Wenn Sie einen Neubau energiesparend realisieren möchten, haben Sie eine Menge Möglichkeiten – sowohl bei der Bauweise als auch bei den Energieträgern. Darüber hinaus unterstützen Sie neue Fördermittel.
Themen im Überblick
Was bedeutet es, energieeffizient zu bauen?
Energieeffizient zu bauen heißt, den Bedarf an Energie so gering wie möglich zu halten und auf erneuerbare Energien zu setzen. Folgende Aspekte spielen eine wichtige Rolle:
- Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Wärme ressourcenschonend zu erzeugen.
- Energieverluste können durch eine gute Wärmedämmung verhindert werden.
- Gebäude sollten dazu mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sein.
- Mithilfe von Energiemanagementsystemen können Heizung und Lüftung bedarfsorientiert gesteuert werden.
- Eine platzsparende und kompakte Bauweise ist per se mit einem reduzierten Energiebedarf verbunden.
Um beurteilen zu können, wie energieeffizient ein Haus ist, wird mit dem Prinzip des Referenzgebäudes für verschiedene Haustypen gearbeitet, die dazu dienen, Häuser energetisch zu bewerten. Es spielt vor allem beim Beantragen von Fördermitteln eine Rolle. Das Referenzgebäude des von Ihnen geplanten Hauses gibt vor, welche Anforderungen Sie bei der Anlagentechnik (bspw. Heizung, Lüftung) und bei der Gebäudehülle (unter anderem Außenwände, Fenster, Dach) erfüllen müssen. Bestimmte Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Als Bewertungsgrundlage dient der Primärenergiebedarf. Dieser gibt an, wie viel Energie Sie für Ihr Haus benötigen. Dabei werden sämtliche Prozesse mit einbezogen, die dazu dienen, die Energie zur Verfügung zu stellen und die Energie für die Heizung, Lüftung, Kühlung und die Warmwasserbereitung zu nutzen.
Gesetzliche Standards beim Bauen
Die energetischen Standards, die beim energieeffizienten Bauen gelten, sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das Gebäudeenergiegesetz wurde 2020 eingeführt, um zuvor existierende Energiegesetze für Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden (Neubauten und Bestandsgebäude), zu bündeln. Es schreibt vor, welche energetische Qualität ein Haus besitzen muss, wie hoch der Anteil von erneuerbaren Energieträgern sein muss und wie Energieausweise auszustellen und zu verwenden sind.
2023 wurden einige wesentliche Punkte angepasst. Demnach muss der Primärenergiebedarf bei Neubauten im Vergleich zu einem entsprechenden Referenzgebäude um 55 Prozent geringer sein. Außerdem sind Sie bei Bau eines neuen Gebäudes dazu verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen.
Seit 2023 wird Ihnen auch selbst erzeugter Strom angerechnet. Beim neuen Standard für den Neubau wird von Niedrigstenergiehaus, KfW-Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 55 gesprochen.
Derzeit wird über die 2. Novellierung des GEG beraten. Wird die Novellierung beschlossen, soll das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Das Effizienzhaus 55 wird zum Standard
Ein neues Haus zu bauen, ist eine große und eine langfristige Investition. Deshalb sollte es den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Bevor Sie bauen, sollten Sie sich darüber klar werden, welchen energetischen Standard Sie anstreben.
Bei Neubauten sind Sie dazu verpflichtet, einen festgelegten energetischen Gebäudestandard zu erfüllen. Das sind die erwähnten 55 Prozent, die Sie gegenüber einem Referenzgebäude, das dem geplanten Haus in Größe, Stockwerken etc. entspricht, aber mit einer durchschnittlichen Technik ausgestattet ist, erfüllen müssen. Es bedeutet, dass Sie nur 55 Prozent so viel Energie verbrauchen dürfen wie in dem festgelegtem Referenzgebäude, das von einem 100-prozentigem Energieverbrauch ausgeht. Das heißt ein Effizienzhaus 55 verbraucht 45 Prozent weniger Energie als ein vergleichbarer Standard.
Nur der klimafreundliche Neubau wird gefördert
Finanzielle Unterstützung beim energieeffizienten Bauen erhalten Sie unter anderem durch die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – vorausgesetzt Sie gehen über das Effizienzhaus 55 hinaus. Da das Effizienzhaus 55 seit 2023 den Neubau-Standard beschreibt, Fördermittel aber dazu beitragen sollen, dass höhere Energiestandards realisiert werden, gibt es diese nur, wenn Sie mindestens ein Effizienzhaus 40 anstreben. Dann greift die von der KfW im März 2023 eingeführte Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau“.
Tipp: Da geplant ist, das GEG anzupassen und ab 2025 das Effizienzhaus 40 als gesetzlichen Neubau-Standard einzuführen, empfiehlt es sich, schon heute auf höhere Energiestandards bei Neubauten zu setzen und sich mit Blick auf die Zukunft für ein klimafreundliches Haus zu entscheiden.
Eine effiziente Heizungsanlage ist Pflicht
In einem klimafreundlichen Neubau oder Effizienzhaus 40 benötigen Sie ein Heizsystem, welches besonders viel Energie einspart und ressourcenschonend ist. Eine gute Lösung stellt die Wärmepumpe dar, die auf erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurückgreift und die Grundwasserwärme, die Wärme der Luft oder die Erdwärme nutzt. Für den Betrieb braucht sie nur einen geringen Anteil an elektrischer Energie. Aus 1 kWh Strom erzeugt die Wärmepumpe 4 kWh Wärme. In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und einer Solarthermie-Anlage können Sie weitere Pluspunkte in Sachen Energieeffizienz erzielen. Die Solarthermie-Anlage können Sie zum Aufbereiten des warmen Wassers nutzen. Mit dem selbst erzeugten Strom aus Ihrer PV-Anlage können Sie Ihre Wärmepumpe betreiben und erfüllen damit auch gleichzeitig die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 Plus. Noch effizienter wird es, wenn Sie die Wärmepumpe mit einer Flächenheizung verknüpfen, die dafür sorgt, dass die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt wird.
Wenn Sie die Fördermittel der KfW abrufen möchten, dürfen Sie keine Biomasse, Öl und Gas nutzen. Folgende weitere Faktoren sind bei der Umsetzung eines Effizienzhaus 40 zu beachten:
- Der Energieverbrauch darf nur 40 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes betragen (Effizienzhaus 40). Es müssen die hohen Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.
- Es muss ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Warmwasser- und Wärmeversorgung gewährleistet sein.
- Eine sehr gute Wärmedämmung (vom Dach bis zur Bodenplatte) ist vorgeschrieben, ebenso Wärmeschutz bei Fenstern (beispielweise durch Dreischeiben-Schutzverglasung).
- Wärmebrücken müssen vermieden und eine luftdichte Gebäudehülle angestrebt werden.
Was das Qualitätssiegel Nachhaltigkeit bedeutet
Nachhaltig zu bauen, bedeutet mehr, als sich für ein energiesparendes Heizsystem zu entscheiden. So ist an das Effizienzhaus 40 automatisch die Forderung geknüpft, dass es den strengen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen muss, die im Rahmen des staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entwickelt wurden. Voraussetzung dafür sind unter anderem geringe Grenzwerte bei Treibhausgas-Emissionen und das Verwenden von nachhaltigem Baumaterial sowie von schadstoffarmen Baustoffen. Das QNG, das das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegeben hat, beinhaltet weitere bauliche Anforderungen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Schallschutz. Es gibt diese zwei Abstufungen:
- QNG-Plus für überdurchschnittliche Qualität (Beispiel: 50 Prozent der verbauten Hölzer müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen)
- QNG Premium für deutlich überdurchschnittliche Qualität (Beispiel: 80 Prozent der verbauten Hölzer müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen)
Das Zertifikat für das Qualitätssiegel ist eine Voraussetzung für Fördermittel und muss bei der entsprechenden Zertifikatsstelle beantragt werden. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit mit einer Nachhaltigkeits-Expertin oder einem Nachhaltigkeits-Experten: Diese stehen Ihnen beratend zur Seite und kümmern sich beispielsweise um die Nachweise, die für die Zertifizierung erforderlich sind, wie die Lebenszykluskostenberechnungen (LCC). Das Zertifikat für Ihr Haus erhalten Sie üblicherweise nach Abschluss der Bauarbeiten.
Weitere Details zum QNG finden Sie in der Broschüre des BMWSB.
Passivhaus und andere Haustypen
Ein entscheidendes Kriterium beim Bewerten von energieeffizienten Häusern stellt der geringe Primärenergiebedarf pro Jahr dar. Diesen Anspruch können Sie auch erfüllen, indem Sie beim Bauen auf energieeinsparende Baumaterialien achten und sich für Baukonzepte wie das Passivhaus, das Nullenergiehaus oder ein Plusenergiehaus entscheiden. Diese beruhen auf einer außerordentlich guten Wärmedämmung in Kombination mit einem auf erneuerbare Energien basierenden Heizsystem und bei allen nimmt die Solartechnik (Solarthermie und PV) eine Schlüsselfunktion ein. Ein Überblick über die Eigenschaften der jeweiligen Haustypen:
Passivhaus
Es zeichnet sich durch besonders energieeffiziente Bauteile und eine ausgereifte Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung aus. Es nutzt die Sonneneinstrahlung, die Abwärme der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der elektrischen Geräte, sodass ein Heizsystem entsprechend kleiner ausfallen oder gar nicht mehr nötig ist. Im Vergleich zu üblichen Neubauten spart das Passivhaus 75 Prozent der Heizenergie ein.
Nullenergiehaus
Es zeichnet sich dadurch aus, dass es die Energie, die es zum Heizen und für den elektrischen Strom braucht, auch selbst erzeugt. Die Energie, die erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, Solarthermie – und eine PV-Anlage erzeugen, steht in einem ausgeglichenen Verhältnis zu der Energie, die extern zugeführt wird, beispielsweise über das Stromnetz. Der Name resultiert daraus, dass ein Nullenergiehaus, auf das gesamte Jahr betrachtet, rein rechnerisch null Energie verbraucht.
Plusenergiehaus
Es zeichnet sich dadurch aus, dass es keine externe Energie benötigt. Vielmehr erzeugt das Haus selbst die Energie, die es braucht. Es produziert über die eigne PV-Anlage so viel Strom, dass damit der eigene Bedarf gedeckt werden kann.
FAQ – Energieeffizient bauen
Wer energieeffizient bauen möchte, kann sich an den folgenden Merkmalen orientieren: Ein energieeffizientes Haus heizt mit erneuerbarer Energie (Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse). Es verfügt dank einer guten Dämmung über einen optimalen Wärmeschutz. Eine Lüftungsanlage sorgt dafür, dass Wärmeverluste vermieden und ein gesunder Luftaustausch stattfindet.
Seit 2023 muss ein Neubau den Energiestandard eines Effizienzhauses 55 aufweisen, das heißt, dass der zulässige Primärenergiebedarf eines Hauses im Jahr nicht mehr als 55 Prozent eines entsprechenden Referenzgebäudes, welches in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch ist, betragen darf. Die Jahre zuvor lag der zulässige Richtwert des Primärenergiebedarfs eines Effizienzhauses bei 75 Prozent.
Mit Blick auf die Zukunft macht es Sinn, über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard eines Effizienzhauses 55 hinauszugehen und stattdessen gleich ein Effizienzhaus 40 anzugehen, das voraussichtlich ab 2025 den neuen Standard vorgibt. Wer heute baut, kann von den Fördermitteln profitieren, die es für das Effizienzhaus 40 bzw. den klimafreundlichen Neubau gibt.
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