Die neue Heizung von der Steuer absetzen
Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung gibt es seit Januar 2020 eine neue staatliche Förderung für die Heizung: Möglich sind Steuerermäßigungen in Höhe von bis zu 40.000 Euro.
Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung gibt es seit Januar 2020 eine neue staatliche Förderung für die Heizung: Möglich sind Steuerermäßigungen in Höhe von bis zu 40.000 Euro.
Förderung
im Überblick
Für eine Heizungssanierung sprechen sinkende Heizkosten, mehr Klimaschutz – und staatliche Förderungen. So können Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und 2020 energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen, die Kosten dafür 2021 erstmals von der Steuer absetzen.
Die Bundesregierung nimmt in ihrem Ende 2019 beschlossenen Klimapaket auch die Heizung in den Fokus: Denn die Wärmeerzeugung in Gebäuden trägt erheblich zu den CO2-Emissionen in Deutschland bei. Zum einen werden die meisten Heizungsanlagen mit den Energieträgern Heizöl oder Erdgas betrieben, bei deren Verbrennung CO2 freigesetzt wird. Zum anderen sind viele dieser Heizungen veraltet. Sie nutzen den eingesetzten Brennstoff nicht effizient, sodass unnötig viele Emissionen entstehen. Das Klimapaket sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den CO2-Ausstoß beim Heizen zu verringern. Dazu gehört auch die Einführung einer schrittweise steigenden CO2-Steuer, die eine reine Gasheizung oder Ölheizung langfristig teurer werden lässt: Künftig müssen Sie für den Kraftstoff zum Tanken, aber auch für Heizöl und Erdgas tiefer in die Tasche greifen.
Das Klimapaket schafft im Gegenzug dazu neue Anreize für die Optimierung bestehender Anlagen sowie für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Als Alternative zu einer KfW-Förderung oder BAFA-Förderung können Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer seit Januar 2020 Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihrer selbst genutzten Immobilie – und damit auch die Heizungssanierung – von der Einkommenssteuer absetzen. Gefördert werden dabei sowohl Einzelmaßnahmen wie der Austausch einer Heizungsanlage oder neue Fenster als auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung.
Wenn Sie zum Beispiel 2020 auf das Heizen mit einer Wärmepumpe oder einem Pelletofen umsteigen oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitern, können Sie sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2020 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent der Aufwendungen absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro.
Die Sanierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren geltend gemacht: Im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden, können Sie sieben Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro) von der Steuerschuld abziehen. Im zweiten Kalenderjahr sind erneut sieben Prozent und im dritten noch einmal sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) absetzbar. Die steuerliche Förderung ist zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet: Das heißt, Sie können den Steuerbonus noch bis 2029 nutzen. Nähere Informationen finden Sie auch im „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“.
Einen Steuerbonus gibt es u.a. für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.
Sie können folgende Maßnahmen in den Bereichen Lüftung und Heizung von der Steuer absetzen:
Beachten müssen Sie allerdings, dass bei der Erneuerung der Heizung nur bestimmte Heizsysteme steuerlich gefördert werden. Da die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen voranbringen möchte, sind reine Gas- oder Ölbrennwertkessel nicht mehr förderfähig. Allerdings können Sie den Steuerbonus für den Einbau einer Gasbrennwertheizung erhalten, wenn diese bereits für eine spätere Einbindung erneuerbarer Energieträger ausgelegt ist (sogenannte „Renewable Ready“). Diese Erweiterung der Heizungsanlage muss innerhalb von zwei Jahren nach der Installation erfolgen. Die Kosten dafür können Sie dann ebenfalls von der Steuer absetzen.
Für den Umstieg auf oder die Erweiterung um folgende Heizsysteme kommen Sie in den Genuss der steuerlichen Förderung:
Als weitere Maßnahmen neben der Optimierung oder Sanierung der Heizung sind steuerlich absetzbar:
Für die Steuerermäßigung können die Kosten für Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Anlage durch ein Fachunternehmen, Materialkosten für die Maßnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden. Zu letzteren gehören beispielsweise die Erneuerung des Heizungskellers oder der Einbau neuer Heizkörper, Thermostatventile und Heizungspumpen.
Um Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Richtig heizen: Das geht nur mit einer regelmäßig gewarteten und intakten Anlage. Die Lohnkosten für die Durchführung der regelmäßigen Heizungswartung können in der Steuererklärung berücksichtigt werden – und zwar als Handwerkerleistungen. Arbeiten an der Heizungsanlage wie Reparaturen oder eben die Heizungswartung sind dabei von haushaltsnahen Dienstleistungen zu unterscheiden. Zu letzteren zählen beispielsweise die Gartenpflege oder die Wohnungsreinigung durch einen selbstständigen Dienstleister. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für die Heizungswartung und weitere Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent der Lohnkosten geltend machen. Über die Steuererklärung können Sie für Heizungswartung und weitere Handwerkerleistungen allerdings maximal 1.200 Euro im Jahr erstattet bekommen, bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind es dagegen bis zu 4.000 Euro.
Von der Steuer können bei Heizungswartung und anderen Handwerkerarbeiten immer nur der Arbeitslohn, die Fahrtkosten und Kosten für Maschinen abgesetzt werden, nicht jedoch Materialkosten. Voraussetzung ist zudem, dass die Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und die Rechnung per Überweisung beglichen wird.
Bildnachweise (v. o . n. u.): © iStock/iskrinka74, © Intelligent heizen