Loading... logo

Heizungslabel für alte Heizungsanlagen wird abgeschafft

Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) soll die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger entfallen, ältere Heizungsanlagen mit einem nationalen Heizungslabel zu versehen.

Seit Januar 2017 werden auf Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, verpflichtend Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger angebracht. Mit dieser Kennzeichnung sollte die Austauschrate alter Heizgeräte erhöht und die Nutzer zu energieeffizientem Verhalten angeregt werden. Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 ergab jedoch, dass diese Erwartungen nicht erreicht wurden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 5.11.2025 beschlossen, das nationale Heizungslabel für Altanlagen im Rahmen der Entbürokratisierung abzuschaffen. Die Änderung des Gesetzes bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Nach aktuellem Stand wird ein Inkrafttreten im Frühsommer 2026 erwartet.

Hinweis: Von dieser Regelung nicht betroffen ist die Effizienzlabel-Pflicht bezogen auf (bestimmte) neue Heiz- und Warmwassergeräte sowie von Verbundanlagen. SHK-Betriebe sind verpflichtet, ihren Kunden schon bei der Angebotserstellung die Infos zur Energieeffizienz des jeweiligen Produkts in Form eines Datenblatts und Energieeffizienzlabels vom Hersteller zur Verfügung stellen.

Bei sogenannten Verbundanlagen ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass der Handwerker ein individuell erstelltes Datenblatt und ein daraus abgeleitetes Energieeffizienzlabel beifügt. Unterstützung bietet Heizungslabel.de: Über die Plattform lassen sich Verbundanlagenlabels schnell und kostenfrei erstellen. Hier geht es zur Plattform: https://heizungslabel.de.

Quelle: Bundesregierung

Foto: Intelligent heizen; Grafik: Bundesregierung

Nach oben