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Förderung für eine neue Heizung: jetzt höhere Zuschüsse sichern
Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Der Staat belohnt den Umstieg seit Anfang 2020 mit einer noch attraktiveren Förderung. Die neue Heizung wird dadurch günstiger als bisher.
Förderung im Überblick
Mit einer Förderung vom Staat zur neuen Heizung
Sanieren lohnt sich: Fördermittel für eine neue Heizung erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zum Teil auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das BAFA bietet eine Förderung für die neue Heizung, wenn die Anlage erneuerbare Energien nutzt oder für deren spätere Einbindung ausgelegt ist
Beim Austausch einer alten Ölheizung erhöht sich die Heizungsförderung des BAFA um zehn Prozent auf insgesamt bis zu 45 Prozent der Investitionskosten
Die KfW fördert eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien mit ergänzenden Krediten sowie den Einbau einer Brennstoffzellenheizung mit einem Zuschuss
Zuschuss vom BAFA für erneuerbare Heiztechniken
Die Heizung modernisieren mit staatlicher Förderung – das geht einfacher als gedacht. Beim BAFA können Sie für den Einbau einer neuen Heizung einen Zuschuss beantragen, wenn es sich dabei um effiziente Technologien auf Basis erneuerbarer Energien handelt. Denn das Heizen mit erneuerbaren Energieträgern wie Sonnenenergie, Umweltwärme (z. B. Energie aus Erdreich und Grundwasser) sowie Biomasse (z. B. Holzpellets oder Hackschnitzel) verringert den Ausstoß an Treibhausgasen und schont dadurch das Klima. Als Hauseigentümer profitieren Sie bei einer Heizungserneuerung von der Förderung sowie von geringeren Heizkosten und einer größeren Unabhängigkeit von Erdgas oder Heizöl.
Bei einer Heizungsmodernisierung können Sie vollständig auf die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsteigen oder eine bestehende Heizung mit erneuerbarer Heiztechnik nachrüsten. Fördermittel können Sie in beiden Fällen erhalten. Allerdings fällt die Förderung für eine neue Heizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, höher aus. Lassen Sie sich vorab in jedem Falle von einem Fachhandwerker dazu beraten, welches Heizsystem oder welche Kombination von Technologien am besten zu Ihrem konkreten Gebäude und Ihren Ansprüchen passt.
Achtung: Infolge des Klimapakets, das die Bundesregierung Ende 2019 beschlossen hat, können Sie seit Januar 2020 für den Einbau einer neuen Ölheizung keine Förderung mehr erhalten, auch nicht in Kombination mit erneuerbarer Heiztechnik. Dafür wird der Ersatz einer alten Ölheizung durch ein förderfähiges Heizsystem mit einem zusätzlichen Austauschbonus belohnt. Heizungsanlagen, die den Energieträger Gas nutzen, werden gefördert, wenn sie sofort oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit erneuerbaren Energiequellen kombiniert werden. In letzterem Fall spricht man von sogenannten „Renewable Ready“-Gasheizungen. Ebenfalls neu seit 2020 ist die Art der Förderung für die neue Heizung durch das BAFA: Bislang gewährte die Bundesbehörde fixe Zuschussbeträge, und zwar je Heizsystem in einer bestimmten Höhe. Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Sie einen prozentualen Zuschuss für die neue Heizung, durch den sich die Investitionskosten für den Heizungstausch anteilig verringern. Der BAFA-Zuschuss fällt dadurch deutlich höher aus als zuvor.
Je nachdem, mit welcher Technik Sie eine mindestens zwei Jahre alte Heizung erweitern oder erneuern, gibt es einen Zuschuss auf die Investitionskosten (Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer) in folgender Höhe:
35 Prozent für Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie Kombinationen aus Solarthermieanlage, Biomasseanlage und Wärmepumpe (Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen)
Förderung einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen.
Ihnen ist Klimaschutz wichtig? Sie möchten unabhängiger von möglichen Preissteigerungen bei herkömmlichen Brennstoffen werden? Dann ist es Zeit, Ihre bestehende Heizung zu erneuern und die attraktive Förderung des BAFA für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beantragen.
Wenn Sie Ihr Haus künftig vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen möchten, bietet sich in vielen Fällen der Einbau einer Wärmepumpen- oder einer Biomasseanlage an. Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft die darin gespeicherte Energie, um daraus mithilfe von elektrischer Energie Wärme zu erzeugen. Alternativ kann auch eine Biomasseanlage ein Gebäude komplett mit Wärme und Warmwasser versorgen. Zu den vom BAFA geförderten Anlagen gehören beispielsweise Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Kachel- oder Kaminöfen, die nur in einem einzelnen Raum Wärme abgeben, werden dagegen nicht vom BAFA gefördert.
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen. Eine solche Anlage ersetzt also keine Heizung, sie ist aber eine ökologisch wie ökonomisch empfehlenswerte Ergänzung zu einem bestehenden Heizsystem – wie zum Beispiel einer Gasbrennwertheizung. Der Zuschuss für den alleinigen Einbau einer Solarthermieanlage fällt mit 30 Prozent etwas geringer aus als für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen, die mit einem Fördersatz von 35 Prozent bezuschusst werden. Den Fördersatz von 35 Prozent erhalten Sie auch auf Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen: Diese Anlagen kombinieren die genannten erneuerbaren Energiequellen über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.
Wichtig ist, dass die neue Heizung die für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ihr Fachhandwerker berät Sie dahingehend gern.
Neue Gasheizung: Förderung für Gas-Hybridheizungen und „Renewable Ready“-Anlagen
Auch wenn Sie nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, können Sie für den Einbau einer neuen Heizung einen Zuschuss vom Staat erhalten. Sie können beispielsweise Ihren alten Kessel durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen: Dabei kombinieren Sie eine moderne Gasbrennwertheizung mit einer oder mehreren erneuerbaren Technologien (Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage). Das BAFA gewährt hierfür einen Zuschuss von 30 Prozent.
Installieren Sie zunächst nur eine neue Gastherme, ist eine Förderung mit einem Zuschuss von 20 Prozent möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gasheizung innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme um eine oder mehrere erneuerbare Technologien zu einer Hybridheizung erweitert wird. Dazu muss die Gasheizung bereits von Anfang an mit einem Speicher sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien ausgestattet sein („Renewable Ready“-Anlage). Der spätere Einbau durch erneuerbare Heiztechnik wird dann ebenfalls vom BAFA mit einem Zuschuss gefördert.
Austauschprämie für Ölheizungen
Heizen Sie derzeit mit einer Ölheizung, gibt es eine besonders saftige Förderung für den Heizungstausch: Der Fördersatz für die jeweils gewählte Anlage erhöht sich in diesem Fall um zehn Prozentpunkte. Wenn Sie also künftig vollständig mit erneuerbaren Energien heizen, profitieren Sie von einem Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das heißt: Der Heizungstausch kostet dank Förderung fast nur noch halb so viel. Beim Umstieg von der Ölheizung auf eine kombinierte Wärmeerzeugung mit Erdgas und erneuerbaren Energien ergibt sich ein Fördersatz von 40 Prozent. Keine Austauschprämie gibt es dagegen für den alleinigen Einbau einer Solarthermieanlage, da diese nicht die gesamte Wärmeerzeugung im Gebäude übernehmen und damit eine Ölheizung nicht komplett ersetzen kann.
Das ist bei der Antragstellung für die Förderung der neuen Heizung zu beachten
Die Förderung beantragen Sie über das elektronische Antragsformular des BAFA – und zwar unbedingt, bevor Sie einen Fachbetrieb mit den geplanten Maßnahmen beauftragen. Beachten sollten Sie, dass die Summe der Kosten, die Sie im Antrag auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen angeben, nicht mehr nachträglich nach oben korrigiert werden kann. Neben den Anschaffungskosten der Heizungsanlage können für die Förderung der neuen Heizung auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie für sogenannte Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden. Darunter sind Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar für den Heizungstausch notwendig sind. Das kann beispielsweise die Errichtung eines Lagerraums für Holzpellets, die Sanierung des Schornsteins, die Wärmedämmung von Rohrleitungen oder der Ersatz alter Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper sein. Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung können im Antrag aufgeführt werden. Bei Wohngebäuden werden Investitionskosten maximal in Höhe von insgesamt 50.000 Euro brutto pro Wohneinheit berücksichtigt. Den Antrag für die Förderung der neuen Heizung können auch andere Personen – etwa Fachhandwerker, Energieberater oder Architekten – für Sie beim BAFA stellen. Dafür müssen sie eine entsprechende Vollmacht ausfüllen.
Um Fördergeld vom BAFA für eine neue Heizung zu erhalten, ist bei allen Anlagen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Denn nur wenn die Anlage dadurch richtig eingestellt ist, heizen Sie energieeffizient. Die Kosten dafür werden ebenfalls gefördert.
Was Sie noch beachten müssen: Wenn Sie die Zuschüsse des BAFA für Maßnahmen rund um die neue Heizung in Anspruch nehmen, können Sie dafür nicht zusätzlich die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung nutzen. Wenn Sie Ihre Heizung erneuern, bietet die KfW jedoch einen ergänzenden Kredit im Programm 167 („Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“).
Weitere Hinweise zur Antragstellung gibt das BAFA-Portal. Ebenso können Sie sich mit Fragen an die Hotline der BAFA wenden (+49 6196 908-1625) oder das Kontaktformular des Portals nutzen.
Förderung für eine neue Heizung im Neubau
Die Förderung einer neuen Heizung über das BAFA ist auch bei Neubauten möglich. Die prozentualen Zuschüsse je Heizsystem entsprechen dabei den Fördersätzen für die Förderung einer neuen Heizung in bestehenden Gebäuden. Für Heizungen, die jünger als zwei Jahre sind, gelten allerdings andere Förderbedingungen. So werden Gas-Hybridheizungen im Neubau nicht gefördert, sondern nur Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Zudem müssen die Anlagen höhere Ansprüche an die energetische Effizienz erfüllen. Weitere Informationen zur Förderung für eine neue Heizung im Neubau finden Sie auch auf unser Infoseite zur BAFA-Förderung.
Steuerliche Förderung für die Heizung
Sie haben 2020 bereits den Einbau einer neuen Heizung beauftragt, aber nicht vorab eine BAFA-Förderung beantragt? Dann können Sie sich 2021 immer noch die steuerliche Förderung für Ihre neue Heizung sichern.
Sie haben vor, Ihre Immobilie einer Rundumsanierung zu unterziehen? Dann informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten der KfW-Bank in Form von attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Bis Ende 2019 war es möglich, alternativ zu den Zuschüssen des BAFA bei der KfW eine Förderung für eine neue Heizung zu beantragen. Mit der Umsetzung des Klimapakets wurden die Förderprogramme für die energetische Sanierung neu geordnet. Seit Anfang 2020 fördert die KfW den Einbau einer neuen Heizung nicht mehr als einzelne Maßnahme. Im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung oder im Neubau wird eine neue Heizung aber auch weiterhin von der KfW gefördert. Das heißt, Sie können zum Beispiel bei der Sanierung dann einen Kredit oder Zuschuss für eine neue Heizung von der KfW erhalten, wenn Sie auch die Fassade dämmen oder alte Fenster austauschen lassen. Möglich ist das in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ Nummer 151/152 (Kredit) und 430 (Zuschuss).
Als einzelne Maßnahmen, also ohne umfassende Sanierung der Immobilie, fördern beide Programme weiterhin den Erstanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, die Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Optimierung der Heizungsanlage.
Zusätzlich können Sie bei der KfW zum Fördergeld vom BAFA für eine neue Heizung einen Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro für eine Heizung auf Grundlage erneuerbarer Energien beantragen. Dazu zählen Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen (Gasbrennwertheizung in Kombination mit erneuerbarer Heiztechnik). Kombinationen von Ölheizungen mit erneuerbaren Energien werden nicht gefördert.
Wenn Sie sich bei der Sanierung Ihrer Immobilie oder auch im Neubau für den Einbau einer innovativen Brennstoffzellenheizung entscheiden, unterstützt Sie das KfW-Programm Nummer 433 („Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“) mit einem attraktiven Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der elektrischen Leistung der Brennstoffzellenheizung. Die Grundförderung beträgt 5.700 Euro plus 450 Euro Zusatzförderung pro angefangene 0,1 kW elektrische Leistung.
Einen Überblick über alle KfW-Förderungen rund ums Heizen und die energetische Sanierung finden Sie auf unserer Infoseite zur KfW-Förderung. Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen erhalten Sie auf dem Online-Portal der KfW.