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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: neue Förderstufe „Effizienzhaus 55″

Das Effizienzhaus 55 feiert im Neubau sein Comeback – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Die KfW hat auf ihrer Website erste Details zum Neustart der Förderstufe bekanntgegeben.

Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) nimmt die“Effizienzhaus 55„-Förderung im Neubau wieder auf. Ziel der Förderung ist es, „den Bau neuer Wohnungen in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voran­zubringen und den Einsatz erneuer­barer Energien zu erhöhen.“ Gefördert werden u.a. Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer.

Anfang 2022 stellte die damalige Regierung die Förderung für Effizienzhaus 55 (EH 55) im Neubau unerwartet ein. Seitdem gilt in den KfW-Programmen 297, 298 und 300 die Effizienzhaus-Stufe 40 als Förderstandard. Diese Änderung zielte darauf ab, Fördermittel stärker auf Sanierungen mit höherem CO₂-Einsparpotenzial zu lenken.

Startschuss zum 16.12.2025

Ab dem 16. Dezember 2025 können Eigentümer die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ beantragen. Ein Wohngebäude erfüllt diese Stufe, wenn es

  • gemäß den technischen Mindestanforderungen die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht
  • nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
  • und zum Antragszeitpunkt eine gültige Baugenehmigung vorliegt – oder bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die Kenntnis der zuständigen Bauaufsicht sowie die Berechtigung zum Baubeginn besteht.

Die KfW stellt für jede Wohneinheit einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro bereit. Die genauen Konditionen wie Zinssatz, Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufjahre werden von der KfW zum Programmstart noch festgelegt. Dieser Förderkredit unterstützt energieeffiziente Neubauten durch verbilligte Zinsen und kann für bis zu 35 Jahre Laufzeit gewährt werden, wobei die Zinsbindung bis zu zehn Jahre betragen kann.

Achtung: Für die Förder­stufe „Effizienz­haus 55“ stehen lediglich befristete Förder­mittel zur Verfügung. Beantragt werden kann die Förder­stufe solange, bis die Mittel aufgebraucht sind.

Wichtig: Für den Erhalt der Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten un bedingt erforderlich. Diese Fachkräfte sind im bundesweiten Verzeichnis der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden. Sie verfügen über anerkannte Qualifikationen und unterstützen Bauherren fachkundig bei energieeffizientem Bauen, Sanieren und der Beantragung von Fördermitteln.

Alle relevanten Informationen zu technischen Voraussetzungen, Förderbeantragung und einem Antragswegweiser bietet die KfW-Website. Einen Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten – ob Heizungsoptimierung, neue Heizung oder beim Bau eines Effizienzhauses – finden Sie auf unseren Förderseiten.

Foto: Canva

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