
Heizungsförderung 2021
Zu Anfang 2021 wurde die Förderung energiesparender Heiztechnik durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgesetzt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Maßnahmen der BEG und die schrittweise Umsetzung.
Förderung im Überblick
Förderung für die Haussanierung: das Ganze im Blick
Bei der Komplettsanierung eines Gebäudes werden Maßnahmen wie der Austausch alter Fenster, die Wärmedämmung und der Einbau einer neuen Heizung perfekt aufeinander abgestimmt. Die Investition lohnt sich – mit den neuen Fördermitteln durch die BEG mehr denn je.
- Umfassende energetische Sanierung spart Heizkosten und steigert den Immobilienwert
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Tilgungszuschuss liegt bei bis zu 75.000 Euro
Staatliche Förderung für die energetische Sanierung: Das sind Ihre Optionen
Sie möchten künftig weniger Geld fürs Heizen ausgeben, die Umwelt entlasten und den Wert Ihrer Immobilie steigern? Für mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden sorgen insbesondere die Installation einer neuen Heizung, der Austausch alter Fenster sowie die fachgerechte Dämmung von Dach und Fassade. Ihr Einsatz für ein energieeffizientes Zuhause wird vom Staat honoriert: Für die Investitionen im Rahmen einer energetischen Sanierung zum Effizienzhaus-Standard können Sie Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen und dabei seit Juli von den neuen Bonusregeln zu den neu eingeführten Effizienzhaus-Klassen profitieren. Beim BAFA können Sie ausschließlich einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung beantragen.
Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen beim BAFA
Seit 1. Januar 2021 können Sie bei der KfW keinen Zuschuss mehr für einzelne energetische Maßnahmen wie die Wärmedämmung oder den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten. Den Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen erhalten Sie jetzt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme (BEG EM). Unterstützung gibt es außerdem für das Heizen mit erneuerbaren Energien, wie bspw. beim Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermieanlage oder auch einer Hybridheizung.
Neu durch die BEG: Wenn Sie die Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vornehmen lassen, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Das bedeutet mit dem iSFP-Bonus bekommen Sie sogar 50 Prozent, wenn Sie auf erneuerbare Energieträger umsteigen. Außerdem können Sie zusätzlich vom Innovationsbonus Biomasse von 5 Prozent profitieren – vorausgesetzt Ihre neue Anlage hält die Grenzwerte für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter ein.
Besonders hohe Zuschüsse beim Tausch einer Ölheizung
Wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine neue Biomasseanlage austauschen, können Sie besonders hohe Zuschüsse einstreichen, denn dann können Sie die neuen Zusatzboni mit der Austauschprämie für die Ölheizung, die seit 2020 gilt, kombinieren:
- 10 Prozent Austauschprämie für die Ölheizung
- 35 Prozent Biomasseanlage
- 5 Prozent Biomasse Innovationsbonus
- 5 Prozent iSFP- Bonus
Der Staat trägt in diesem Fall also insgesamt 55 Prozent der Kosten. Das gilt übrigens auch, wenn Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist.
KfW-Förderung für energetische Sanierung
Die KfW-Förderung können Sie für die energetische Sanierung nutzen, wenn Sie eine Komplettsanierung anstreben oder Sie Ihre Immobilie auf ein energetisches Niveau bringen möchten, das den KfW-Effizienzhaus-Standards entspricht.
Allgemeine Infos zur KfW-Förderung
Die KfW-Förderung beruht auf sogenannten Effizienzhaus-Standards. Diese werden durch eine Kennzahl angegeben, die sich an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientiert. Ein Beispiel: Ein KfW- Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Energie eines Gebäudes nach den GEG- Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je kleiner eine Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes und desto höher fällt die Förderung aus. Wichtig ist, sämtliche Sanierungsmaßnahmen professionell zu planen und umzusetzen, damit sie gut aufeinander abgestimmt sind. Daher schreibt die KfW vor, dass Sie ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes bei der Sanierung unterstützt und die Unterlagen für den Antrag erstellt.
KfW-Kredit für Sanierung seit Juli 2021
Wenn Sie die umfassende Sanierung Ihrer Immobilie nicht aus eigenen Mitteln stemmen können, greift Ihnen der Staat mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit für die Sanierung unter die Arme. Mit dem Förderangebot 261 bietet Ihnen die KfW einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Wenn Sie nur einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen, wie etwa den Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung von Fenstern oder die Optimierung der Heizungsanlage, können Sie das Förderangebot 262 nutzen und einen zinsgünstigen Kredit von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
KfW- Förderung für die Baubegleitung
Zusammen mit den KfW-Förderangeboten zur BEG können Sie einen Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz beantragen: 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Ihnen zurückerstattet. Das ehemals eigenständige Förderangebot zur Baubegleitung 431 gibt es seit Juli 2021 nicht mehr.

Geld vom Staat für Ihre neue Heizung
Sie suchen eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizung statt einer umfassenden energetischen Sanierung? Dann informieren Sie sich hier über die staatlichen Fördermöglichkeiten.
KfW Förderung für energetische Sanierung zum Effizienzhaus
Seit 1. Juli greifen bei der Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen einer Komplettsanierung oder im Neubau die neuen Richtlinien durch die BEG: Neben höheren Fördersummen für die Baubegleitung werden besonders ambitionierte Sanierungen und Bauprojekte mit neuen Zusatzboni von bis zu 5 Prozent belohnt: Ebenfalls neu ist der iSFP-Bonus von 5 Prozent, den Sie bekommen, falls Sie die energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vornehmen lassen.
BEG EM: KfW-Kredit für Einzelmaßnahmen
Wenn Sie ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren möchten, können Sie von einem Kredit mit Tilgungszuschuss profitieren. Das Förderangebot BEG EM der KfW bietet Ihnen Vergünstigungen für verschiedene Maßnahmen zur Dämmung sowie für den Einbau energiesparender Heiztechnik. Neu gefördert wird außerdem der Einbau eines digitalen Systems, das den Energieverbrauch optimiert. Fachplanung und Baubegleitung können zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden. Seit 1. Juli 2021 können Sie die folgenden KfW-Fördersätze im Rahmen der BEG nutzen:
KfW-Fördersätze durch BEG EM
- 20 bis 40 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen, bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
- 20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
- 20 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern
- 20 Prozent für Maßnahmen die Anlagentechnik betreffend, bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung der Lüftungstechnik
- 20 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)
- 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme
Die neuen Förderprogramme zur BEG EM der KfW (Kredit 261, 262) können seit 1. Juli beantragt werden.
BEG Wohngebäude (WG): KfW-Kredit und Zuschuss für Neubau und Sanierung
Sie wollen Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie die Fördermittel für Wohngebäude der BEG (BEG WG) nutzen. Diese können Sie bei der KfW sowohl als Kreditvariante wie auch als Zuschuss beantragen.
Im Rahmen der Einführung der BEG WG wurden neue Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt.
Änderungen durch BEG WG
- Einführung neuer Effizienzhaus-Klassen (EE und NH)
- Höhere Effizienzhaus-Förderung im Neubau und bei einer Sanierung:
- Effizienzhaus-Klasse EE: mindestens 55 Prozent der Wärme stammt aus erneuerbaren Energien
- Effizienzhaus-Klasse NH: Gebäude erhält eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung
- Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen
- höhere Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden
- Angabe der Energie- und CO2-Einsparungen zur Evaluation erforderlich
Eine Effizienzgebäude EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen. Voraussetzung ist, dass die klimafreundlichen Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert werden und nicht bereits vorhanden waren. Die Effizienzgebäude EE-Klasse können Sie sowohl im Neubau wie auch bei einer Altbausanierung anstreben und umsetzen.
Eine Effizienzgebäude NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel “Nachhaltiges Bauen” ausgestellt wurde. Dazu müssen Sie einen Energie-Experten hinzuziehen, der das Zertifikat ausstellt. Nur dann können die Leistungen gefördert werden. Die Effizienzgebäude NH-Klasse gilt ausschließlich für den Neubau. Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW folgendermaßen aus:
Förderungen BEG WG im Bestand (Sanierung)
- Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent (mit EE: 30 Prozent)
- Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent (mit EE: 32,5 Prozent)
- Effizienzhaus 85: 30 Prozent (mit EE: 35 Prozent)
- Effizienzhaus 70: 35 Prozent (mit EE: 40 Prozent)
- Effizienzhaus 55: 40 Prozent (mit EE: 45 Prozent)
- Effizienzhaus 40: 45 Prozent (mit EE: 50 Prozent)
Förderungen BEG WG im Neubau
- Effizienzhaus 55: 15 Prozent (mit EE und NH: 17,5 Prozent)
- Effizienzhaus 40: 20 Prozent (mit EE und 40 NH: 22,5 Prozent)
- Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent
Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Details und Förderbestimmungen zu den neuen KfW- Förderprodukten Wohngebäude – Kredit (261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (461) erhalten Sie auf der KfW-Website.

Alternative steuerliche Förderung
Kennen Sie schon die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung? Setzen Sie 2021 und 2022 Sanierungsmaßnahmen im eigenen Zuhause um, können Sie die Kosten ab 2021 von der Steuer absetzen.
So beantragen Sie die Förderung für die energetische Sanierung
Wie Sie den Antrag auf eine Förderung Ihrer energetischen Sanierung bei der KfW stellen, hängt davon ab, ob Sie die Kredit- oder die Zuschussvariante wählen. Grundsätzlich ist wichtig, dass Sie die staatliche Förderung für die Sanierung Ihres Altbaus beantragen, bevor die Handwerker mit den Arbeiten beginnen. Ebenso müssen Sie in beiden Fällen in einem ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Er prüft, ob Ihre Immobilie technisch förderfähig ist und erstellt eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“.
Das weitere Vorgehen unterscheidet sich bei den beiden Varianten jedoch. Den Zuschuss (Förderangebot 461) können Sie ganz einfach im KfW-Zuschussportal mit der Bestätigung des Energieeffizienz-Experten beantragen. Nach einem positiven Bescheid kann die Sanierung beginnen. Sind die Maßnahmen abgeschlossen, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine weitere Bestätigung. Damit weisen Sie die Durchführung der Maßnahmen im Zuschussportal nach, um den Zuschuss zu erhalten.
Um einen Kredit (Förderangebot 261,262) zu beantragen, wenden Sie sich an ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe, das Sie berät und den Antrag für Sie ausfüllt und bei der KfW einreicht. Haben Sie eine Zusage über die Förderung erhalten, können Sie Ihr Sanierungsvorhaben starten.
Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Förderung für die energetische Sanierung an die KfW oder auch an einen Fachhandwerksbetrieb Ihres Vertrauens.
Bildnachweis: © Intelligent heizen/Thilo Ross

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Für eine umfassende energetische Sanierung Ihrer Immobilie benötigen Sie einen kompetenten Partner. Fachbetriebe vor Ort beraten auch bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihr Vorhaben.