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Technologieoffenheit bei der Heizungswahl: Was das neue GModG 2026 wirklich verändert
/Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung die Weichen bei der Wärmeerzeugerinstallation neu gestellt: Die bisherige 65-Prozent-Regel entfällt, Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig. Doch die neue Wahlfreiheit hat ihren Preis: Wer künftig auf fossile Energieträger setzt, muss zusätzliche Auflagen erfüllen und langfristig mit steigenden Betriebskosten rechnen.