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Brennwerttechnik: Gas, Öl und Pellets sparsamer nutzen

Handwerker vor Brennwerttechnik mit Hausbesitzerin

Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist weiterhin möglich, doch die stetig steigende CO₂-Abgabe verteuert fossile Energieträger zunehmend. Der Wechsel auf Brennwerttechnik senkt Verbrauch und Emissionen spürbar – bei Gas-, Öl- und Pelletheizungen. Gleichzeitig eignen sich Brennwertheizungen als Hybridpartner für Wärmepumpen.

Die Heizungsmodernisierung steht weiterhin im Spannungsfeld zwischen Klimazielen, steigenden Betriebskosten und sich wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Hauseigentümer und Sanierer ist es wichtiger denn je, fundierte und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024): Die rechtliche Grundlage

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt seit 2024 klare Vorgaben für den Heizungstausch und definiert den Pfad zur Wärmewende: Beim Einbau eines neuen Heizsystems müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen. Diese Vorgabe erfüllen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen) und erneuerbare Hybridsysteme (z. B. Brennwertkessel mit Wärmepumpe). Für reine Öl- oder Gasheizungen gelten zwar noch Übergangsvorschriften, ihr Betrieb ist laut GEG jedoch nur noch bis zum 31.12.2044 zulässig.

Angesichts dieser Vorgaben, der Klimaschutzziele und der unsicheren Entwicklung hinsichtlich Verfügbarkeit und Preis bei fossilen Brennstoffen stellt sich für Gebäudeeigentümer die grundlegende Frage: Ist eine Neuinvestition in ein (rein) fossil betriebenes Heizsystem überhaupt noch zukunftssicher? Zusätzlich zu den wegfallenden staatlichen Fördermöglichkeiten kommt ein weiterer wesentlicher Nachteil hinzu.

Die CO₂-Bepreisung: Eine wachsende finanzielle Belastung

Um den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren, wird in den Sektoren Wärme und Verkehr seit 2021 eine CO₂-Bepreisung erhoben, die jährlich steigt. Diese Kosten werden zunächst von den Brennstofflieferanten getragen, die sie über einen Aufschlag an die Endkunden weitergegeben. Im Jahr 2025 beträgt der Preis 55 Euro pro Tonne CO₂. Ab dem 1.1.2026 wird der Preis bei maximal 65 Euro pro Tonne liegen. Dieser Preis wird auch 2027 gelten, weil die Einführung des EU-Emissionshandels auf 2028 verschoben wurde.

Konkrete Auswirkungen: Bei einem Jahresverbrauch von z. B. 20.000 kWh entstehen im Jahr 2025 Mehrkosten von etwa 260 Euro (brutto) für Gas und, aufgrund des höheren CO₂-Ausstoßes, rund 350 Euro (brutto) für Heizöl. Generell gilt: Je höher der Heizenergieverbrauch, desto höher die Zusatzkosten. Biomasse-Brennstoffe, wie Pellets und Scheitholz, sind übrigens von der CO₂-Bepreisung nicht betroffen.

Heizungssanierung: Effizienz steigern und Kosten senken

Auch ohne sofortigen Umstieg auf rein erneuerbare Energien lässt sich der Verbrauch und die CO₂-Belastung deutlich reduzieren. Wird ein alter Konstant- oder Niedertemperaturkessel durch ein modernes Gas-, Öl- oder Pellet-Brennwertgerät ersetzt, reduziert sich dadurch der Energieverbrauch um etwa 15 bis 30 Prozent. Der Großteil dieser Einsparungen kommt dadurch zustande, dass Brennwert-Wärmeerzeuger über einen zusätzlichen, meist integrierten Wärmetauscher verfügen. Dieser kann die Wärmeenergie des Wasserdampfs nutzen, der bei den Konstant- oder Niedertemperaturkessel über die Abgase ins Freie entweicht.

Damit der Wasserdampf jedoch am Wärmetauscher kondensieren und dieser die entstehende Wärme an das kühle Rücklaufwasser des Heizsystems übertragen kann, muss das heiße Abgas unter den sogenannten Taupunkt abgekühlt werden. Dieser beträgt bei Erdgas ca. 57 Grad Celsius und 47 Grad Celsius bei Heizöl.

Während der Einbau von neuen Niedertemperatur-Kesseln („Heizwerttechnik“) bei Öl und Gas im Eigenheimbereich verboten ist, sind sie in Verbindung mit Holzpellets erlaubt. Allerdings empfiehlt sich, sofern technisch umsetzbar, auch hier die Investition in die Brennwerttechnik.

Vorteile: Bis zu etwa 15 Prozent Energieeinsparung und eine Reduktion der Staubemissionen von etwa 40 bis 50 Prozent im Vergleich zu Heizwert-Standardkesseln (ohne spezielle Staubabscheideeinrichtung). Hinzu kommt, dass sich die staatlichen Fördersätze erhöhen lassen.

Maximale Effizienz erreichen: Planung und Einregulierung

Der theoretische Effizienzvorteil der Brennwerttechnik muss in der Praxis jedoch erst erschlossen werden. Entscheidend für einen hohen Kondensationsanteil sind möglichst niedrige Heizsystemtemperaturen, so dass die Rücklauftemperatur so häufig wie möglich unterhalb des Taupunkts liegt. Um den zusätzlichen Wärmegewinn ganzjährig, auch an sehr kalten Wintertagen zu erreichen, muss der Heizungsfachmann das bestehende Wärmeverteilsystem überprüfen und eventuell auf niedrigere Systemtemperaturen anpassen. Optimal ist der Einsatz eines Flächenheizsystems mit Vorlauftemperaturen von maximal 45 Grad Celsius. Im Vergleich zur Heizkörperlösung verbessert sich die Energiebilanz zum Beispiel bei einem Gas-Brennwertsystem zusätzlich um bis zu sieben Prozent.

Wichtig: Nach der Heizungserneuerung ist eine fachgerechte Einregulierung („hydraulischer Abgleich“) zwingend notwendig, um das gesamte Effizienzpotenzial zu erschließen.

Brennwertgeräte: Technische Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Die erstmalige Installation eines Brennwertgeräts erfordert zwei wichtige technische Vorbereitungen. Erstens muss der vorhandene Schornstein für die Brennwerttechnik angepasst werden, da ein feuchteunempfindliches, druckdichtes Abgassystem notwendig ist. In der Praxis wird dazu häufig ein zugelassenes Kunststoff- oder Metallrohr mit kleinerem Durchmesser in den bestehenden Schornsteinzug eingezogen. Hinweis: Hauseigentümer sollten den zuständigen Bezirksschornsteinfeger frühzeitig einbinden.

Zweitens ist ein geeigneter Abwasseranschluss erforderlich, damit das beim Brennwertbetrieb entstehende Kondensat sicher abgeführt werden kann.

Für einen maximal effizienten Betrieb des neuen Heizsystems sollten bei der Geräteauswahl mehrere Kriterien im Vordergrund stehen: ein hoher Wirkungsgrad, eine exakte Anpassung der Leistung an die berechnete Gebäudeheizlast sowie – insbesondere bei Gas- und Pelletgeräten – ein möglichst breiter Modulationsbereich. Vorteilhaft sind zudem vernetzbare, intelligente Regelsysteme, die den Betrieb optimieren.

Und nicht zuletzt sollten moderne Gas- und Öl-Brennwertwärmeerzeuger technisch so ausgelegt bzw. vorbereitet sein, dass sie sich anteilig und perspektivisch sogar bis zu 100 Prozent mit grünen Brennstoffen (grüne Gas bzw. E-Fuels) betreiben lassen.

Die Zukunft mitdenken: Hybridsystem einsetzen

Für Gebäude mit hohem Wärmebedarf, in denen ein vollständig erneuerbares Wärmepumpen-Heizsystem derzeit nicht oder schwer realisierbar ist, bieten Hybridsysteme eine praxisnahe und GEG-konforme Lösung. Typisch ist die Kombination einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Gas- oder Öl-Brennwertkessel, der nur an sehr kalten Tagen zur Spitzenlastabdeckung zugeschaltet wird. Auf diese Weise lassen sich sowohl Betriebskosten als auch CO₂-Emissionen reduzieren. Und der erneuerbare Systemteil ist z. B. im Rahmen der KfW-Heizungsförderung zuschussberechtigt.

Empfehlenswert ist der Einbau eines herstellerseitig vorkonfektioniertes Hybridsystems. Auch für vorhandene Brennwertkessel bieten manche Hersteller ein Hybrid-Set an. Ein solches System erfüllt nicht nur die 65-Prozent-Erneuerbare-Anforderung, sondern bietet zugleich hohe Flexibilität im Betrieb und ermöglicht eine langjährige Nutzung. Auch eine spätere Umstellung auf reinen Wärmepumpenbetrieb ist möglich, z. B. nach einer energetischen Gebäudesanierung. Und es gibt Zuschüsse.

Wer heute modernisiert, sollte daher nicht nur den aktuellen Bedarf decken, sondern auch den künftigen Pfad zur erneuerbaren Wärme mitdenken.

Foto: BDH, Köln

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