Anfang September startete das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb). Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben. Sie verpflichten sich, die Immobilie energetisch zu sanieren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR (bei einem Kind/ je weiteres Kind + 10.000 EUR) liegt, sind antragsberechtigt
- Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein (siehe Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises)
- Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ sind über die Hausbank zu beantragen
- Förderfähige Kosten = Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
- Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder.
- 1 Kind: bis zu 100.000 EUR können beantragt werden
- 2 Kindern: bis zu 125.000 EUR können beantragt werden
- ab 3 Kindern: bis zu 150.000 EUR können beantragt werden
- Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
- Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124)
- Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren.
- Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden. Dazu gehören u.a. die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458) oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).
Alle Informationen zum Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) finden Sie unter www.kfw.de/308.
Quelle: www.kfw.de