Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) soll die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger entfallen, ältere Heizungsanlagen mit einem nationalen Heizungslabel zu versehen.
Das seit Januar 2017 eingeführte Label sollte bei mindestens 15 Jahre alten Heizkesseln die Energieeffizienz auf einen Blick erkennbar machen. Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 ergab jedoch, dass weder die Austauschquote von Heizkesseln noch die Energieeinsparungen die Erwartungen erfüllten. Daher wird das nationale Heizungslabel im Rahmen der Entbürokratisierung abgeschafft. Die Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Wichtig: Die Labelpflicht für Verbundanlagen besteht weiterhin. SHK-Betriebe müssen ihren Kundinnen und Kunden schon bei der Angebotserstellung für Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter bzw. -speicher Informationen zur Energieeffizienz in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienzlabels zur Verfügung stellen. Unterstützung bietet Heizungslabel.de: Über die Plattform lassen sich Verbundanlagenlabels schnell und kostenfrei erstellen. Hier geht es zur Plattform: https://heizungslabel.de.
Quelle: Bundesregierung
Foto: Intelligent heizen; Grafik: Bundesregierung
