Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ hilft Familien dabei, sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien zu kaufen – also ältere Häuser oder Wohnungen, die modernisiert werden müssen. Besonders profitieren Familien mit minderjährigen Kindern und kleinen bis mittleren Einkommen.
Das ändert sich ab dem 03. August 2026
Ab Anfang August 2026 wird das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (308) noch einmal deutlich attraktiver für Familien ausgestaltet, die Wohneigentum erwerben und energetisch sanieren möchten und hierzu eine Finanzierung benötigen. Neben der Anhebung der Förderhöchstsätze erhalten Familien die Möglichkeit, statt einer Effizienzhaussanierung die festgelegten energetischen Einzelmaßnahmen durchführen zu lassen. Hier gilt, dass Sanierer nach dem Kauf eines Altbaus mit schlechter Energieeffizienz das Haus in einem Zeitraum von viereinhalb Jahren in ein Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE umwandeln lassen müssen, damit sie die Förderung erhalten.
Wie sind die Förderhöchstsätze ab August 2026 ausgestaltet?
Die Anhebung der Förderhöchstsätze gestaltet sich wie folgt:
- Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit einem Kind können einen Kredit von 140.000 Euro beantragen (vormals 100.000 Euro)
- Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit zwei Kindern können einen Kredit von 160.000 Euro beantragen (vormals 125.000 Euro)
- Familien mit Kindern oder Alleinerziehende ab drei Kindern können einen Kredit von 180.000 Euro beantragen (vormals 150.000 Euro)
Gibt es künftig eine Alternative zur Sanierung des Altbaus auf den „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ Standard?
Als Alternative zur Sanierung auf diese Effizienzhausstandards können Antragsteller ab August 2026 kombinierte energetische Einzelmaßnahmen durchführen lassen. Wichtig ist zu beachten, dass folgende Einzelmaßnahmen dabei verpflichtend durchzuführen sind:
- Heizungstausch (mindestens 65 % EE)
- Fenstertausch
- Fassadendämmung
- Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume
Welche Mindestanforderungen gelten?
Es gelten die Mindestanforderungen der BEG EM. (Ausnahmen gelten für Heizungen, die bereits die Vorgabe der von 65 Prozent erneuerbare Energien, sowie für Bauteile, die mindestens die Anforderungen der EnEV 2001 erfüllen.)
Welche Nachweise sind bei energetischen Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Sanierung erforderlich?
Werden im Zuge einer Sanierung einzelne energetische Maßnahmen umgesetzt, kann der ausführende Fachbetrieb die Einhaltung der energetischen Anforderungen durch eine Fachunternehmererklärung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) bestätigen. Zusätzlich ist nach Abschluss der Maßnahme eine Bestätigung nach Durchführung erforderlich, die von den Antragstellenden unterzeichnet werden muss.
Ab wann ist die Antragstellung zu den geänderten Konditionen möglich?
Ab dem 03.08.2026 können Anträge zu den geänderten Bedingungen gestellt werden.
Update: 08. Januar 2026: KfW-Programm „Jung kauft Alt“ – weniger strenge Energiestandards – auch rückwirkend
Die Förderung läuft über zinsvergünstigte Kredite der KfW (Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308)), wodurch sich die Finanzierung spürbar erleichtern kann.
Ebenfalls relevant für alle, die sich mit der Förderung beschäftigen: Die Anforderungen an den energetischen Standard wurden abgesenkt. Ursprünglich musste die geförderte Immobilie nach der Sanierung den Standard „Effizienzhaus 70 Erneuerbare Energien“ (EH 70 EE) erreichen.
Nun gilt: Das energetische Zielniveau wird auf „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) herabgesetzt. Darüber informierte die KfW mit einer Multiplikatoren-Information vom 29. September 2025. Für neue Anträge gilt das EH-85-EE-Niveau bereits seit dem 23. Oktober 2025.
Das Besondere: Die Erleichterung gilt rückwirkend. Auch Anträge, die bis zum 23. Oktober 2025 gestellt wurden, können nun mit dem niedrigeren energetischen Standard EH 85 EE gefördert werden. Damit entfällt für viele Familien die Hürde, die bislang mit den strengeren Vorgaben verbunden war – und „Jung kauft Alt“ wird noch attraktiver.
Quelle: KfW | Foto: Canva
Hinweis: Die Angaben basieren auf den derzeit vorliegenden Informationen und erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW sowie die offiziellen Programmunterlagen.
