Loading... logo
Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Komplettsanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung und die BEG-Fördermittel.

Förderung für die Haussanierung: das Ganze im Blick

Bei der Komplettsanierung eines Gebäudes werden Maßnahmen wie der Austausch alter Fenster, die Wärmedämmung und der Einbau einer neuen Heizung perfekt aufeinander abgestimmt. Die Investition lohnt sich ­– mit den neuen Fördermitteln durch die BEG mehr denn je.

  • Umfassende energetische Sanierung spart Heizkosten und steigert den Immobilienwert
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
Ein Pärchen sitzt vor einem Heizkörper und schaut gemeinsam auf ein Tablett.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.

Mehr erfahren

Staatliche Förderung für die energetische Sanierung: Das sind Ihre Optionen

Sie möchten künftig weniger Geld fürs Heizen ausgeben, die Umwelt entlasten und den Wert Ihrer Immobilie steigern?

Für mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden sorgen insbesondere die Installation einer neuen Heizung, der Austausch alter Fenster sowie die fachgerechte Dämmung von Dach und Fassade. Ihr Einsatz für ein energieeffizientes Zuhause wird vom Staat honoriert: Für die Investitionen im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard können Sie einen Förderkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen und dabei von den Bonusregeln profitieren. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie ausschließlich Fördermittel für einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Reformen der BEG

Um die verfügbaren Haushaltsmittel optimal für Sanierungen einzusetzen und das Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes im Jahr 2045 zu erreichen, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird, überarbeitet. Das neue GEG bildet die Grundlage für die BEG, die ebenfalls angepasst wurde. Folgende Richtlinien gelten seit 2024:

 Heizungsförderung 2024 

  • Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für Bestandsgebäude beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die selbst im Haus wohnen, erhalten für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bis zum Ende des Jahres 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Danach sinkt der Zuschuss alle 2 Jahre um 3 Prozent.
  • Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro bekommen einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent.
  • Für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel gibt es den Effizienz-Bonus von 5 Prozent.
  • Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent.

Im Zuge der Überarbeitung des GEG wurden 2023 weitere Änderungen vorgenommen, die für die Förderung einer energetischen Sanierung wichtig sind.

Folgende übergreifende Änderungen gelten:

  • Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen liegt bei der KFW und gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.  
  • Bei Öl- und Gasheizungen wird die Heizungsoptimierung nur gefördert, wenn die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Bei einem Heizungsdefekt können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden (beispielsweise, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert).
  • Die Materialkosten bei Eigenleistungen (wenn Sie in Eigenregie Erneuerungen vornehmen) werden gefördert. Der sachgemäße Einbau muss von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer bestätigt werden.
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist nur in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizsystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs gemäß des Bestätigungsformulars der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. förderfähig. 
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Wichtig: Von der Haushaltssperre, die die Bundesregierung für 2024 vorgesehen hat, ist die BEG weitgehend ausgenommen. Lediglich für die Energieberatung und für das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)“ gibt es einen Antragsstopp.  

KfW-Förderung für energetische Sanierung

Die KfW-Förderung können Sie für die energetische Sanierung nutzen, wenn Sie eine Komplettsanierung anstreben oder Sie Ihre Immobilie auf ein energetisches Niveau bringen möchten, das den KfW-Effizienzhaus-Standards entspricht. Dann können Sie Fördermittel für Wohngebäude (BEG WG) in Form von Krediten inkl. Tilgungszuschüssen abrufen. Ab 2024 übernimmt die KfW außerdem die Zuschussförderung für eine neue Heizung (BEG EM). Diese lag bislang beim BAFA. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.

Allgemeine Infos zur KfW-Förderung

Die KfW-Förderung für die Komplettsanierung beruht auf sogenannten Effizienzhaus-Standards. Diese werden durch eine Kennzahl angegeben, die sich an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientiert. Ein Beispiel: Ein KfW- Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Energie eines Gebäudes nach den GEG- Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je kleiner eine Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes und desto höher fällt die Förderung aus. Wichtig ist, sämtliche Sanierungsmaßnahmen professionell zu planen und umzusetzen, damit sie gut aufeinander abgestimmt sind. Daher schreibt die KfW vor, dass Sie ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes bei der Sanierung unterstützt und die Unterlagen für den Antrag erstellt.

KfW-Kredit für Sanierung

Wenn Sie die umfassende Sanierung Ihrer Immobilie nicht aus eigenen Mitteln stemmen können, greift Ihnen der Staat mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit für die Sanierung unter die Arme. Mit dem Förderangebot 261 bietet Ihnen die KfW einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. 

KfW- Förderung für die Baubegleitung

Zusammen mit den KfW-Förderangeboten zur BEG können Sie einen Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz beantragen: 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Ihnen zurückerstattet.

Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.

Förderung für eine neue Heizung

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

Mehr erfahren

Förderungen BEG WG für die energetische Sanierung

Eine Kreditförderung für die energetische Sanierung oder den Kauf eines Effizienzhauses können Sie bei der KfW beantragen.

Bei einer Förderung über die KfW gelten bestimmte technische Standards wie das Effizienzhaus:  Es gibt die Effizienzhäuser 85, 70, 55, 40 und das Effizienzhaus Denkmal. Je niedriger die Zahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses: Das Effizienzhaus 40 schneidet unter energetischen Gesichtspunkten am besten ab. Im Rahmen der Einführung der BEG-WG wurden neben den Effizienzhäusern weitere Effizienzhaus-Standards eingeführt, die zusätzlich belohnt werden.

  • EE-Klasse: Eine Effizienzhaus EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen.
  • NH-Klasse: Eine Effizienzhaus NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wurde.
  • WPB: Häuser, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden, fasst die KfW in der Gebäudekategorie WPB (Worst Performing Building) zusammen. Ein Haus, das 1957 erbaut wurde und bei dem die Außenwände nicht saniert wurden, gehört beispielsweise in diese Kategorie.
  • Serielle Sanierung: Eine serielle Sanierung zeichnet sich dadurch aus, dass der Aufwand durch den Einsatz vorgefertigter Module möglichst geringgehalten wird.

Die Förderung können Sie bei der KfW über das Förderangebot Wohngebäude – Kredit 261 beantragen – vorausgesetzt Sie sanieren Ihr Haus zu einem Effizienzhaus.

Folgende Fördersätze gelten bei der KfW (Tilgungszuschuss BEG WG)

Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse).

Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung) 

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 85: 5 Prozent 
  • Effizienzhaus 70: 10 Prozent 
  • Effizienzhaus 55: 15 Prozent 
  • Effizienzhaus 40: 20 Prozent

Zusatzboni als Tilgungszuschuss

Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:  

  • Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent 
  • Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung): 5 Prozent 
  • WPB-Bonus (Gebäude „Worst Performing Building“): 10 Prozent 
  • Bonus für serielles Sanieren: 15 Prozent  

Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit dem Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.

Förderungen BEG EM: Zuschuss für neue Heiztechnologien

Ab 2024 liegt die Zuschussförderung  für eine komplett neue Heizung nicht mehr beim BAFA, sondern bei der KfW. Diese bietet im Rahmen der Grundförderung einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent für folgende Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen.

Die KfW unterstützt Sie beim Einbau von Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Das sind Ihre Möglichkeiten:

  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solarthermie-Anlage
  • Hybridheizung
  • Innovative Heizungstechnik
  • Brennstoff­zellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungen

Weitere Informationen finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.

Förderung Photovoltaik-Anlagen

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind nicht mehr im Rahmen der BEG WG über die KfW erhältlich. Bei PV-Anlagen greift das KfW-Programm 270.  Darüber hinaus profitieren Sie vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem unter anderem 2023 verbesserte Rahmenbedingungen für Solarenergie eingeführt wurden. 

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

Mehr erfahren

So stellen Sie einen Antrag auf eine KfW-Förderung

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der KfW beantragt werden. Bei der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden. 

Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Förderung für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.

Übergangsregelung

Der Heizungstausch kann seit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger im Dezember 2023 beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schnell von den neuen Fördersätzen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich. Die Antragstellung für weitere Antragstellergruppen beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.

Der Antrag für einen Ergänzungskredit läuft über die Hausbank.

Bildnachweis: © VdZ / Thilo Ross

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

Mehr erfahren
To top