Mit zunehmender Hochwassergefahr steigen auch die Risiken, die bei der Überflutung von Heizöltanks und anderen Brennstofflagern für Gebäude und Umwelt entstehen. Das Hochwasserschutzgesetz II verpflichtet betroffene Eigentümer daher zu umfassenden Nachrüstmaßnahmen. Welche Anforderungen und Empfehlungen für Heizöl-, Flüssiggas-, Pellets- und Wärmepumpen-Heizungen gelten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 führt zu einer weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes in Deutschland und trägt dem voranschreitenden Klimawandel stärker Rechnung. Die neuen Regelungen wurden ebenfalls größtenteils im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt, daneben wurde das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert.
Die Änderungen beinhalten zum einen Verfahrenserleichterung bzw. Verfahrensbeschleunigung im Hinblick auf die Schaffung von Hochwasserschutzanlagen. Zum anderen wurde der Hochwasserschutz selbst weiter verbessert.
Hinweis: Die nachfolgenden Anforderungen und Tipps stammen aus der empfehlenswerten „Hochwasserschutzfibel“ (2022), herausgegeben vom Bundesbauministerium.
Im Fokus: Gesetzliche Vorgaben zu Heizöl-Verbraucheranlagen
Mit Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II besteht ein grundsätzliches Verbot für die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten. Zusammen mit der Nachrüstpflicht für bestehende Heizöl-Anlagen in Risikogebieten sollen Hochwasserschäden vermieden werden (§ 78c WHG). Denn durch auslaufendes Heizöl sind in der Vergangenheit immer wieder viele Gebäude (hinsichtlich Bausubstanz und Einrichtungen) erheblich geschädigt und Gewässer stark verschmutzt worden. Laut Experten reicht schon ein Tropfen Heizöl aus, um rund 600 Liter (Grund-)Wasser zu verschmutzen.
Deshalb mussten bzw. müssen auch bestehende Heizölverbraucheranlagen
- innerhalb der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete spätestens bis zum 5. Januar 2023
- und in den Risikogebieten außerhalb der Überschwemmungsgebiete bis zum 5. Januar 2033
hochwassersicher nachgerüstet oder durch Anlagen alternativer Energieträger ausgetauscht sein (§ 78c Abs. 3 WHG).
Wichtig: Bei wesentlichen Umbauten vor diesen Fristen muss die hochwassersichere Nachrüstung mit dem Umbau erfolgen. Außerdem sind eventuelle zusätzliche (Bau-)Vorschriften der Bundesländer zu beachten.
Heizöl: Bestehende Anlagen hochwassersicher nachrüsten
Um den Austritt von Heizöl aus dem Heizungssystem bzw. den Heizöltanks zu vermeiden, müssen sich hochwassersicher nachgerüstet werden. Laut „Hochwasserschutzfibel“ zählen dazu folgende Anforderungen:
- Stahltanks mit Ü-Zeichen bzw. Kunststofftanks mit bauaufsichtlicher DIBt-Zulassung (DIBt = Deutschen Instituts für Bautechnik).
- Die Anlage muss den äußeren hydrostatischen Druckkräften standhalten.
- Tanks sind gegen Aufschwimmen und Umkippen mit geeigneten Halte- bzw. Verankerungssystemen zu sichern. Eventuell ist dazu eine statische Berechnung durch eine Fachplanungskraft erforderlich.
- Anschlussleitungen müssen absperrbar und so ausgeführt sein, dass nicht unkontrolliert abreißen können.
- Entlüftungsleitungen sind über den erwartenden Hochwasserstand zu führen.
Hinweis: Ist eine Sicherung der Heizöltanks gegen Auftrieb nicht möglich, kann als Notmaßnahme das Auffüllen der Tanks mit Wasser die nötige Gewichtskraft erzeugen. Die Kosten für die anschließende Trennung des Heizöl-Wasser-Gemisches durch einen Fachbetrieb betragen nur einen Bruchteil der entstehenden Schäden durch ausgelaufenes Heizöl im und am Gebäude.
Festbrennstoffe: Grundlegende Anforderungen an die Lagerung
Festbrennstoffe benötigen große Lagerräume, die aus statischen und logistischen Gründen selten oberhalb der höchsten Wasserspiegellinie angeordnet werden können. Die Lagerung von Festbrennstoffen, wie Scheitholz und Pellets, stellt eine besondere Herausforderung dar. Denn die dafür erforderlichen, oft großen Lagerräume sind aus statischen und logistischen Gründen häufig nicht oberhalb der höchsten bekannten Hochwassermarke realisierbar. Der Schutz dieser Lager ist jedoch essenziell, da feuchte Brennstoffe nicht nur einen deutlich reduzierten Heizwert aufweisen, sondern bei der Verfeuerung auch zu erhöhten Emissionen führen. Insbesondere die Verfeuerung von durchfeuchtetem Holz ist gesetzlich untersagt. Während einige Festbrennstoffe, wie etwa Scheitholz und Kohle, nach einem Überflutungsereignis getrocknet werden können, verlieren Holzpellets ihre Gebrauchstauglichkeit.
Hinweis: Bei allen holzbasierten Brennstoffen ist im Überschwemmungsfall mit einer erheblichen Volumenvergrößerung durch Aufquellen zu rechnen. Steht kein ausreichendes Ausdehnungsvolumen zur Verfügung, kann dies zu Schäden an den Wänden von Lagerbehältern oder Lagerräumen führen.
Holzpellets: Empfehlungen zur sicheren Lagerung
Für Holzpellets empfiehlt sich die Lagerung in Fertigbehältern, da diese gegenüber einer offenen Lagerung im Raum bessere Schutzmöglichkeiten bieten. Bei bevorstehendem Hochwasser sollten offene Lagersysteme so weit wie möglich entleert werden, um Schäden zu vermeiden. Denn das Aufschwimmen der Pellets und der möglicherweise hohe Druck des zu- und abfließenden Wassers auf den können zur vollständigen Zerstörung des Lagerbehälters führen. Die Neuanschaffung ist im Vergleich zu möglichen Folgeschäden jedoch meist überschaubar. Intakte Behälter lassen sich nach einer gründlichen Reinigung wiederverwenden.
Tipp: Wichtig ist auch, dass Pelletlager ein Ausdehnungsvolumen von etwa 50 Prozent berücksichtigen, um das Aufquellen nasser Pellets abzufangen. Pellets verklumpen bei Wasseraufnahme und erhärten bei der Trocknung, sodass sie nur noch schwer aus dem Brennstofflager zu entfernen sind. Durchnässte Pellets sollten also vor dem Wiederaushärten fachgerecht entsorgt werden.
Flüssiggas: Schutz gegen Aufschwimmen bei Hochwasser
Bei gasbetriebenen Feuerstätten erfolgt die Versorgung entweder über das öffentliche Erdgasnetz oder über Flüssiggas, das in einem gebäudenah platzierten Behälter gelagert wird. Flüssiggasbehälter können unterirdisch, halb eingegraben („semi“) oder oberirdisch im Freien aufgestellt werden. In allen Fällen muss ein Schutz gegen Aufschwimmen bei Hochwasser gewährleistet sein. Eine sichere Verankerung, beispielsweise über eine Betonplatte, ist bautechnisch meist unproblematisch umzusetzen. Im Gegensatz zu Öltanks besteht bei Flüssiggasbehältern keine Gefahr, dass sie durch den Wasserdruck beschädigt werden. Denn in der Regel halten Behälter und Anschlussleitungen einem inneren Gasbetriebsdruck von bis zu 16 bar stand.
Abgasanlagen: Korrosionsgefahr durch Feuchtigkeit
Auch moderne Abgasanlagen sind nicht gänzlich vor Hochwasserschäden gefeit. Zwar bestehen sie in der Regel aus korrosionsbeständigen Materialien, jedoch kann der Eintrag von Salzen (z. B. Chloridionen) die Korrosionsgefahr erheblich erhöhen.
Zusätzlich sind viele Anlagen mit Wärmedämmstoffen ausgestattet – typischerweise Mineralfaser – die durch Feuchtigkeit ihre Dämmwirkung verlieren. Besonders in mehrschaligen (keramischen) Abgassystemen ist ein Austausch der durchfeuchteten Dämmschicht oft nur durch eine aufwendige Demontage möglich. Ob ein Austausch erforderlich ist, sollte im Einzelfall durch eine Fachkraft beurteilt werden.
Wärmepumpen: Interessante Alternative zur Brennstoffheizung
Wärmepumpen stellen eine attraktive Alternative zu klassischen Brennstoffheizungen dar, insbesondere in hochwassergefährdeten Lagen. Elektrisch betriebene Systeme benötigen kein Brennstofflager, was die Standortwahl deutlich flexibler macht. Eine Aufstellung oberhalb überflutungsgefährdeter Bereiche ist problemlos möglich. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann die Außeneinheit im Bedarfsfall in ausreichender Höhe beispielsweise an der Fassade oder auf dem Dach angeordnet werden, sodass ein direkter Wasserkontakt vermieden wird. So lassen sich sowohl technische Risiken als auch mögliche Folgeschäden durch Hochwasser minimieren.
Fazit
Hochwasserschutz ist längst kein freiwilliges Thema mehr, sondern gesetzliche Pflicht – gerade für Hausbesitzer mit Heizöl- oder anderen Brennstoffanlagen. Wer heute investiert, verhindert morgen hohe Sanierungskosten und schützt gleichzeitig Umwelt und Nachbarschaft.
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