Ein Förderprogramm des Landes NRW unterstützt den Einbau erneuerbarer Heizsysteme in bestehenden Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten mit finanziellen Zuschüssen. Besonders attraktiv: Die Förderung lässt sich mit Programmen der KfW kombinieren.
Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen können für Wärmepumpen, die Energie aus dem Erdreich nutzen, zusätzliche Zuschüsse erhalten. Über das Landesprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ fördert das Land die Nutzung von oberflächennaher Geothermie in Kombination mit einer Wärmepumpe. Ziel ist es, klimafreundliche Heizsysteme stärker zu verbreiten und die Wärmewende voranzubringen.
Zuschüsse für Bohrungen, Kollektoren und Brunnen
Gefördert wird vor allem die Erschließung der Wärmequelle für Wärmepumpen. Dazu gehören beispielsweise:
- Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 30 Euro pro Bohrmeter
- die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro
Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
Technische Voraussetzungen für den Zuschuss
Damit ein Projekt gefördert wird, müssen mehrere technische Anforderungen erfüllt sein:
- Nutzung der Geothermie in Kombination mit einer Wärmepumpe
- Bohrtiefen bis maximal 400 Meter
- Planung und Ausführung nach der VDI-Richtlinie 4640
- Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatts 39
- Die Jahresarbeitszahl der anzuschließenden Wärmepumpe muss die Effizienzanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen.
Zudem müssen die Arbeiten von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Förderung mit Bundesprogrammen kombinierbar
Die Landesförderung kann grundsätzlich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtförderung für dieselbe Maßnahme nicht mehr als 60 Prozent der Kosten betragen.
Antragstellung: Förderung vor Beginn beantragen
Der Förderantrag wird digital bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Wichtig:
- Kostenvoranschlag oder Angebot einholen
- Förderantrag online einreichen
- Bewilligungsbescheid abwarten
- Erst danach die Umsetzung beauftragen
Nach Abschluss der Arbeiten müssen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Frist und Laufzeit des Programms
Förderanträge können grundsätzlich gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuelle Richtlinie gilt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027.
Foto: Intelligent heizen / Björn Lülf
