Beim Sanieren der Heizung fallen aussortierte Heizkörper und andere Komponenten der Heizungsanlage an. Dass diese nicht einfach im Hausmüll landen sollten, ist klar. Doch wohin damit? Unser Tipp klärt auf.
Ob Heizkörper, Nachtspeicher, Ölheizung, Heizungspumpe oder Kaminofen – je nachdem, welche Geräte oder Anlagen Sie austauschen möchten, müssen Sie beim Entsorgen bestimmte Punkte berücksichtigen.
Sechs Tipps zum Entsorgen
1. Sperrmüll oder Schrotthändler?
Bevor Sie einen alten Heizkörper entsorgen, sollten Sie diesen vollständig leeren. Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die aus Gusseisen, Stahl oder Aluminium bestehenden Geräte auszurangieren. Einzelne Geräte können Sie auf Wertstoffhöfen abgeben – in der Regel kostenfrei. In einigen Gemeinden können Sie Ihren Heizkörper auch über den städtisch geregelten Sperrmüll abholen lassen, wie beispielsweise in München: Dort können Privathaushalte jeweils zwei Heizkörper zum Sperrmüll stellen. Falls Sie im Zuge eines Heizungstauschs die Heizkörper durch neue ersetzen lassen, entsorgt der beauftragte Fachbetrieb die Heizkörper.
2. Fachgerechte Entsorgung von Öl- oder Gasheizung
Da Heizöl als wassergefährdender Stoff gilt, sind Sie als Betreiber einer Ölheizung dazu verpflichtet, die Anlage von einem Fachbetrieb entsorgen zu lassen. Denn dieser garantiert, dass der Abbau auf Basis der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abläuft und so die Umwelt nicht belastet wird. Das gleiche gilt auch für den Öltank. In diesem Fall müssen unter anderem die Leitungen zwischen Tank und Kessel getrennt und das verbleibende Öl abgepumpt werden. Der jeweilige Behälter ist zu reinigen und fachgerecht zu zerlegen. Auch Gasheizungen sollten fachgerecht entsorgt werden. Das ist vor allem in Hinblick auf den Heizungs-Tausch-Bonus der BEG-Förderung wichtig. Diesen erhalten Sie nämlich nur dann, wenn Sie einen Entsorgungsnachweis vorlegen können. Den Ausbau des Öltanks können Sie als sogenannte Umfeldmaßnahme mitfördern lassen.
3. Alte Heizungspumpe recyceln
Ihre alte Heizungspumpe fällt unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Es gibt vor, dass alte Elektrogeräte, zu denen auch eine alte Heizungspumpe zählt, an zertifizierte Sammelstellen zurückgegeben werden müssen. Auch Verkaufsstellen bieten die Rücknahme von alten Heizungspumpen an, ebenso Hersteller. Einige davon recyceln alte Heizungspumpen: Dabei werden seltene Erden, die bei der Produktion benötigt werden, herausgelöst und zur Produktion von neuen Hocheffizienzpumpen genutzt.
4. Sondermüll: Nachtspeicheröfen
Besitzen Sie einen alten Nachtspeicherofen, der bis 1984 eingebaut wurde, kann dieser umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe wie Asbest oder Chromat enthalten. Aus diesem Grund darf dieser nur von einer Fachfirma entsorgt werden, die über den sogenannten Asbestschein verfügt und damit nachweisen kann, dass sie sich beim Entsorgen an die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) halten. Aufgrund der Gesundheitsgefährdung werden die Nachtspeicheröfen nicht „zerschlagen“, sondern in luftdichten Säcken abtransportiert.
5. Kaminofen adé!
Bei einem Kaminofen, den Sie aus Altersgründen außer Betrieb nehmen müssen, wenden Sie sich am besten an einen Fachmann. Denn nicht alle verbauten Teile wie Kacheln oder Schamottesteine werden von Wertstoffhöfen entgegengenommen. Und Elektronikkomponenten müssen entsprechend des ElektroG an den dafür vorgesehenen Sammelstellen der Kommunen oder im Handel abgegeben werden. Von der Austauschpflicht betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, bei denen auf dem Typenschild – einer festangebrachten Plakette am Gerät – ein Datum zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 eingetragen ist.
Tipp: Wer seine alte Heizung gegen eine neue effizientere Heizung austauscht, profitiert von attraktiven Zuschüssen. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung können Sie über die BEG-Förderung Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent erhalten.
6. Wärmepumpe
Wenn Ihre Wärmepumpe ausgedient hat, müssen Sie vor allem darauf achten, dass die Kältemittel fachgerecht beseitigt werden. Das können Kältefachbetriebe oder Personen übernehmen, die den sogenannten Kälteschein besitzen. Viele Hersteller bieten beim Neukauf an, die alte Wärmepumpe zurückzunehmen und zu entsorgen beziehungsweise zu recyclen.