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Förderprogramm BEG 2023 – das ist neu

Ein Mann bei der Gartenarbeit vor einem Neubau

Wer sein Haus oder seine Heizung energetisch fit machen möchte, wird vom Staat durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Seit 1. Januar gelten neue Regelungen.

Ob Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung – Technologien, die helfen, beim Heizen fossile Energie zu sparen, werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst ebenso wie einzelne, kleinere Maßnahmen zur Optimierung der Heizung. Das 2021 eingeführte Förderprogramm wurde im Laufe der letzten zwei Jahre mehrfach angepasst. Für 2023 stehen weitere Änderungen an: Diese finden sich in der novellierten BEG, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen. 

Allgemeine Infos zur BEG 

Der Fokus des Förderprogramms liegt auf Bestandsgebäuden mit einem hohen Sanierungsbedarf. Gemeint sind damit bestehende Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt und die aufgrund mangelnder Dämmung oder veralteter Heiztechnik zu einem erhöhten Ausstoß von CO2 beitragen. Ziel der BEG ist es, Anreize für eine energetische Sanierung zu schaffen. Diese kann im Rahmen von einzelnen Maßnahmen erfolgen und über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss gefördert werden. Dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Eine andere Möglichkeit stellt die Komplettsanierung dar, die darauf abzielt, den energetischen Standard des Hauses auf einen Effizienzhaus-Standard zu erhöhen und eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klassen) zu erreichen. In diesem Fall können Fördermittel der BEG-Wohngebäude (BEG WG) in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss genutzt werden, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt werden. Auch bei der Förderung des Neubaus ist die KfW zuständig. 

Folgende übergreifende Änderungen gelten ab 2023:

  • Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, liegt beim BAFA. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden. 
  • Bei Öl- und Gasheizungen wird die Heizungsoptimierung nur noch gefördert, wenn die Heizungsanlage nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Bei Eigenleistungen werden Materialkosten gefördert- vorausgesetzt ein Energieeffizienz-Experten hat die fachgerechte Umsetzung bestätigt.
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent).
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist nur in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizsystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs gemäß des Bestätigungsformulars des VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. förderfähig.

Änderungen bei der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA) 

Wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Heizungserneuerung, den Einbau einer Lüftungsanlage oder eine Dämmung vornehmen lassen möchten, können Sie die Fördermittel BEG EM über das BAFA abrufen. Folgende Änderungen sind seit Jahresbeginn 2023 in Kraft: 

  • Mietkosten bei Heizungsdefekt werden gefördert
    Wird eine defekte Heizung durch eine geförderte Anlage zur Wärmeerzeugung ersetzt, können die Mietkosten für die provisorisch genutzte Heizanlage mitgefördert werden. Das ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn sich die Lieferung der bestellten Wärmepumpe verzögert. In diesem Fall werden Ihnen die Mietkosten in der Höhe des Fördersatzes des neuen Geräts zurückerstattet. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt. 
  • Neue Anforderungen für Förderung Biomasseheizung 
    Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe förderfähig. 
  • Neue Anforderungen für Förderung Wärmepumpe 
    Wärmepumpen werden ausschließlich in dafür geeigneten Gebäuden gefördert (wenn die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht). In den kommenden Jahren werden schrittweise weitere Anpassungen bei den technischen Anforderungen vorgenommen. 

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden auf unserer BAFA-Förderseite

Änderungen bei der BEG-Förderung von Effizienzhäusern und Neubauten (KfW)

Wenn Sie Ihr Haus im Rahmen einer Komplettsanierung auf den neuesten energetischen Stand bringen möchten oder einen Neubau planen, können Sie die Fördermittel für Wohngebäude (BEG WG) über die KfW in Form von Krediten inkl. Tilgungszuschüssen abrufen. Folgende Änderungen sind seit Jahresbeginn 2023 in Kraft:

  • WPB-Bonus fällt höher aus
    Der 2022 eingeführte WPB-Bonus wurde von 5 auf 10 Prozent erhöht. WPB steht für „Worst Performing Buildings“ und meint Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören. 
  • Anforderung an EE-Klasse gestiegen 
    Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) ist ein energetischer Standard, der im Rahmen der BEG WG gefördert wird. Dieser wird erreicht, wenn ein bestimmter Anteil an erneuerbaren Energien den Wärme- und Kältebedarf des Hauses abdeckt. Der Anteil wurde nun auf 65 Prozent erhöht (bisher 55 Prozent). Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend.
  • Förderung von PV-Anlagen und Stromspeicher entfällt 
    Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher sind nicht mehr im Rahmen der BEG WG über die KfW erhältlich. Die KfW fördert Photovoltaikanlagen mit dem zinsgünstigen Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270).
  • NH-Klasse auch bei Sanierung förderfähig
    Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH), die bislang nur im Neubau gefördert wurde, kann nun auch bei der Sanierung von Wohngebäuden beansprucht werden. 
  • Neuer Bonus für serielle Sanierung
    Für die serielle Sanierung erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentsatz um zusätzliche 15 Prozentpunkte, wenn das Gebäude auf die Effizienzhaus 40 oder 55-Stufe saniert wird (SerSan-Bonus). Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse.
  • ab März 2023 Ausgliederung der Neubauförderung
    Die Förderung des Neubaus wird unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.  

Die Förderung des Neubaus wird unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.  

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen bei Komplettsanierungen und Neubau (BEG WG) finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.

Bildnachweis: © VdZ

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