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Hydrau­lischer Ab­gleich – not­wendig für För­der­ung

Wenn Sie Ihre Heizung hydraulisch abgleichen lassen, profitieren Sie von gleichmäßig warmen Räumen und geringeren Energiekosten. Außerdem sind Sie bei der Beantragung von Fördermitteln auf der sicheren Seite.

Wenn Sie Ihre Heizung hydraulisch abgleichen lassen, profitieren Sie von gleichmäßig warmen Räumen und geringeren Energiekosten. Damit die Maßnahme ihr volles Einsparpotenzial entfaltet, muss sie möglichst exakt durchgeführt werden. Nutzt der Fachhandwerker für den Abgleich eine spezielle Software, sind Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln auf der sicheren Seite.

Die Heizung läuft auf Hochtouren, im Erdgeschoss ist es fast schon zu heiß – doch in den oberen Etagen kommt kaum Wärme an. Sie kennen dieses Phänomen? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizung nicht hydraulisch abgeglichen ist. Das heißt, die Anlage wurde noch nicht so eingestellt, dass jeder Heizkörper im Haus mit der optimalen Menge an Heizwasser versorgt wird.

Das erwärmte Wasser strömt dadurch vor allem zu den Heizkörpern, die sich in der Nähe des Kessels befinden. Weiter entfernt liegende Heizkörper bleiben kalt. Um Abhilfe zu schaffen, wird häufig die Leistung von Pumpe und Kessel erhöht. Doch das treibt die Heiz- und Stromkosten unnötig in die Höhe. Mit einem hydraulischen Abgleich erreichen Sie dagegen maximalem Komfort bei minimalem Energieverbrauch.

Der hydraulische Abgleich ist außerdem eine Voraussetzung, wenn Sie für die Sanierung Ihrer Heizung Fördermittel beim BAFA oder der KfW beantragen wollen. Zu diesem Zweck füllt der Fachhandwerker ein Formular aus, das die Durchführung des Abgleichs bestätigt. So können Sie auf Anfrage vom BAFA oder der KFW nachweisen, dass Ihre Heizung ordnungsgemäß abgeglichen wurde.

Per Software berechnen oder abschätzen

Um die einzelnen Komponenten der Anlage – Heizkessel, Pumpe und Thermostatventile – optimal einstellen zu können, muss der Fachhandwerker mehrere komplexe Berechnungen vornehmen. Bei der Beantragung von Fördermitteln für einzelne Sanierungsmaßnahmen an einem kleineren Gebäude sind aktuell zwei Verfahren für den Abgleich zulässig – ein Näherungsverfahren (Verfahren A) und eine Softwareberechnung (Verfahren B). Beim Verfahren A werden die nötigen Werte geschätzt, beim Verfahren B berechnet eine spezielle Software individuelle und genaue Werte für den Abgleich.

Wollen Sie Fördermittel für den Umbau eines Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus beantragen, benötigen Sie dafür einen Nachweis über einen Abgleich nach Verfahren B.

Weitere Informationen über den hydraulischen Abgleich und andere Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Heizung finden Sie in der Broschüre „Heizungsoptimierung“.

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