Kamin- und Kachelöfen, die mehr als 33 Jahre auf dem Buckel haben, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Grenzwerte für Feinstaub erfüllen. Wie hoch diese sind, welche Feuerungsanlagen auf dem Prüfstand stehen und an wen sich Kaminofenbesitzer wenden können, haben wir in unserem Tipp zusammengefasst.
Kamin- und Kachelöfen, die mehr als 33 Jahre auf dem Buckel haben, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Grenzwerte für Feinstaub erfüllen. Wie hoch diese sind, welche Feuerungsanlagen auf dem Prüfstand stehen und an wen sich Kaminofenbesitzer wenden können, haben wir in unserem Tipp zusammengefasst.
Ein knisterndes Feuer im Kamin schafft nicht nur eine behagliche Atmosphäre in Ihrem Zuhause. Beim Verfeuern von Holz entstehen auch kleinste Feinstaubpartikel, die – für das Auge unsichtbar – die Atemluft und die Umwelt belasten können. Wie hoch die Verschmutzung ist, hängt unter anderem von dem Alter der Anlage ab. So produzieren moderne Feuerungsanlagen mit Holz bis zu 85 % weniger schädliche Abgase als alte Öfen. Um zu einer Verringerung von Emissionen beizutragen, wurden 2010 neue Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Die Novelle sieht vor, dass ältere Anlagen im Zeitraum von 2015–2025 schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte für Feinstaub überschreiten.
Neue Grenzwerte sind verpflichtend
Wenn Sie einen Kamin- oder Kachelofen besitzen, der älter als 33 Jahre ist, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden. Denn seit Januar 2018 gelten strengere Grenzwerte für Feinstaub, die in der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) festgelegt sind:
Grenzwerte für Kamin-und Kachelöfen (Baujahr vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984):
Staub: 0,15 Gramm pro Kubikmeter
Kohlenmonoxid: 4 Gramm pro Kubikmeter
Kaminöfen, deren Werte über den geforderten Grenzwerten liegen, dürfen nicht mehr in Betrieb sein. Als Kaminofenbesitzer müssen Sie dafür Sorge tragen und durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Hilfe bei der Suche nach den Werten für das eigene Gerät bietet Ihnen eine Datenbank zu den Anlagen verschiedener Hersteller. Das Datum für das Baujahr befindet sich auf dem Typenschild. Falls das Datum nicht mehr ermittelbar ist, muss der Schadstoffausstoß z.B. durch den Schornsteinfeger gemessen werden.
In den kommenden Jahren läuft die Schonfrist für weitere Modelle ab:
31.12.2020: Kamin- oder Kachelöfen Baujahr 1985 bis 1994
31.12.2024: Kamin- oder Kachelöfen Baujahr 1995 bis März 2010
Wissenswertes zum Heizen mit Holz
Auch durch sachgerechtes Bedienen können Kaminofenbesitzer schädliche Emissionen verringern. Wichtig ist, dass Sie die Luftzufuhr richtig einstellen, eher kleine Scheite verwenden und öfter Holz nachlegen. Auf keinen Fall sollten Sie nicht erlaubte Brennstoffe einsetzen oder das Feuer über Nacht schwelen lassen. Moderne Kaminöfen arbeiten emissionsarm und erfüllen die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten. Einen Überblick über die Spannbreite an technischen Ausführungen von Einzelraumfeuerstätten bietet unsere Broschüre. Übrigens: Der Staat fördert das Heizen mit Holz als erneuerbare Energiequelle in bestimmten Fällen.