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Ein Fachmann für den Heizungs- und Sanitärbereich schaut mit einem Mann in eine Broschüre und zeigt ihm etwas.

Förderung für eine neue Heizung

Jetzt staatliche Zuschüsse sichern

Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.

Mit einer Förderung vom Staat zur neuen Heizung

Sanieren lohnt sich: Fördermittel für eine neue Heizung bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese können Sie ab 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

  • Die KfW bietet eine Förderung für die neue Heizung, wenn die Anlage erneuerbare Energien nutzt.
  • Durch Zusatzboni kann sich die Heizungsförderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen.

Förderoptionen für Ihre neue Heizung durch BEG

Informieren Sie sich umfassend über mögliche Förderungen für die Heizung. Diese Optionen gibt es:

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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Förderung für die Heizungs­optimierung

Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.

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Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Fokus auf klimafreundlichen Energieträgern 

Der Fokus der BEG bei der Heizungsförderung liegt auf Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovativer Heizungstechnik und Solaranlagen.

Besonders hoch fällt die Förderung bei der Wärmepumpe aus: Mit dem Effizienz-Bonus für die Wärmepumpe erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller 5 Prozent zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. 

Bei einer Heizungsmodernisierung lohnt es sich, wenn Sie vollständig auf die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsteigen. Dafür können Sie Fördermittel erhalten. Lassen Sie sich vorab in jedem Falle von einem Fachhandwerker dazu beraten, welches Heizsystem am besten zu Ihrem konkreten Gebäude und Ihren Ansprüchen passt.

Voraussetzung für eine Förderung beim Heizungstausch ist, dass Sie Ihre alte Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren nutzen. Je nachdem, mit welcher Technik Sie Ihre alte Heizung erneuern, gibt es einen Zuschuss auf die Investitionskosten (Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer).

Heizungsförderung 2024 

Seit 2021 gelten für die Heizungsförderung die Richtlinien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Diese wurde im Zuge des geänderten Gebäudeenergiegesetztes (GEG) ­– auch Heizungsgesetz genannt – wiederholt angepasst.  

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Grundförderung  
    Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für Bestandsgebäude beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus 
    Für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nutzen, die selbst im Haus wohnen.
  • Einkommens-Bonus
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem bestimmten Einkommen erhalten zusätzlich zur Grundförderung weitere 30 Prozent. 
  • Effizienz-Bonus  
    Für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel gibt es den Effizienz-Bonus von 5 Prozent.

Die Boni sind addierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.

Fördersätze BEG 

Folgende Fördermittel können Sie im Rahmen der BEG für die Heizungsförderung nutzen:

Maßnahme maßnahmen ZuschussZuschussiSFPKlimageschiwndigkeits-BonusEffizienz-BonusMax.Fördersatz
Gebäudehülle15%5%20%20%
Anlagentechnik15%5%20%20%
Solarthermische Anlagen30%20%70%
Biomasseheizungen30%20%70%
Wärmepumpen30%20%5%70%
Brennstoffzellenheizung30%20%70%
Innovative Heizungstechnik30%20%70%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
30%70%
Gebäudenetzanschluss30%20%70%
Wärmenetzanschluss30%20%70%
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15%5%20%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50%50%
Fachplanung und Baubegleitung50%50%

Zusatzboni zur Basisförderung

Neben der Grundförderung können Sie beim Einbau einer neuen Heizung von Zusatzboni wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus, dem Effizienz-Bonus für die Wärmepumpe oder dem Einkommens-Bonus profitieren.

Die Zusatzboni sollen einen zusätzlichen Anreiz für den Wechsel von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien schaffen. Für die Zusatzboni gelten folgende Kriterien:   

Klimageschwindigkeits-Bonus

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ersetzt den früheren Heizungstausch-Bonus und wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer die Immobilie auch selbst bewohnen. In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt.

Der Bonus liegt bis zum 31.12.2028 bei 20 Prozent. Danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte:

  • Ab 01. Januar 2029: 17 Prozent
  • Ab 01. Januar 2031: 14 Prozent
  • Ab 01. Januar 2033: 11 Prozent
  • Ab 01. Januar 2035: 8 Prozent

Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.

Effizienz-Bonus für die Wärmepumpe

Wenn Sie sich bei einer neuen Heizung für eine Wärmepumpe entscheiden, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent erhalten – vorausgesetzt Ihre Wärmepumpe erschließt als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder nutzt ein natürliches Kältemittel.

Einkommens-Bonus

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro bekommen einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. 

Fördermittel für einzelne Maßnahmen über das BAFA

Bei Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren, wie beispielsweise eine Heizungsoptimierung oder eine verbesserte Anlagentechnik erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel.

Optimierung und hydraulischer Abgleich

Einzelne Heizungsoptimierungsmaßnahmen werden mit einem Fördersatz von 15 Prozent belohnt. Dazu gehört beispielsweise der hydraulische Abgleich – ein Verfahren, mit dem untersucht werden kann, ob der Heißwasserzufluss an den Verbindungsstücken zwischen Heizungsrohr und Heizung genau eingestellt ist, sodass keine Energie ungenutzt verloren geht. Wenn Sie für weitere Optimierungsmaßnahmen, wie beispielsweise den Austausch einer alten Heizungspumpe oder den Einbau einer Flächenheizung Fördermittel beantragen wollen, ist der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage Pflicht.

Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Ebenso sind Digitalisierungsmaßnahmen förderfähig, die zu einer besseren Energiebilanz beitragen. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Folgende Technik wird unterstützt:

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten- und Energiekosten
  • elektronische Heizkostenverteiler
  • elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
  • Wohnungsdisplay zur Heiz- und Elektroenergie
  • elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate

Lüftungsanlage

Auch der Einbau und oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen wird mit einem Fördersatz von 15 Prozent gefördert.

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte mit Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
  • Kompaktgeräte ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Bei allen genannten Einzelmaßnahmen kommen 5 Prozent Förderung hinzu, wenn Sie diese im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) realisieren. In diesem Fall erhalten Sie 20 Prozent der Investitionskosten zurück.

Förderfähige Kosten

Bei der Berechnung des Zuschusses können Sie auch Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung anrechnen lassen. Darüber hinaus sind sogenannte Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu zählen Maßnahmen wie die Entsorgung der alten Heizung, der Einbau von Niedertemperatur-Heizkörpern oder die Sanierung des Heizraums. Ebenso werden Kosten berücksichtigt, die für Beratung, Planung und Baubegleitung anfallen.

Bei der Umsetzung einzelner Effizienzmaßnahmen sind die förderfähigen Kosten wie folgt gedeckelt: Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) liegen die maximal förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Neu eingeführt wurde, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für die Effizienzmaßnahmen einerseits und den Heizungstausch andererseits zusammengenommen werden: Daraus resultiert in Summe für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 90.000 Euro – vorausgesetzt, Heizungstausch und Effizienzmaßnahme werden mit einem individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt. Bislang lag die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres für alle durchgeführten Maßnahmen bei 60.000 Euro .

Ergänzungskredit

2024 neu eingeführt wurde ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro für selbstnutzende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr. Den Ergänzungskredit können Sie über Ihre Hausbank nach Vorlage des Förderbescheids benatragen.

Fördermittel für erneuerbare Energien über die KfW

Ihnen ist Klimaschutz wichtig? Sie möchten unabhängiger von möglichen Preissteigerungen bei herkömmlichen Brennstoffen werden? Dann ist es Zeit, Ihre bestehende Heizung komplett zu erneuern und eine der attraktiven Fördermöglichkeiten der KFW für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beantragen. Sie haben die Wahl:

Wärmepumpen und Biomasseanlagen

Wenn Sie Ihr Haus künftig vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen möchten, bietet sich in vielen Fällen der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage an. Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft die darin gespeicherte Energie, um daraus mithilfe von elektrischer Energie Wärme zu erzeugen. Alternativ kann auch eine Biomasseanlage ein Gebäude komplett mit Wärme und Warmwasser versorgen. Zu den vom KfWgeförderten Anlagen gehören beispielsweise Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, wenn sie mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden. Kachel- oder Kaminöfen, die nur in einem einzelnen Raum Wärme abgeben, werden dagegen nicht gefördert.  

Solarthermie-Anlage

Ein Fachmann repariert ein Solarmodul auf einem Dach.
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen.

Mit der Installation einer Solarthermie-Anlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen. Eine solche Anlage ersetzt keine Heizung, sie ist aber eine ökologisch wie ökonomisch empfehlenswerte Ergänzung zu einem bestehenden Heizsystem – wie zum Beispiel einer Wärmepumpe. Auch in einer EE-Hybridanlage stellt sie eine wichtige Komponente dar: Diese koppelt verschiedene Wärmequellen, wie z.B. eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage mit einer Solaranlage. Die genannten erneuerbaren Energiequellen verfügen bei einer EE-Hybridanlage über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.

Achtung: Wichtig ist, dass die neue Heizung die für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ihr Fachhandwerker berät Sie dahingehend gern. Darüber hinaus sind seit 2023 Biomasseheizungen nur in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe förderfähig. 

Tipp: Der Steuerbonus ist für Biomasseheizungen eine gute Alternative. Insgesamt sind 20 Prozent Förderung möglich – ohne Solarthermie oder Wärmepumpen-Pflicht.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Bildnachweise: © VdZ / Thilo Ross, iStock / Ingo Bartussek

Ein modernes Haus mit einem Garten davor.

Förderung für die energetische Sanierung

Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.

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