Loading... logo

Heizungsförderung 2026: Welche Zuschüsse Eigentümer jetzt erhalten

Heizungsförderung 2026: Zuschüsse für Eigentümer beim Heizungstausch

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung neu aufgestellt. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen bei der KfW. Einige Zuschüsse wurden reduziert, andere neu eingeführt und gestaffelt. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte die neuen Regelungen kennen.

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Seit dem 9. Julikönnen deshalb keine KfW-Heizungsförderanträge zu den früheren alten Konditionen gestellt werden. Die Online-Antragstellung für die neuen Förderbedingungen ist – nach einer technischen Umstellungsphase – ab dem 21. Juli 2026 möglich.

Hinweise: Bereits zugesagte Förderanträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Antragsteller, die bereits über eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) verfügen, ihren Förderantrag jedoch noch nicht eingereicht haben, können diesen während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Förderbedingungen bei der KfW stellen.

Welche Heizsysteme sind generell förderfähig?

Einen Förderantrag bei der KfW können private Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften stellen, die ein effizientes und erneuerbares Heizsystem ein förderfähiges Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien installieren oder einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz herstellen lassen möchten.

Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind auch künftig förderfähig. Obwohl das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ausdrücklich den Einbau von fossilen Gas- und Ölheizungen sowie von Stromdirektheizsystemen erlaubt, sind diese nicht förderfähig.

Tipp: Die Liste aller förderfähigen Heizsysteme finden Sie im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA.

Die KfW-Förderbausteine für Wohngebäude im Überblick

Grundförderung

Die Grundförderung von 30 % für den Einbau eines förderfähigen Heizsystems in Bestandsgebäuden bleibt bestehen.

Klima-Geschwindigkeitsbonus

Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 % (vorher: 20 %) erhalten selbstnutzende Eigentümer. Dieser Bonus wird erstmals zum 1.2.2027 und danach halbjährlich (zum 1.2. und 1.8.) um jeweils 4 % abgesenkt. Ab 1.8.2028 entfällt der Bonus vollständig.

Hinweis: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie beim Austausch von mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen gewährt.

Einkommensabhängiger Bonus

Der vormals einstufigeeinkommensabhängige Bonus für selbstnutzende Eigentümer wird nun in drei Stufen gestaffelt:

  • zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 Euro: 40 % (bisher: 30 %)
  • von 30.001 bis 40.000 Euro: 30 % (unveränderter Bonus)
  • von 40.001 bis 50.000 Euro: 10 % (bisher kein Bonus)

Neu: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann eine höhere Förderstufe erreicht werden. Zusätzlich erhalten auch Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 50.001 und 60.000 Euro noch einen Bonus von 10 %.

Obergrenzen für den Zuschussfördersatz

Der gesamte Zuschussfördersatz ist begrenzt

  • auf max. 80 % für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. bis 40.000 Euro mit Kind)
  • auf max. 70 % für alle anderen Antragsberechtigten

Obergrenze bei den förderfähigen Investitionskosten

Die förderfähigen Investitionskosten sind gedeckelt:

  • auf 28.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) für die erste Wohneinheit (WE)
  • für die 2.bis 6. WE erhöht sich der Betrag um je 15.000 Euro
  • und ab der 7. WE um jeweils 8.000 Euro

Achtung: Der Förderhöchstbetrag für die erste WE sinkt erstmals zum 1.2.2027 und danach halbjährlich (zum 1.2. und 1.8.) um jeweils 750 Euro.

Hinweise zu abgeschafften Förderbausteine

Abgeschafft wurden der Wärmepumpen-Effizienzbonus von 5 % (z. B. für den Einsatz eines natürlichen Kältemittels) sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen von 2.500 Euro. Diese Technologien sind laut BMWE „mittlerweile als Standards am Markt etabliert“.

KfW-Heizungsförderung:  Übersicht degressive Förderelemente

StichtagsdatumKlima-GeschwindigkeitsbonusFörderfähige Ausgaben
(für erste Wohneinheit)
ab 21.07.202616 %28.000 Euro
ab 01.02.202712 %27.250 Euro
ab 01.08.20278 %26.500 Euro
ab 01.02.20284 %25.750 Euro
ab 01.08.2028entfällt25.000 Euro
KfW-Heizungsförderung 2026: Entwicklung des Klima-Geschwindigkeitsbonus und der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit. Tabelle: Intelligent heizen

Wichtig: Geplante Änderungen für das 1. Quartal 2027

Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen

Im 1. Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungs-Bonus in Höhe von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung (einschl. assoziierter Staaten) eingeführt werden. Damit sollen heimische Hersteller unterstützt werden, die ihre Wärmepumpen in Deutschland und Europa produzieren. Im Gegenzug soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 % abgesenkt werden.

Fokussierung auf den Wechsel von fossil zu erneuerbar

Angekündigt wird vom Gesetzgeber eine Fokussierung auf den Wechsel von fossilen zu klimafreundlichen Heizsystemen. Dazu sind folgende Anpassungen bei der Heizungsförderung fürs 1. Quartal 2027 geplant:

  • Der Anschluss an Wärmenetze soll stärker priorisiert werden. Künftig soll deshalb der Wechsel von einem Fernwärmeanschluss zu einer individuellen, dezentralen Heizungstechnologie (z. B. Wärmepumpe) nicht mehr gefördert werden.
  • Für den Austausch eines vor dem 1.1.2008 installierten erneuerbaren Heizsystems (z. B. Wärmepumpe oder Biomassekessel) ist im Rahmen einer Übergangsregelung eine reduzierte Förderung vorgesehen. Sowohl der Fördersatz als auch die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben sollen jeweils um 50 % sinken.
  • Der Austausch erneuerbarer Heizungen, die ab dem 1.1.2008 installiert wurden, soll künftig nicht mehr gefördert werden.

Über den Autor

Dipl.-Ing. Jürgen Wendnagel ist Fachjournalist und Experte für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Seit mehr als 25 Jahren begleitet er die Entwicklung von Heiz- und Wärmetechnik, erneuerbaren Energien sowie Lüftungs- und Klimatechnik im Wohngebäude. Für die Initiative „Intelligent heizen“ bewertet er Trends im Wärmemarkt und gibt Hauseigentümern fundierte Orientierung zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben.

Foto Header: Wendnagel_Gemini AI; Porträtfoto: privat

Nach oben