Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) soll die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger entfallen, ältere Heizungsanlagen mit einem nationalen Heizungslabel zu versehen.
Das seit Januar 2017 eingeführte Label sollte bei mindestens 15 Jahre alten Heizkesseln die Energieeffizienz auf einen Blick erkennbar machen. Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 ergab jedoch, dass weder die Austauschquote von Heizkesseln noch die Energieeinsparungen die Erwartungen erfüllten. Daher wird das nationale Heizungslabel im Rahmen der Entbürokratisierung abgeschafft. Die Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Quelle: Bundesregierung
Foto: Intelligent heizen; Grafik: Bundesregierung
