mindestens ein minderjähriges Kind, für das Kindergeld bezogen wird, reduziert sich die Einkommensgrenze für die Bonusprüfung pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Die Zahl der Kinder hat darauf keinen Einfluss.

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 Euro40 %
über 30.000 bis 40.000 Euro30 %
über 40.000 bis 50.000 Euro10 %
über 50.000 Eurokein Einkommensbonus

Beispiel: Familie mit Kindern

Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro und mindestens einem minderjährigen Kind wird bei der Bonusprüfung so behandelt, als läge die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 Euro niedriger. Dadurch kann die Familie die Stufe mit 40 Prozent Einkommensbonus erreichen. Die Familienregelung ist kein zusätzlicher Zuschuss, sondern verschiebt nur die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus.

Welche Heizungen werden gefördert?

Die KfW fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und förderfähige Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Fossile Öl– und Gasheizungen erhalten keinen BEG-Zuschuss. Gefördert werden können insbesondere solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik, die Investitionsmehrkosten wasserstofffähiger Gas-Brennwertheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Auch bestimmte Umfeldmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung können Teil der förderfähigen Kosten sein.

Gefördert werden können insbesondere

HINWEIS WÄRMENETZ

Bei feststehendem Wärmenetzanschluss kann die Einzelheizung ausgeschlossen sein

Soll ein Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung oder einer rechtsverbindlichen Erklärung des Wärmeversorgers innerhalb von drei Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden, kann die Förderung auf den Wärmenetzanschluss begrenzt sein. Vor der Planung einer Einzelheizung sollten Eigentümer deshalb den Stand der kommunalen Wärmeplanung und mögliche Anschlussvorgaben prüfen.

Broschüren und Formulare

Die Reihe der VdZ-Informationsbroschüren wird kontinuierlich erweitert und steht Ihnen als Download kostenfrei zur Verfügung.

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Die förderfähigen Kosten

Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt nicht nur vom Fördersatz ab.

Entscheidend sind die von der KfW anerkannten förderfähigen Kosten und der zum Antragszeitpunkt geltende Förderhöchstbetrag. Für die erste Wohneinheit werden zunächst höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. In Mehrfamilienhäusern kommen gestaffelte Höchstbeträge für weitere Wohneinheiten hinzu. Die tatsächliche Auszahlung kann deshalb auch bei einem hohen Fördersatz deutlich unter dem prozentualen Anteil der Gesamtrechnung liegen.

WohneinheitMaximal förderfähige Kosten
erste Wohneinheit28.000 Euro
zweite bis sechste Wohneinheitjeweils 15.000 Euro
ab der siebten Wohneinheitjeweils 8.000 Euro

Wie sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag?

StichtagKlimageschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten erste Wohneinheit
ab 21.07.202616 %28.000 Euro
ab 01.02.202712 %27.250 Euro
ab 01.08.20278 %26.500 Euro
ab 01.02.20284 %25.750 Euro
ab 01.08.2028entfällt25.000 Euro
ab 01.02.202924.250 Euro
ab 01.08.202923.500 Euro
ab 01.02.203022.750 Euro
ab 01.08.203022.000 Euro
Quelle: BMWE/KfW, Förderbedingungen ab 21. Juli 2026

Rechenbeispiel: Wie hoch kann der Zuschuss für eine Wärmepumpe sein?

Ein selbstnutzender Eigentümer lässt eine Wärmepumpe für insgesamt 32.000 Euro einbauen. Für die erste Wohneinheit werden bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt. Der Eigentümer erfüllt die Voraussetzungen für 30 Prozent Grundförderung, 40 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Rechnerisch wären das 86 Prozent. Da der Fördersatz in der niedrigsten Einkommensstufe auf 80 Prozent begrenzt ist, beträgt der maximale Zuschuss 22.400 Euro. Die verbleibenden 9.600 Euro der Gesamtkosten trägt der Eigentümer selbst.

RECHNUNG

28.000 Euro x 80 Prozent = 22.400 Euro Zuschuss

Die Förderung bezieht sich nur auf die förderfähigen Kosten und nicht auf die Investitionskosten für die gesamte Heizungssanierung. Alle Kosten, die den Förderhöchstbetrag übersteigen, werden nicht in die Zuschussberechnung einbezogen.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das BAFA?

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, die den Wärmebedarf senken oder die vorhandene Anlagentechnik effizienter machen.

Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung, Heizungsoptimierung sowie bestimmte Gebäudenetze. Für viele Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt; bei bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzender KfW-Kredit genutzt werden.

MaßnahmeGrundförderungMöglicher Zusatz
Gebäudehülle, zum Beispiel
Dämmung, Fenster und
Außentüren
15 %5 % iSFP-Bonus
Anlagentechnik außer
Heizung, zum Beispiel
Wohnungslüftungsanlage
15 %5 % iSFP-Bonus
Heizungsoptimierung zur
Effizienzverbesserung
15 %5 % iSFP-Bonus
Emissionsminderung an
bestehenden
Biomasseanlagen
50 %kein iSFP-Bonus
Fachplanung und
Baubegleitung
50 %innerhalb der jeweiligen
Fördergrenzen
Quelle: BAFA und finale Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen, gültig ab 21. Juli 2026

Wie funktioniert der iSFP-Bonus?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine festgelegte, auf die Bedürfnisse des Wohngebäudes abgestimmte Planung für dessen schrittweise energetische Sanierung. Der iSFP ist Bestandteil der staatlich geförderten Energieberatung EBW („Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“). Wird eine förderfähige Maßnahme als Teil eines geförderten iSFP umgesetzt, kann ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozent gewährt werden. Zugleich steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die betreffenden Maßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der iSFP-Bonus wird jedoch nur auf den Betrag angewendet, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 Euro (brutto) übersteigt. Die Maßnahme muss innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Für den Heizungstausch wird der iSFP-Bonus nicht gewährt.

BEISPIEL ISFP

50.000 Euro förderfähige Investitionskosten

Bei einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme mit Investitionskosten in Höhe von 50.000 Euro werden 15 Prozent Grundförderung und – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – fünf Prozent iSFP-Bonus auf die anerkannten förderfähigen Ausgaben angewendet. Das entspricht einem Gesamtzuschuss von 8.500 Euro (7.500 Euro Grundförderung + 1.000 Euro iSFP-Bonus). Der iSFP-Bonus von fünf Prozent bezieht sich in diesem Fall auf 20.000 Euro (50.000 Euro Gesamtkosten – 30.000 Euro Mindestinvest).

Mein BEG-Antrag in sechs Schritten

Bei der BEG gilt grundsätzlich: Förderantrag stellen, bevor mit der eigentlichen Umsetzung begonnen wird. Für Zuschüsse ist vor der Antragstellung in der Regel ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich, der eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält. Bei Förderkrediten wird der Antrag über einen Finanzierungspartner gestellt. Weil sich die Verfahrensschritte je nach Förderprodukt unterscheiden, sollten Eigentümer den zuständigen Fachbetrieb und gegebenenfalls den Finanzierungspartner frühzeitig einbinden.

  1. Maßnahme planen: Lassen Sie möglichst früh prüfen, welche Maßnahme zu Ihrem Gebäude passt und welche technischen Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Bei vielen Effizienzmaßnahmen und bei einer Effizienzhaus-Sanierung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend.
  2. Vertrag mit Förderbedingung abschließen: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten. Dadurch bleibt der Auftrag an die Bewilligung der Förderung gekoppelt.
  3. Bestätigung erstellen lassen: Für die KfW-Heizungsförderung wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Bei BAFA-Maßnahmen wird in der Regel eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
  4. Förderung beantragen: Privatpersonen beantragen den Zuschuss für den Heizungstausch im Kundenportal Meine KfW. Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden über das BAFA-Portal beantragt. Förderkredite werden über einen Finanzierungspartner eingereicht.
  5. Zusage abwarten und Maßnahme umsetzen: Beginnen Sie mit den Arbeiten erst, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Umsetzung muss innerhalb des in der Zusage genannten Zeitraums erfolgen.
  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten werden Rechnungen und technische Nachweise bei KfW oder BAFA eingereicht. Rechnungen sollten unbar bezahlt und eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden können.

WICHTIG

Ein Vertrag vor dem Förderantrag ist möglich – aber nur mit Förderbedingung

Für viele BEG-Zuschüsse wird vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Die aufschiebende oder auflösende Förderbedingung muss bereits bei Vertragsabschluss enthalten sein; eine nachträgliche Ergänzung ist nicht zulässig. Entscheidend ist außerdem, dass mit der eigentlichen Umsetzung nicht förderschädlich begonnen wird. Die Vorgaben des jeweiligen KfW- oder BAFA-Programms sind verbindlich.

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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Wie wird die Komplettsanierung eines Wohngebäudes gefördert?

Die BEG Wohngebäude (BEG WG) fördert die umfassende Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus.

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Gebäudestandard, der den Gesamtenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle bewertet. Gefördert wird nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das abgestimmte Sanierungspaket für das gesamte Gebäude. Die Finanzierung erfolgt über den KfW-Kredit 261 mit einem möglichen Tilgungszuschuss. Auch der Ersterwerb eines frisch energetisch sanierten Effizienzhauses kann förderfähig sein.

DEFINITION

Was bedeutet Effizienzhaus?

Die Effizienzhaus-Stufe beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, desto geringer ist der zulässige Energiebedarf. Zusätzlich gelten Anforderungen an die Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Ab dem 21. Juli 2026 sind die geförderten Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal an eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse gekoppelt.

Seit dem 21. Juli 2026 werden die Effizienzhausstufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal nur noch mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert. Für die EE-Klasse müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Für die NH-Klasse ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erforderlich. EE- und NH-Klasse sind alternative Förderwege und werden nicht miteinander kombiniert. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben und weist die Einhaltung der technischen Anforderungen nach. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Welche Tilgungszuschüsse gelten bei der Effizienzhaus-Sanierung?

Effizienzhaus-KlasseTilgungszuschuss ab 21.07.2026
Effizienzhaus 40 EE10 %
Effizienzhaus 40 NH15 %
Effizienzhaus 55 EE5 %
Effizienzhaus 55 NH10 %
Effizienzhaus 70 EEkeinTilgungszuschuss 
Effizienzhaus 70 NH5 %
Effizienzhaus 85 EEkein Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 NH5 %
Effizienzhaus Denkmal EE5 %
Effizienzhaus Denkmal NH10 %

Auch bei Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 85 EE bleibt der zinsverbilligte Förderkredit grundsätzlich bestehen, obwohl kein regulärer Tilgungszuschuss vorgesehen ist. Die Nachhaltigkeits-Klasse liegt bei jeder Effizienzhaus-Stufe fünf Prozentpunkte über der entsprechenden EE-Klasse. Die tatsächlichen Kreditkonditionen hängen vom Zeitpunkt der Zusage, der Laufzeit und dem gewählten Finanzierungsmodell ab. Zusätzlich können bei erfüllten Voraussetzungen Bonusförderungen hinzukommen.

Welche Zusatzboni gibt es bei der BEG WG?

ZusatzbonusHöhe und Voraussetzung
WPB-Bonus10 Prozentpunkte bei Sanierung eines
Worst Performing Building;
maßgeblich sind die Förderbedingungen
der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe
Serielle Sanierung EH 40/5515 Prozentpunkte bei
Effizienzhaus 40 oder 55, j
eweils EE- oder NH-Klasse
Serielle Sanierung EH 70 EE5 Prozentpunkte; technische
Beantragung voraussichtlich
ab Ende September 2026 möglich

Ein Worst Performing Building (WPB) gehört zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands. Der Nachweis erfolgt über festgelegte Kriterien, wozu beispielsweise ein Energiebedarfsausweis mit Effizienzklasse H oder ein entsprechend hoher Endenergiebedarf zählen. Das Baujahr allein reicht nicht aus. Bei der seriellen Sanierung werden digital geplante und industriell vorgefertigte Fassaden-, Dach- oder Anlagenteile eingesetzt. Der Bonus für serielle Sanierung kann mit dem WPB-Bonus und einer NH-Klasse kombiniert werden. Insgesamt sind im KfW-Programm 261 bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss möglich.

Quelle: KfW, Wohngebäude – Kredit 261, und finale Richtlinie BEG Wohngebäude

Welche Förderung gilt für einen klimafreundlichen Neubau?

Neubauten werden nicht über die BEG-Wohngebäude-Sanierung und das KfW-Programm 261 gefördert.

Für den Neubau und den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes gelten insbesondere die KfW-Programme 297 und 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“. Die Förderung wird als zinsverbilligter Kredit vergeben. Die Höhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und einem möglichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ab.

KfW-FörderstufeMöglicher Kredit je Wohneinheit
Klimafreundliches Effizienzhaus 40bis zu 100.000 Euro
Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude
bis zu 150.000 Euro
Zeitlich befristete Förderstufe
Effizienzhaus 55
bis zu 100.000 Euro

Die befristete Förderung des Effizienzhauses 55 endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder früher, wenn die verfügbaren Bundesmittel ausgeschöpft sind. Für die Förderstufe gelten zusätzliche Voraussetzungen, darunter eine gültige Baugenehmigung und ein noch nicht begonnenes Vorhaben. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt.

Quelle: KfW, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298, Stand Juli 2026

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026

Den Zuschuss für den Heizungstausch und förderfähige Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse beantragen Privatpersonen grundsätzlich bei der KfW. Das BAFA ist für weitere Einzelmaßnahmen zuständig, darunter Dämmung, Fenster, Anlagentechnik (außer der Heizung) sowie die Heizungsoptimierung. Eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus wird über den KfW-Kredit 261 finanziert. Für Neubauten gelten die separaten KfW-Programme zum klimafreundlichen Neubau. Die konkrete Zuständigkeit sollte vor Vertragsabschluss anhand des geplanten Vorhabens geprüft werden.

Ja. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der eigentlichen Umsetzung gestellt werden. Bei vielen Zuschussprogrammen ist vor der Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen. Bei Förderkrediten erfolgt der Antrag über einen Finanzierungspartner. Maßgeblich sind immer die Verfahrensregeln des konkreten KfW- oder BAFA-Programms.

Förderfähige Kosten sind die Ausgaben, die KfW oder BAFA nach den jeweiligen Richtlinien für die Zuschussberechnung anerkennen. Dazu können neben dem Wärmeerzeuger auch Installation, bestimmte Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und weitere unmittelbar verbundene Leistungen gehören. Nicht jede Position einer Rechnung ist automatisch förderfähig. Zusätzlich gilt ein Förderhöchstbetrag. Beim Heizungstausch werden für die erste Wohneinheit seit dem 21. Juli 2026 zunächst höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.

Mehrere Förderbestandteile können kombiniert werden, wenn alle jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Heizungsförderung lassen sich zum Beispiel Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus verbinden. Die Summe ist jedoch durch den maximalen Fördersatz begrenzt. Bei der Effizienzhaussanierung können unter anderem der WPB-Bonus, der Bonus für serielle Sanierung und die Nachhaltigkeits-Klasse zusammenwirken. Ob eine Kombination zulässig ist, hängt vom Förderprodukt, der Maßnahme und dem Gebäude ab.

Eine neue rein fossil betriebene Gas- oder Ölheizung erhält keinen Zuschuss aus der BEG-Heizungsförderung. Förderfähig sind Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und bestimmte Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen können nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Anlage berücksichtigt werden. Bei Hybridheizungen ist nur der erneuerbare Heizsystemanteil bezuschussbar. Bei bestehenden fossilen Heizungen kann das BAFA einzelne Optimierungsmaßnahmen fördern, sofern die Anlage und das Gebäude die Voraussetzungen erfüllen. Bei fossil betriebenen Wärmeerzeugern gilt für die Heizungsoptimierung eine Altersgrenze von höchstens 20 Jahren.

Nein. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Eine Maßnahme sollte deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung der Förderbedingungen, der technischen Voraussetzungen und des Antragsverfahrens beauftragt werden. Außerdem sind ausschließlich die aktuellen Förderrichtlinien, Merkblätter und Förderzusagen rechtlich maßgeblich. Diese Seite bietet eine redaktionelle Orientierung, ersetzt aber weder die Förderberatung noch die Prüfung des Einzelfalls.

Primärquellen und weiterführende Informationen

HERSTELLERNEUTRAL SEIT 2007

Unabhängige Orientierung rund ums Heizen

intelligent-heizen.info informiert unabhängig von einzelnen Herstellern und ohne Produktempfehlungen. Die Inhalte ordnen Förderprogramme und technische Möglichkeiten anhand fachlicher Kriterien ein. Grundlage sind Primärquellen von KfW, BAFA und Bundesministerien sowie die Expertise der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.

Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Merkblätter und Förderzusagen. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Bildnachweise: © iStock.com / vgajic, iStock.com

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