Förderung im Überblick
Energieeffizientes Heizen
Klimafreundlich heizen ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ganz einfach:
- Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten (KfW)
- Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus beim Heizungstausch
- Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus beim Heizungstausch
Die BEG – optimierte Förderkonditionen für energieeffiziente Heiztechnik
Für das Erreichen der Klimaziele spielt der Gebäude- und Wärmesektor eine zentrale Rolle. Der Staat fördert aus diesem Grund schon seit langem energieeffiziente Heiztechnologien. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar: Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 wurde die BEG 2021 eingeführt, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und neue Konditionen anzubieten. Es wurden verschiedene Einzelprogramme zusammengeführt, weiterentwickelt und neu strukturiert. Das Ziel: Mehr Hauseigentümer und Sanierer dafür zu gewinnen, sich für klimafreundliche Lösungen zur entscheiden
Es wurden höhere Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau sowie Fördermittel für energiesparende digitale Lösungen eingeführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anpassungen an den förderfähigen Techniken und den Förderanteilen der BEG vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen, die seit dem 15. August 2022 gelten im Überblick:
- Die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen wurde aufgehoben.
- Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen wurden um 5-10 Prozentpunkte gesenkt.
- Die Austauschprämie für Ölheizungen wurde durch den Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) ersetzt.
- Der Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent) wurde eingeführt.
- Der iSFP-Bonus kann nur noch für Lüftungstechnik und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung genutzt werden.
Durch die neu angepassten Fördersätze verringert sich zwar der Förderungszuschuss für die Einzelmaßnahmen. Doch die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, um das Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 zu erreichen. Aus diesem Grund wurden Änderungen vorgenommen und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen: Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und auch gasbetriebene Wärmepumpen werden ab sofort nicht mehr gefördert. Dafür wird der Austausch einer gasbetriebenen Heizungsanlage über den Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent belohnt, den es zusätzlich zum regulären Fördersatz bzw. Basisförderung gibt.
Fokus auf klimafreundlichen Energieträgern – angepasste Förderkonditionen seit August 2022
Der Fokus bei der Heizungsförderung liegt auf Solaranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Hybridheizungen aus erneuerbaren Energien. Besonders hoch fällt die Förderung bei der Wärmepumpe aus: Mit dem neuen Wärmepumpen-Bonus erhalten Antragssteller 5 Prozent extra, wenn die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. Die Förderung für Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich wird mit einem Fördersatz von 15 Prozent fortgeführt.
Die Bundesförderung ist in die folgenden drei Teilprogramme gegliedert
BEG EM: Einzelmaßnahmen ausschließlich im Bestand (Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Zuschuss über das BAFA beantragen.
BEG WG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Wohngebäude). Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die KfW beantragen.
BEG NWG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung (Nicht-Wohngebäude).Diese können Sie ausschließlich als Kredit über die KfW beantragen.
Das Fördermittel-Tool führt Sie ans Ziel
Mit dem Fördermittel-Tool erfahren Sie nach wenigen Klicks, welche staatliche Förderung Ihrer Heizung möglich ist. Das Online-Tool sucht Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen für Sie heraus.
Umsetzung der BEG
Mit verschiedenen Zuschüssen unterstützt das BAFA im Rahmen der BEG EM den Einbau klimaeffizienter Heiztechnik. Die Möglichkeit der Kreditförderung über die KfW gibt es seit 15. August 2022 nicht mehr. Wenn Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchten, können Sie die Fördermittel für Wohngebäude der BEG WG nutzen und diese bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung.
Langfristige Ziele
Für die Kreditförderung von Effizienzhäusern wird die KfW bis Ende 2022 verantwortlich sein. 2023 sollen die Erfolge des BEG hinsichtlich der Energieeinsparung und Klimaziele überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Energieträger: Power für Ihre Heizung
Gas, Holz, Sonnenenergie oder Umweltwärme – in modernen Heizsystemen kommen viele verschiedene Energieträger zum Einsatz. Sie versorgen die eigenen vier Wände zuverlässig und effizient mit Heizwärme und Warmwasser.
Für Modernisierer im Bestand – die BEG Einzelmaßnahmen
Ob Heizungsoptimierung, neue Heizung oder Lüftung – Modernisierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass Sie bei der Wärmeversorgung Energie einsparen, werden belohnt. Als Hauseigentümer oder Sanierer profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – je nachdem, welches Vorhaben Sie angehen möchten.
Die BEG EM umfasst einzelne Sanierungen unter anderem in den Bereichen Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Auch für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bekommen Sie einen Zuschuss. Die Fördersätze wurden im Zuge der Änderungen im August 2022 angepasst.
Folgende Fördersätze gelten bei der Basisförderung seit 15. August 2022:
- 10 bis 25 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen, bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
- 15 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern
- 15 Prozent für Maßnahmen die Anlagentechnik betreffend, bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung der Lüftungstechnik oder Smart-Home-Systeme
- 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung
Die BEG EM können Sie ausschließlich für Bestandsgebäude beantragen, also für Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA Anträge für Zuschüsse an.
Fördermittel für neue Heizung und Heizungsoptimierung
Wenn Sie sich eine neue Heizung mit der BEG EM fördern lassen möchten, dürfen Sie eine Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Diese liegen bei 60.000 Euro, das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für BEG geförderte Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto). Eine Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung: In diesem Fall ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto) erlaubt. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Im Rahmen der Heizungsoptimierung können Sie neben den erwähnten Leistungen auch den Einbau einer Flächenheizung angehen oder Ihre alten Heizkörper gegen moderne Niedertemperaturheizkörper austauschen. Auch dafür erhalten Sie Unterstützung durch die BEG EM. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Beim Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall genügt es, wenn Sie Ihrem Antrag eine Erklärung des Fachunternehmers beifügen. Darin muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt werden, ebenso wie die durch die Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus.
Änderungen bei den Zusatzboni
Bei den Regelungen für Boni, die zusätzlich zur Basisförderung abgerufen werden können, gab es ebenfalls Anpassungen.
Neu: Heizungs-Tausch-Bonus
Die Austauschprämie für Ölheizungen wurde durch den Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) ersetzt. Dieser wird unter folgenden Kriterien gewährt:
- beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
- beim Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, vorausgesetzt die Inbetriebnahme liegt zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Hinweis: bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
Wichtig: Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Neu: Wärmepumpen-Bonus
Wenn Sie sich bei einer neuen Heizung für eine Wärmepumpe entscheiden, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen.
Biomasse Innovationsbonus
Den Biomasse Innovationsbonus in Höhe von 5 Prozent können Sie weiterhin beantragen. Voraussetzung ist, dass die neue Heizanlage die Grenzwerte für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhält.
iSFP-Bonus
Den iSFP-Bonus erhalten Sie, wenn Sie energetische Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP) vornehmen lassen. Seit August 2022 können Sie diesen beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr nutzen. Für die Heizungsoptimierung oder Lüftung können Sie den iSFP-Bonus weiterhin beantragen.
Alternative Förderung: Steuerbonus für Heizungsoptimierung
Alternativ zu einer Förderung der Heizungsoptimierung können Sie die Kosten für Optimierungsmaßnahmen an Ihrer bestehenden Heizung auch von der Steuer absetzen.
Für Maßnahmen im Neubau und bei Komplettsanierung – die BEG Wohngebäude
Wenn Sie Ihr Haus oder Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen möchten, greift das zweite Teilprogramm der Bundesförderung – die BEG WG. Dafür ist die KfW zuständig. Die BEG WG umfasst Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen Effizienzhausstandard bringen, unter anderem in den Bereichen Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung (Heiztechnik), Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Kältetechnik.
Eckpunkte der BEG WG
- Höhere Effizienzhaus-Förderung im Neubau und bei einer Sanierung:
- wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (EE)
- wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhält (NH)
- Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden
- Angabe der Energie- und CO2-Einsparungen zur Evaluation erforderlich
Als Effizienzhäuser gelten solche, die energetisch bessere Ergebnisse erzielen als im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Zusätzlich zu den Effizienzhaus-Standards wurden mit der Einführung der BEG die Effizienzgebäude Klasse für Erneuerbare Energien (EE) und für Nachhaltigkeit (NH) eingeführt. Für besonders ambitionierte Bauvorhaben gibt es außerdem das neue Effizienzhaus 40 Plus, dafür wurden andere Effizienzhaus-Standards gestrichen.
Zusätzliche Klassen für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit
Im Rahmen der Einführung der BEG WG wurden neue Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt.
Eine Effizienzgebäude EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen. Voraussetzung ist, dass die klimafreundlichen Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert werden und nicht bereits vorhanden waren. Die Effizienzgebäude EE-Klasse können Sie sowohl im Neubau wie auch bei einer Altbausanierung anstreben und umsetzen.Eine Effizienzgebäude NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel “Nachhaltiges Bauen” ausgestellt wurde. Dazu müssen Sie einen Energie-Experten hinzuziehen, der das Zertifikat ausstellt. Nur dann können die Leistungen gefördert werden. Die Effizienzgebäude NH-Klasse gilt ausschließlich für den Neubau. Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW folgendermaßen aus. Die Fördersätze wurden im Zuge der Änderungen 2022 angepasst.
Folgende Fördersätze gelten im Bestand:
- Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent (mit EE 10 Prozent)
- Effizienzhaus 85: 5 Prozent (mit EE 10 Prozent)
- Effizienzhaus 70: 10 Prozent (mit EE 15 Prozent)
- Effizienzhaus 55: 15 Prozent (mit EE 20 Prozent)
- Effizienzhaus 40: 20 Prozent (mit EE 25 Prozent)
Förderungen BEG WG im Neubau
Bei Neubauten wurde die Zuschussförderung für Privatpersonen gestrichen. Hier gibt es nur noch eine Förderung für die Kreditvariante Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse.
Eine Kreditförderung für einen Neubau können Sie beantragen, wenn es sich dabei um ein Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse handelt. Dabei beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent, der Investitionskostenzuschuss 12,5 Prozent.
Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit. Details und Förderbestimmungen zu dem KfW- Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261) –erhalten Sie auf der KfW-Website.
Der maximale Kreditbetrag beziehungsweise die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser EE-Klasse 150.000 Euro. Eine Effizienzgebäude EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen.
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