Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie eine staatliche Förderung für die Heizung nutzen.
Themen im Überblick
Steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung
Für eine Heizungssanierung sprechen sinkende Heizkosten, mehr Klimaschutz – und staatliche Förderungen. So können Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen, die Kosten von der Steuer absetzen.
Steuerförderung für Einzelmaßnahmen, Fachplanung und energetische Baubegleitung
Steuererstattung von bis zu 40.000 Euro über drei Jahre
Geplante Laufzeit der steuerlichen Förderung von 2020 bis Ende 2029
Die neue Heizung von der Steuer absetzen – so funktioniert‘s
Die Wärmeerzeugung in Gebäuden trägt erheblich zu den CO2-Emissionen in Deutschland bei.
Zum einen werden die meisten Heizungsanlagen mit den Energieträgern Heizöl oder Erdgas betrieben, bei deren Verbrennung CO2 freigesetzt wird. Zum anderen sind viele dieser Heizungen veraltet. Sie nutzen den eingesetzten Brennstoff nicht effizient, sodass unnötig viele Emissionen entstehen. Das Klimapaket sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den CO2-Ausstoß beim Heizen zu verringern. Dazu gehört auch die Einführung einer schrittweise steigenden CO2-Steuer, die eine reine Gasheizung oder Ölheizung langfristig teurer werden lässt: künftig müssen Sie für den Kraftstoff zum Tanken, aber auch für Heizöl und Erdgas tiefer in die Tasche greifen.
Das Klimapaket schafft im Gegenzug dazu neue Anreize für die Optimierung bestehender Anlagen sowie für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Als Alternative zu einer KfW-Förderung oder BAFA-Förderung können Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihrer selbst genutzten Immobilie – und damit auch die Heizungssanierung – von der Einkommenssteuer absetzen. Gefördert werden dabei sowohl Einzelmaßnahmen wie der Austausch einer Heizungsanlage oder neue Fenster als auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung.
Wenn Sie zum Beispiel 2021 auf das Heizen mit einer Wärmepumpe oder einem Pelletofen umsteigen oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitern, können Sie sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2021 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent der Aufwendungen absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro.
Die Sanierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren geltend gemacht: Im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden, können Sie sieben Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro) von der Steuerschuld abziehen. Im zweiten Kalenderjahr sind erneut sieben Prozent und im dritten noch einmal sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) absetzbar. Die steuerliche Förderung ist zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet: Das heißt, Sie können den Steuerbonus noch bis 2029 nutzen.
Für welche Maßnahmen gibt es den Steuerbonus?
Sie können folgende Maßnahmen in den Bereichen Lüftung und Heizung von der Steuer absetzen:
Erneuerung der Heizung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (z. B. elektronische Thermostate für Heizkörper oder Räume)
Beachten müssen Sie allerdings, dass bei der Erneuerung der Heizung nur bestimmte Heizsysteme steuerlich gefördert werden. Da die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen voranbringen möchte, sind reine Gas- oder Ölbrennwertkessel nicht mehr förderfähig. Allerdings können Sie den Steuerbonus für den Einbau einer Gasbrennwertheizung erhalten, wenn diese bereits für eine spätere Einbindung erneuerbarer Energieträger ausgelegt ist (sogenannte „Renewable Ready“). Diese Erweiterung der Heizungsanlage muss innerhalb von zwei Jahren nach der Installation erfolgen. Die Kosten dafür können Sie dann ebenfalls von der Steuer absetzen.
Für den Umstieg auf oder die Erweiterung um folgende Heizsysteme kommen Sie in den Genuss der steuerlichen Förderung:
Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung
Biomasseanlagen wie z. B. Scheitholzvergaserkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche (wassergeführte Holz-Kaminofen sind dagegen nicht förderfähig)
Als weitere Maßnahmen neben der Optimierung oder Sanierung der Heizung sind steuerlich absetzbar:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Energieberatung (planerische Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen)
Für die Steuerermäßigung können die Kosten für Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Anlage durch ein Fachunternehmen, Materialkosten für die Maßnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden. Zu letzteren gehören beispielsweise die Erneuerung des Heizungskellers oder der Einbau neuer Heizkörper, Thermostatventile und Heizungspumpen.
Was sind die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung?
Um Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Haus oder Wohnung müssen selbst genutzt werden. Für Mehrfamilienhäuser ist die steuerliche Förderung also nicht möglich.
Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein.
Die Maßnahmen müssen von einem darauf spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt werden (bei der Heizung also z. B. von einem Betrieb für Heizungsbau und -installation).
Der Fachbetrieb muss mit einem amtlichen Vordruck nachweisen, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden.
Eine Handwerkerrechnung muss vorliegen und der Betrag muss per Überweisung bezahlt worden sein.
Der Steuerbonus wird nur gewährt, wenn die Kosten für die Sanierung nicht schon anderweitig steuerlich oder im Rahmen alternativer öffentlicher Förderungen berücksichtigt wurden.
Die passende Förderung für Ihre Heizung
Der Staat unterstützt bei Investitionen in energieeffiziente und erneuerbare Heiztechnik – mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Informieren Sie sich über die Optionen für die Förderung der Heizung.
Richtig heizen: Das geht nur mit einer regelmäßig gewarteten und intakten Anlage.
Die Lohnkosten für die Durchführung der regelmäßigen Heizungswartung können in der Steuererklärung berücksichtigt werden – und zwar als Handwerkerleistungen. Arbeiten an der Heizungsanlage wie Reparaturen oder eben die Heizungswartung sind dabei von haushaltsnahen Dienstleistungen zu unterscheiden. Zu letzteren zählen beispielsweise die Gartenpflege oder die Wohnungsreinigung durch einen selbstständigen Dienstleister. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für die Heizungswartung und weitere Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent der Lohnkosten geltend machen. Über die Steuererklärung können Sie für Heizungswartung und weitere Handwerkerleistungen allerdings maximal 1.200 Euro im Jahr erstattet bekommen, bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind es dagegen bis zu 4.000 Euro.
Von der Steuer können bei Heizungswartung und anderen Handwerkerarbeiten immer nur der Arbeitslohn, die Fahrtkosten und Kosten für Maschinen abgesetzt werden, nicht jedoch Materialkosten. Voraussetzung ist zudem, dass die Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und die Rechnung per Überweisung beglichen wird.
Förderung im Überblick
Ob Heizungsoptimierung, neue Heizung oder beim Bau eines Effizienzhauses – für jedes Vorhaben gibt es die passenden Fördermittel. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!
So beantragen Sie die Förderung für die energetische Sanierung
Wie Sie den Antrag auf eine Förderung Ihrer energetischen Sanierung bei der KfW stellen, hängt davon ab, ob Sie die Kredit- oder die Zuschussvariante wählen.
Grundsätzlich ist wichtig, dass Sie die staatliche Förderung für die Sanierung Ihres Altbaus beantragen, bevor die Handwerker mit den Arbeiten beginnen. Ebenso müssen Sie in beiden Fällen in einem ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Er prüft, ob Ihre Immobilie technisch förderfähig ist und erstellt eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“.
Das weitere Vorgehen unterscheidet sich bei den beiden Varianten jedoch. Den Zuschuss können Sie ganz einfach im KfW-Zuschussportal mit der Bestätigung des Energieeffizienz-Experten beantragen. Nach einem positiven Bescheid kann die Sanierung beginnen. Sind die Maßnahmen abgeschlossen, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine weitere Bestätigung. Damit weisen Sie die Durchführung der Maßnahmen im Zuschussportal nach, um den Zuschuss zu erhalten.
Um einen Kredit (Förderangebot 261,262) zu beantragen, wenden Sie sich an ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe, das Sie berät und den Antrag für Sie ausfüllt und bei der KfW einreicht. Haben Sie eine Zusage über die Förderung erhalten, können Sie Ihr Sanierungsvorhaben starten.
Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Förderung für die energetische Sanierung an die KfW oder auch an einen Fachhandwerksbetrieb Ihres Vertrauens.
Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.